Sie wünschen sich auch in der Selbstständigkeit finanzielle Sicherheit? Vom Startkapital bis zur Altersvorsorge – wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den finanziellen Stolpersteinen.
Mit dem Start in die Selbstständigkeit tauchen persönliche, existenzielle Fragen auf. Verfüge ich über genügend Startkapital? Wie bleibe ich langfristig finanziell unabhängig? Wie spare ich fürs Alter? Ob Gründen, Absichern oder Vorsorgen – hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die finanzielle Sicherheit in der Selbstständigkeit.
Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Teilhaberinnen und Teilhaber einer Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) gelten als selbstständig erwerbend. Aus Sicht der Schweizer Sozialversicherungen ist selbstständig, wer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie das wirtschaftliche Risiko selbst trägt.
Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführende einer GmbH oder AG sind über das eigene Unternehmen angestellt. Sie gelten somit nicht als selbstständig erwerbend.
Die Gründung einer Einzelfirma verursacht wenig Kosten. Wie bei der Kollektivfirma braucht es auch für die Gründung einer Einzelfirma keine Mindesteinlagen. Budgetieren Sie CHF 80 für eine allfällige Eintragung im Handelsregister. Wünschen Sie eine Beratung zu Gründungsmodalitäten, sollten Sie zusätzlich bis zu CHF 1000 einrechnen.
Nebst den Gründungskosten sollten Sie die Investitionskosten berücksichtigen. Lassen sich diese mit Ihren flüssigen Mitteln nicht decken und eine Finanzierung mittels Kredit kommt zum Start Ihrer Selbstständigkeit nicht in Frage? Innerhalb eines Jahres haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Ihr Säule-3a-Guthaben für die Gründung vorzubeziehen und so Ihre Eigenmittel aufzustocken.
Die Kosten der Selbstständigkeit setzen sich aus den Gründungskosten, den Investitionskosten und den laufenden Kosten zusammen. Das folgende Kostenbeispiel weist die einzelnen Kostenpunkte einer eigenen Firma aus.
Die effektiven Kosten einer Selbstständigkeit können sich enorm unterscheiden. So kommen Gründerinnen und Gründer eines Onlineshops im Homeoffice deutlich günstiger weg als jemand, der in der Innenstadt eine Boutique eröffnet.
Dennoch wollen wir Ihnen einen Anhaltspunkt geben, wie hoch die effektiven Kosten für die Selbstständigkeit sind. Hierfür schätzen wir im folgenden Kostenbeispiel die Aufwände einer Einzelfirma mit einem kleinen Büro und vorhandener Ausstattung. Der Schätzungsfokus liegt auf dem Gründungsjahr. Hinsichtlich Pensum und Personal gehen wir davon aus, dass die Gründerin oder der Gründer zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit Vollzeit arbeitet und von einer Person mit einem 50-Prozent-Pensum unterstützt wird.
Hier laden Sie die Kostenübersicht als Checkliste für Selbstständige in der Schweiz gratis herunter. So behalten Sie als selbstständiges Unternehmen Ihre Ausgaben fest im Griff und bauen Ihre finanzielle Unabhängigkeit aus.
Haben Sie Ihre eigenen Kosten bereits eingetragen? Gratulation! Sie haben den ersten Schritt der Finanzplanung bereits erledigt.
Die Finanzplanung ist ein Kernelement des Businessplans. Hier zeigt sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Geschäftsidee: Ist sie gut genug, um die Startkosten zu finanzieren und langfristig Gewinne zu erzielen?
Eine gute Finanzplanung gibt Ihnen einen Eindruck davon, wie viel Umsatz Ihr Unternehmen erzielen muss und wie viel Gewinn nach Steuern und Abgaben übrigbleibt. Zudem können Sie von Anfang an mit ausreichend Kapital rechnen und Fördermittel rechtzeitig anfragen – unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen Kredit bei einer Bank oder eine sonstige Unterstützung mit Fremdkapital für die Finanzierung der Geschäftsidee handelt.
Gründung, Finanzierung einer Erfindung oder zum Wachstum: Ob Selbstständigerwerbende besser auf Eigenkapital oder Fremdkapital zurückgreifen, hängt von der Branche und dem einzelnen Unternehmen ab. Das optimale Verhältnis der Kapitalbeschaffung kann sich je nach Phase immer wieder ändern. Ausserdem gibt es noch andere Möglichkeiten als Kredite von Banken. Die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten sind hierbei:
Ja. Um die eigenen Mittel für Ihre Selbstständigkeit aufzustocken, können Sie sich das angesparte Geld Ihrer zweiten Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) auszahlen lassen. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wenden Sie sich für nähere Informationen zum Vorbezug an Ihre eigene Pensionskasse.
Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung Ihrer Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) zur Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, müssen Sie sich das gesamte Guthaben eines Kontos auf einmal auszahlen lassen und der Auszahlungsbetrag muss versteuert werden.
Für den Bezug des Vorsorgekapitals der Säule 3b (freie Selbstvorsorge) gibt es keine Bedingungen. Der Bezug kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Wenden Sie sich für Details zu den Bezugsbedingungen der 3. Säule an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit entsprechen dem steuerbaren Einkommen der Einzelfirma. Dieses entspricht wiederum dem Unternehmensgewinn (auch Reingewinn genannt).
Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma ist der Unternehmensgewinn automatisch Ihr Lohn. Dieser wird in der Buchhaltung als Privatbezug deklariert, da Sie faktisch nicht angestellt sind.
Das Nettoeinkommen entspricht dem Jahresarbeitseinkommen für Selbstständigerwerbende. Es wird zum Beispiel zur Steuerberechnung benötigt.
Die Höhe Ihres benötigten Umsatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Berechnen Sie, welche privaten und geschäftlichen Kosten monatlich bei Ihnen anfallen. Übrigens: Eine Faustregel besagt, dass man als selbstständig als Umsatz erwerbende Person das Zwei- bis Dreifache vom Nettolohn des vorherigen Jobs benötigt.
Wie viel ist meine Leistung wert?
Die Ermittlung des richtigen Stundenansatzes ist ein Balanceakt:
Zur Gewinnermittlung benötigen Sie zwei Angaben einer jeweils gleichlangen Zeitspanne:
Ziehen Sie nun vom Total Einnahmen das Total Geschäftsaufwand ab, erhalten Sie Ihr Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dies entspricht Ihrem Gewinn der entsprechenden Zeitspanne.
Ja. Beläuft sich der Umsatz Ihres Einzelunternehmens auf weniger als CHF 500'000, müssen Sie eine Buchhaltung führen, die mindestens Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage umfasst.
Erzielen Sie mit Ihrem Einzelunternehmen einen Umsatzerlös von über CHF 500'000, sind Sie zur Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss den im Obligationenrecht (OR 957 ff.) definierten Regeln verpflichtet.
AHV-pflichtige Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassen-Anschluss dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens in die gebundene 3. Säule einzahlen. Der Maximalbetrag beläuft sich 2025 auf CHF 36'288 und darf nicht überschritten werden. Da Sie keiner Pensionskasse angehören, sollten Sie nebst der Geldanlage auch noch die Risiken der Erwerbsunfähigkeit im Fall von Krankheit, Unfall und Tod versichern.
Sind Sie selbstständig und nebenberuflich angestellt, werden Sie wie eine angestellte Person behandelt. Somit dürfen Sie maximal CHF 7'258 (Stand 2025) in die 3. Säule einzahlen, da Sie bereits einer Pensionskasse angehören.
Als Selbstständigerwerbende oder -erwerbender sind Sie nicht länger verpflichtet, PK-Gelder in die zweite Säule einzuzahlen. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen und so PK-Guthaben zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod ansparen (Art. 4 BVG). Dabei können Sie zwischen verschiedenen Varianten entscheiden:
Bestehende Freizügigkeitsguthaben können in die neue Pensionskasse eingebracht werden.
Sie müssen als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Familie versorgen? Schützen Sie Ihre Liebsten zusätzlich, indem Sie neben dem Ansparen von Kapital in der 3. Säule auch BVG-Beiträge zahlen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Invalidität kann so der gewohnte Lebensstandard für die gesamte Familie gewährleistet werden.
Ausserdem lässt sich mit Einzahlungen in die Pensionskasse Geld sparen. Die Beiträge können Sie von Ihren steuerbaren sowie von den AHV-pflichtigen Einkünften abziehen. Damit sparen Sie nicht nur fürs Alter, sondern entlasten zugleich die AHV- und die Steuerrechnung.
Zugegeben: Sich eingehend mit den Finanzen zu beschäftigen, kostet etwas Überwindung. Doch haben Sie erst einmal angefangen, bekommen Sie Ihre Kosten und Einnahmen schnell in den Griff. Mit diesen fünf Finanztipps für Selbstständige bauen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit gewinnbringend aus:
Wir stehen Ihnen in Ihrer Selbstständigkeit Schritt für Schritt unterstützend zur Seite. Nur Mut!