Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verfolgt das verfassungsmässige Ziel, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen umschreiben die Mindestanforderungen, die für Arbeitgeber obligatorisch sind.
Für Unternehmen ist es in der beruflichen Vorsorge wichtiger denn je, Obligatorien und Spielräume zu kennen. Die AXA hilft Ihnen dabei und stellt Ihnen eine Linksammlung zur aktuellen BV-Gesetzgebung zur Verfügung.
BVG – Bundesgesetz über die berufliche Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BVV 1 – Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
BVV 2 – Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BVV 3 – Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
FZG – Freizügigkeit und Wohneigentumsförderung
WEFV – Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Weisungen OAK BV über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge
VO BVG/AVIG – Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen