Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist gemäss Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz für alle Motorfahrzeughalter obligatorisch. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmenden (Motorfahzeuglenkenden, Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgängern), Tieren oder Sachen zufügen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.
Kaskoversicherungen
Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Fahrzeug und beinhaltet unter anderem Diebstahl-, Elementar-, Tier-, Glasbruch und Marderschäden. Neben dem Basispaket können mitgeführte Sachen und der Ersatzwagenservice eingeschlossen werden.
Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Fahrzeug (Kollision) zusätzlich zu den Teilkaskoereignissen.
Mehr Informationen zum Thema Vollkasko oder Teilkasko finden Sie in unserem Blog «Teilkasko oder Vollkasko? Entscheidungs-Tipps für Ihr neues Auto».
Parkschaden
Durch die Deckung Parkschaden sind Schäden versichert, die durch Unbekannte am eigenen parkierten Fahrzeug verursacht werden.
Unfall
Versichert sind die Lenkerin oder der Lenker sowie Personen, die im Fahrzeug mitfahren und während der Fahrt einen Unfall erleiden. Die versicherten Leistungen werden erbracht, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Entschädigungen im Totalschadenfall
Für die Entschädigung bei Totalschaden wählen Sie zwischen Zeitwertzusatz Plus, Zeitwertzusatz und Zeitwert. Beim Zeitwertzusatz Plus erhalten Sie bei einem Schadenfall in den ersten beiden Jahren den Neuwert des Fahrzeugs zu 100 % entschädigt. In den folgenden Jahren erstattet die AXA einen nach Betriebsjahren abgestuften prozentualen Anteil.