Wer eine (Bau-)Grube gräbt, kann sprichwörtlich selbst hineinfallen. Denn ohne passenden Schutz müssen vor allem die Bauherrschaft, aber auch Bauunternehmerinnen und Planer des Bauvorhabens für sämtliche Eventualitäten auf der Baustelle gerade stehen – zum Beispiel für Mehrkosten infolge von Beschädigungen am Rohbau oder Haftungsrisiken wegen Schäden an Dritten.
Mit einer Bauversicherung der AXA versichern Sie Ihr Bauvorhaben und die daran beteiligten Personen – vom Spatenstich bis zum fertigen Bauwerk.
Bauvorhaben sind zeitaufwändig. Von der Planungsphase über die eigentlichen Bauarbeiten bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Bauvorhaben abgeschlossen ist, können Jahre vergehen – und einiges passieren. Jede Bauphase birgt ihre eigenen Risiken, die über entsprechende Bestandteile in Ihrer Bauversicherung abgesichert werden sollten.
Die Bauwesenversicherung beispielsweise bewahrt Ihr Bauvorhaben vom Baubeginn an vor Kosten für Sachschäden oder Diebstähle, die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiken von Drittschäden während der eigentlichen Bautätigkeit, und nach der Abnahme eines Bauwerks ist eine Baugarantieversicherung sinnvoll.
Auf einer Baustelle haftet die Bauherrin oder der Bauherr für die Schäden, die Unbeteiligten entstehen. Wenn die verunfallte Person anschliessend invalid sein sollte, können die folgenden Kosten für die lebenslange Rente schnell mehrere Millionen betragen – hier ist die Bauherrenhaftpflicht ein wahrer Segen.
Sofern Ihr Unternehmen eine Gebäudeversicherung bei der AXA hat, sind Bauvorhaben erst ab CHF 100'000 separat zu versichern (sofern es sich nicht um ein ausgeschlossenes Bauvorhaben gem. AVB handelt, wie z. B. Neu- und Erweiterungsbauten am Dach oder der Fassade). Bis zu diesem Betrag sind Sie nämlich bereits durch die Gebäudeversicherung geschützt. Liegt die Versicherungssumme darüber oder handelt es sich um ein ausgeschlossenes Bauvorhaben, gilt es, eine Bauwesenversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen zudem zu überprüfen, für welche Gebäude und bis zu welcher Bausumme Ihre Haftpflichtversicherung Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben bezahlt oder ob eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht erforderlich ist.