Aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule – BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verfolgt das verfassungsmässige Ziel, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen umschreiben die Mindestanforderungen, die für Arbeitgeber obligatorisch sind.

Für Unternehmen ist es in der beruflichen Vorsorge wichtiger denn je, Obligatorien und Spielräume zu kennen. Die AXA hilft Ihnen dabei und stellt Ihnen eine Linksammlung zur aktuellen BV-Gesetzgebung zur Verfügung.

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