Möchten Sie auch im Fall einer Erwerbsunfähigkeit auf Ihr gewohntes Einkommen zählen können? Sollten Sie dauerhaft oder für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie regelmässige Zahlungen in Ergänzung zu anderen Rentenleistungen.
Gerade Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, drohen Vorsorgelücken bei Erwerbsunfähigkeit – also z. B. Studierenden, Selbstständigerwerbenden oder nicht erwerbstätigen Müttern oder Vätern. Aber auch wer Mittel aus der beruflichen Vorsorge zur Eigenheimfinanzierung vorbezogen hat, kann von Einkommenslücken betroffen sein.
Sie haben die Möglichkeit, die gezahlte Jahresprämie im Rahmen der gesetzlichen Limite von Ihrem steuerbaren Einkommen abzuziehen. Dadurch reduziert sich Ihre jährliche Steuerlast.
Nein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Erwerbsunfähigkeitsrente eine Todesfallversicherung abzuschliessen.
Als Wartefrist wird der Zeitabschnitt zwischen dem Eintreten der Erwerbsunfähigkeit und der erstmaligen Rentenauszahlung bezeichnet. Sie können zwischen einer drei-, sechs-, zwölf- oder 24-monatigen Wartefrist wählen.
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