Auf welche Personen bezieht sich die Versicherung?
Auf alle Angestellten, Aushilfen sowie Praktikanten und Praktikantinnen, auf Mitarbeitende im Homeoffice, Arbeitskräfte auf Zeit sowie vom Versicherungsnehmer beauftragte Drittpersonen, auf geschäftsführende Personen und Verwaltungsräte. Auch Schäden, die durch aussenstehende Dritte entstanden sind, sind versichert.
Versicherte Leistungen
Eigenschäden: Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug: Wenn Taten wie diese durch Angehörige Ihres Unternehmens oder andere Vertrauenspersonen vorsätzlich verursacht wurden, kommt die AXA für den entstandenen Vermögensschaden und dessen direkte finanzielle Folgen auf. Auch Social Engineering Angriffe durch Aussenstehende gehören im Rahmen der Versicherungssumme zur Deckung.
Haftpflichtschäden: Durch eigene Mitarbeiter verursachte Schäden, für die Ihr KMU haftbar gemacht werden kann, unterliegen ebenfalls dem Versicherungsschutz.
Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten: Aufwendungen für externe und interne Schadenermittlung sowie die Rechtsverfolgung sind durch die Vertrauensschadenversicherung abgesichert.
Rechtsschutz: Die AXA übernimmt im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten.
Reaktion und Krisenmanagement: Im Fall von Non-Compliance oder Wirtschaftskriminalität durch Mitarbeitende oder sonstige Vertrauenspersonen unterstützt Sie ein interdisziplinäres Expertenteam umfassend bei der Schadenbearbeitung, damit Sie sich weiterhin aufs Tagesgeschäft konzentrieren können. Im Fall einer Datenschutzverletzung werden davon betroffene Personen identifiziert und benachrichtigt, bei einem drohenden Reputationsschaden für Ihr KMU PR-Profis hinzugezogen. Ausserdem erhalten Sie Beratung hinsichtlich der Abwendung weiterer gleichartiger Schadenfälle.
Schadenbeispiele
Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen: Ein Mitarbeiter der betriebsinternen Forschungsabteilung entwendet über einen längeren Zeitraum Informationen und Betriebsgeheimnisse, um damit ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Aufgrund des neuen Mitbewerbers in der Branche ist der entgangene Gewinn gross.
Veruntreuung: Trotz grossem Vertrauen gegenüber Ihrer Kollegin aus der Geschäftsleitung unterschlägt diese über Jahre Gelder aus der Kasse und bereichert sich mit Privatbezügen, die sie als Geschäftsaufwand deklariert. Ihr Vertrauen wird schamlos ausgenutzt. Es entsteht ein Schaden im sechsstelligen Bereich.
Unterschlagung von Ware: Der Leiter eines Baumarkts entnimmt den Warenbeständen über einen längeren Zeitraum Materialien für eigene Renovationen. Der Schaden fällt in der Zentrale zwar auf, die Ursache dafür wird aber erst nach der Pensionierung des Mitarbeiters entdeckt – als die Warenentnahmen schlagartig aufhören.
Täuschung / Social Engineering: Per E-Mail erhält der Einkäufer eines Produktionsunternehmens ein erstklassiges Angebot eines Verkäufers. Aufgrund von Lagerverkäufen stehen gewisse Produkte kurzfristig zu einem einmaligen Preis zur Verfügung. Der Einkäufer nimmt sofort telefonisch Kontakt auf, regelt Einzelheiten und verifiziert die Bankverbindung. Nach Bezahlung kommt die Lieferung jedoch nie an. Es stellt sich heraus, dass der Einkäufer auf einen Betrug hereingefallen ist.