Elektronische Lohnmeldung

Erledigen Sie Ihre Lohnmeldungen für die Unfallversicherung und die kollektive Krankentaggeldversicherung direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltung.

  • Deutlich weniger Aufwand und wegfallende Fehlerquellen
  • Meldung für AHV-Ausgleichskasse und weitere Empfänger im gleichen Arbeitsgang
  • Kostenlose Dienstleistung

Lohndaten sicher und effizient übermitteln

Stellen Sie jetzt um auf Effizienz in Ihrer Lohnbuchhaltung! Nutzen Sie die Synergien einer Swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung und den Online-Service der AXA für die Lohnmeldungen Ihrer Personalversicherungen.

Voraussetzung für die elektronische Lohnmeldung (ELM)

  • Zertifizierte Lohnbuchhaltungs-Software nach Swissdec Standard 4.0 und höher

Nach Installation bzw. Aktualisierung der Software senden wir Ihnen gerne das Versicherungsprofil zur Konfiguration Ihrer Lohnbuchhaltung zu.

Zeitpunkt der Lohnmeldungen

  • Unfall- und/oder Krankentaggeldversicherung: Nach Abschluss der Lohnbuchhaltung für das vergangene Jahr

Zur Lohnbuchhaltungssoftware Swissdec

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was gilt bei berufs- und ortsüblichen Löhnen (BOL)?

    Ist eine Person mit einem BOL versichert, muss sie für die Ermittlung des UVG-Lohns aus dem versicherten Personenkreis ausgenommen und manuell erfasst werden.

  • Wie ist das Vorgehen, wenn Personen mit festem Lohn aus dem Betrieb austreten?

    Melden Sie diese Personen mit Austrittsdatum der AXA, damit sie zum korrekten Datum aus der Police ausgeschlossen werden können.

  • Was ist bei Höchstlöhnen zu beachten?

    Ist ein Höchstlohn von einer Gesundheitsprüfung abhängig, muss der Höchstlohn ohne Gesundheitsprüfung als Standard im System hinterlegt werden. Nur wenn die AXA eine Versicherungsbestätigung für die höhere Lohnsumme ausstellt, darf der Höchstlohn mit Gesundheitsfragen erfasst werden. Dies gilt für jeden Fall einzeln.

    Beispiel:

    Höchstlohn ohne Gesundheitsprüfung: CHF 300'000.–

    Höchstlohn mit Gesundheitsprüfung: CHF 350'000.–

    Ohne Versicherungsbestätigung der AXA gilt ein deklarationspflichtiger Lohn von CHF 300'000.–

    Mit Versicherungsbestätigung der AXA kann der deklarationspflichtige Lohn auf CHF 350'000.– angehoben werden.

  • Was ist bei Löhnen von Jugendlichen zu beachten?

    Bei der AHV sind Arbeitnehmende ab 1. Januar des Jahrs, in dem sie das 17. Altersjahr vollenden (im Jahr des 18. Geburtstags), deklarationspflichtig.

    Bei Krankentaggeld-, obligatorischer Unfall- und Unfallzusatzversicherung besteht dieses Mindestalter nicht. Die Löhne von Jugendlichen sind in jedem Alter deklarationspflichtig.

  • Was ist bei AHV-Rentnerinnen und -Rentnern zu beachten?

    Bei der AHV gibt es derzeit für Personen ab dem Referenzalter (früher: Rentenalter) – Frauen und Männer ab 65 Jahren – einen steuerfreien Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr, der nicht deklariert werden muss.

    Bei Krankentaggeld-, obligatorischer Unfall- und Unfallzusatzversicherung besteht dieser Freibetrag nicht. Der volle Lohn ist deklarationspflichtig. Der Unterschied zum AHV-Lohn ist im System hinterlegt.

  • Wie ist das Vorgehen bei EO-Entschädigungen?

    EO-Entschädigungen müssen separat erfasst werden. Bei der AHV sind EO-Entschädigungen deklarationspflichtig. Sie müssen deshalb im UVGZ zum UVG- und Überschusslohn addiert werden, um den effektiven AHV-Lohn zu erhalten. Die Ergänzung kann in der Phase «Completion» der Erfassung gemacht werden, noch vor der Phase «Bestätigung». 

  • Was ist bei Mehrfachbeschäftigten in der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG zu beachten?

    Bei Mehrfachbeschäftigten können die Löhne vor der Übermittlung manuell angepasst werden.

    Beispiel:

    Lohn bei Arbeitgeber A: CHF 80'000.–

    Lohn bei Arbeitgeber B: CHF 100'000.–

    Total: CHF 180'000.–

    Das Total muss auf den UVG-Maximallohn, aktuell CHF 148'000.–, gekürzt werden.

  • Die Löhne können nicht übermittelt werden. Was könnte das Problem sein?

    Überprüfen Sie die folgenden häufigen Fehlerquellen:

    • Ist die korrekte Vertragsnummer hinterlegt?
    • Ist die korrekte Kundennummer hinterlegt?
    • Ist die korrekte Versicherer-Nummer hinterlegt? (AXA: S14)
    • Haben Sie die Bestätigung bzw. Ergänzung (Completion) für alle Branchen separat und innerhalb von 24 Stunden ausgeführt?

    Hat die Übermittlung nicht funktioniert? Bitte wenden Sie sich an swissdec@axa.ch

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