Selbstständig durchstarten? Aber sicher Versicherungen für Selbstständige

In allen Phasen der Selbstständigkeit abgesichert
Attraktive Unterstützung, um in Ihrer Selbstständigkeit zu bestehen
Fängt Sie auf bei unternehmerischen Missgeschicken, Pannen und Ausfällen


Berufliche Selbstständigkeit bringt viele Freiheiten mit sich – aber auch gewisse Herausforderungen und Risiken. Plötzlich ist der Druck grösser, und Sie müssen mehr Verantwortung übernehmen. Längere Ausfallzeiten, unvorhergesehene Rechtsstreitigkeiten oder schadhafte Ausrüstung können schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden. Ein zuverlässiger und umfassender Versicherungsschutz ist für Selbstständige deshalb unerlässlich. So sind Sie in der Lage, nicht nur kurzfristig zu reagieren, sondern Ihre unternehmerische Zukunft langfristig zu planen.  

Im Ernstfall ist die AXA für Sie da: Unsere Versicherungsprodukte für Selbstständige sind speziell auf Ihre beruflichen Risiken ausgelegt. Das Ziel ist, die Existenz Ihres Unternehmens langfristig abzusichern.

 

Welche Versicherungen brauchen Selbstständige in der Schweiz?

Versicherungen springen immer dann ein, wenn etwas geschieht, das Sie in Ihrer Selbstständigkeit aus der Bahn werfen könnte. Egal, ob ein Brand im Warenlager, ein Kaffee auf dem Firmenlaptop  oder eine mehrwöchige Erkrankung: Versicherungen für Selbstständige bieten Schutz vor Risiken, die existenzbedrohend für Ihr Unternehmen und dessen Zukunft sein können.

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes sollten Sie sich daher fragen: Welchen Risiken sind mein Unternehmen und meine Selbstständigkeit ausgesetzt? Und welche dieser Risiken kann oder will ich nicht alleine tragen?

Für Selbstständige sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Einige dieser freiwilligen Versicherungen sind jedoch unverzichtbar, wenn es darum geht, Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken zu schützen.

Stark empfohlenes Mindestpaket

Diese Basisversicherungen schützen Sie bei einem unternehmerischen Missgeschick oder Unglück vor dauerhaften negativen Folgen.

Zusätzliche Absicherung

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gemäss Ihrem individuellen Bedarf. Häufig benötigte Versicherungen sind unter anderem:

Das Angebot der AXA für Selbstständige

Die grössten Risiken in der Selbstständigkeit – und wie Sie sich schützen

Unvorhergesehene Ereignisse wie unternehmerische Missgeschicke, Rechtsstreitigkeiten, verzögerte Zahlungen von Kundinnen und Kunden oder plötzliche Arbeitsausfälle können schnell zu ernsthaften Belastungsproben werden. Diese Herausforderungen gefährden nicht nur Ihre finanzielle Stabilität, sondern können auch die Existenz Ihrer Selbstständigkeit bedrohen. 
Die folgenden Risiken treten im selbstständigen Unternehmertum am häufigsten auf:

  • Volatiles Einkommen und Liquiditätsengpässe
  • Erwerbsausfälle aufgrund von Unfall oder Krankheit
  • Rechts- und Haftungsfälle
  • Sachschäden
  • Fehlende Vorsorge

Doch wie können Sie sich vor diesen Risiken schützen? Der Schlüssel liegt in der Prävention und in der richtigen Absicherung. Eine Kombination aus rechtlichen, finanziellen und versicherungsbasierten Massnahmen kann Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auch in schwierigen Momenten auf sichere Beine zu stellen.

In unserem Blogbeitrag «Die grössten Risiken für Selbstständige und Start-ups» erfahren Sie mehr zum Thema.

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Welche Sozialversicherungen sind für Selbstständige obligatorisch?

    Sozialversicherungen sind obligatorische Versicherungen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige leisten finanzielle Beiträge. 

    Ob eine Person als selbstständig erwerbend gilt, wird sozialversicherungsrechtlich von den Ausgleichskassen und in bestimmten Fällen von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) entschieden.

    Folgende Sozialversicherungen sind für Selbstständige obligatorisch:

    • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge (1. Säule, zusammen mit IV). Mit der AHV decken Sie den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall ab. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Oft ist die AHV nach der Pensionierung die einzige Einnahmequelle. Achten Sie deshalb auf die lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge.
    • Invalidenversicherung (IV): Die IV stellt die Invalidenvorsorge in der Schweiz sicher (1. Säule, zusammen mit AHV). Sie ist für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Sie sichert die Existenzgrundlage der Versicherten mit Wiedereingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen im Falle einer Invalidität.
    • Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO bietet für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht oder Mutterschaft einen angemessenen Ersatz. Der Beitrag für diese Absicherung ist für Selbstständige obligatorisch.
    • Familienzulagen (FZ): Seit dem 01.01.2013 sind alle Selbstständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) unterstellt. Mit diesem Anspruchsrecht sind Selbstständige somit auch beitragspflichtig. Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
  • Welche freiwilligen Sozialversicherungen sind für Selbstständige empfehlenswert?
    • Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken:  Für Selbstständige ist die Absicherung gegen gesundheitliche Risiken von zentraler Bedeutung, um Konkurs oder andere wirtschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Folgende Versicherungen sollten abgeschlossen werden:
      •  Krankentaggeldversicherung (KTG): Diese Versicherung ist freiwillig, schützt aber vor Einkommensverlust bei Krankheit. Die Leistungen werden in der Regel für maximal zwei Jahre erbracht.
      • Unfallversicherung: Hiermit wird ein Arbeitsausfall infolge eines Unfalls abgedeckt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterscheidet zwei Typen:
        • Berufsunfälle (BU): Die Unfallversicherung ist für Selbstständige ohne Mitarbeitende nicht obligatorisch, sie können sich jedoch freiwillig gegen Berufsunfälle versichern.
        • Nichtberufsunfälle (NBU): Ab acht Stunden Arbeitszeit pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung für Personal obligatorisch, für Selbstständige ohne Mitarbeitende jedoch freiwillig. Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer können sich entweder privat versichern oder die Versicherung in ihre Krankenversicherung integrieren.
        • Selbstständigerwerbende ohne Angestellte müssen keine Unfallversicherung abschliessen. Sie können jedoch ein Unfalltaggeld in ihre Krankentaggeldversicherung einschliessen oder sich freiwillig dem UVG unterstellen. Werden Selbstständigerwerbende krank oder erleiden sie einen Unfall, ist es ihnen oft nicht mehr möglich, das gewohnte Einkommen zu erzielen. In solchen Fällen schliesst die Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende die Lücke.
      • Invaliditätsversicherung: Hier können Sie sich mit einer privaten Deckung  zusätzlich absichern oder die Leistungen erhöhen, die vom Pensionsfonds Ihres Unternehmens abgedeckt sind.
      • Für den Todesfall gilt die Faustregel: Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Familie zu versorgen haben, sollten sich besser absichern als junge Alleinstehende.
    • Berufliche Vorsorge (BVG): Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige ohne Mitarbeitende freiwillig. Wird Personal mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 beschäftigt, sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge obligatorisch. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zusätzlich zur BVG auch eine private Vorsorge mit der 3. Säule ab. 
    • Private Vorsorge (3. Säule): Um im Alter den Lebensstandard zu sichern, ist es für viele Selbstständige ratsam, zusätzlich zur AHV und einer eventuellen beruflichen Vorsorge in die 3. Säule zu investieren. Diese bietet zusätzlichen Schutz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.
  • Was sind die wichtigsten Betriebsversicherungen für Selbstständige?

    Zu den wichtigsten Betriebsversicherungen für Selbstständige zählen:

    Je nach Firmentyp und Branche entscheiden sich viele Selbstständigerwerbende zudem für folgende Deckungen:

  • Können sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern?

    Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

  • Wie kann ich als Selbstständige oder Selbstständiger meine Familie absichern?

    Unabhängig von der Rechtsform ist es wichtig, dass Ihre Versicherungslösung zu Ihrer Familiensituation passt. Für selbstständige Personen ohne Unterstützungspflichten kann das Einzahlen in die Säulen 3a und 3b dem Risikoschutz dienen. Wer in einer Partnerschaft lebt und Kinder hat, sollte neben dem Ansparen von Kapital in der 3. Säule auch BVG-Beiträge zahlen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Invalidität kann so der gewohnte Lebensstandard für die gesamte Familie gewährleistet werden.

  • Welche Branchen sind besonders von den Risiken der Selbstständigkeit betroffen?

    Die Risiken der Selbstständigkeit betreffen grundsätzlich Selbstständigerwerbende jeder Branche – vom Coiffeur bis zur Künstlerin. Es gibt jedoch bestimmte Versicherungen, die für gewisse Berufszweige besonders wichtig sind. So tragen beispielsweise Selbstständige in der Gesundheitsbranche eine grosse Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Patientinnen und Patienten. Hebammen, Heilpraktiker, Krankenschwestern, Masseure, Physio- oder Psychotherapeuten sowie Psychologinnen sollten daher unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Auch für Yogalehrerinnen und Yogalehrer oder Coaches ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll, um sich gegen Haftungsrisiken durch fehlerhafte Anleitungen abzusichern. Babysitter und Tagesmütter sollten ausserdem eine Unfallversicherung in Betracht ziehen. Denn ihre Tätigkeit ist sowohl für sie selbst als auch für die betreuten Kinder mit spezifischen Risiken verbunden. 

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