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Offizielle Daten zur Häufigkeit sind in der Schweiz nicht erhältlich. Als Versicherung stellen wir jedoch eine stete Zunahme von Organhaftpflichtansprüchen fest. Vor allem Investoren und Investorinnen sowie Anteilseigner und -eignerinnen versuchen, ihr Risiko zu minimieren und eigene Mittel zu schützen, und ziehen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sowie den Verwaltungsrat im Konkurs- oder Insolvenzfall vermehrt zur Verantwortung.
Ja. Wenn das Ansehen oder der gute Ruf einer versicherten Person im Zuge eines Schadenfalls in der Öffentlichkeit nachweislich geschädigt wird, zahlt die AXA die Kosten für die Wiederherstellung von Ansehen und gutem Ruf des oder der Versicherten und übernimmt auch psychologische Beratungskosten.
Für die meisten KMU gilt ganz klar: Ja. Denn die gesetzlichen Grundlagen der Organhaftpflicht sind für kleine, mittlere und grosse Unternehmen die gleichen. Gerade Unternehmensorgane von KMU werden in den letzten Jahren immer häufiger mit Haftungsklagen konfrontiert.
Besonders von Vorteil ist der Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen, wenn Sie viele Aktionäre und Aktionärinnen mit verschiedenen Interessen oder Finanzinvestoren und -investorinnen haben, wenn grössere Umstrukturierungen, Investitionen, Firmenkäufe oder -verkäufe am Markt geplant sind oder Sie in einer Branche mit hohem Gefahrenpotenzial für Personen-, Sach- oder Umweltschäden wirtschaften. Aber auch dann, wenn Sie sich in einer schwierigen Finanzlage befinden, vielleicht sogar ein Konkursrisiko haben – und sei es nur wegen möglicher Konkurse von wichtigen Zuliefern oder Kunden. Und sowieso, wenn sich Ihr Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Ihre Geschäftsführerin oder andere leitende Angestellte um Ihre Haftpflicht sorgen und eine Versicherung wünschen.