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Als geschäftliches Pendant zur Hausratversicherung gehört die Sachversicherung (auch Fahrhabeversicherung) für jedes KMU zum Grundbedarf an Versicherungsschutz. Ob IT-Infrastruktur und Büroeinrichtung einer Beratungsfirma, Maschinen und Rohstoffe eines Handwerksbetriebs oder das Warenlager eines Online-Shops – kommen sie durch Feuer oder Wasser zu Schaden, werden gestohlen oder absichtlich beschädigt, fehlt in aller Regel nicht nur ein beträchtlicher Teil des Firmenkapitals, sondern oftmals auch die Grundlage der Geschäftstätigkeit.
Bis auf die Pflicht zur Absicherung gegen Feuer- und Elementargefahren in einigen Kantonen ist der Abschluss einer Sachversicherung für Unternehmen überall in der Schweiz freiwillig.
Berechnungsgrundlage der Prämie ist die individuell vereinbarte Versicherungssumme. Diese entspricht den zu versichernden Sachwerten. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert von Waren und Inventar regelmässig durch die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer überprüft werden und allfällige Änderungen beim Inventar sollten in der Police angepasst werden.
Die Fahrhabeversicherung der AXA ist niemals eine Standardlösung, sondern bietet einen auf Ihr persönliches Geschäftsmodell und die dazugehörigen Sachwerte abgestimmten Leistungsumfang. Zusätzlich dazu können Sie die Versicherung entsprechend individueller Bedürfnisse mit weiteren Optionen kombinieren und branchenspezifisch ergänzen.
Die Sachversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände Ihres Unternehmens. Fest verbaute Sachen zählen zur Einrichtung eines Baus und werden über eine Gebäudeversicherung versichert.
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat, das heisst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen, die der versicherten Privatperson gehören. Berufsutensilien sind eingeschränkt mitversichert, jedoch ohne Handelswaren, Halb- und Fertigfabrikate sowie festinstallierte Einrichtungen und Installationen zur Berufsausübung. Dies bedeutet, sämtliche Berufsutensilien, welche zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden, sind bis zu einer Summe von CHF 20 000.– versichert, nicht jedoch zur Veräusserung angebotene Waren («Warenlager»).
Es empfiehlt sich deshalb, eine separate Sachversicherung bzw. Fahrhabeversicherung, lautend auf den Firmennamen bzw. die Einzelunternehmerin oder den Einzelunternehmer, abzuschliessen.
Im Falle eines Schadens ist sofortiges Handeln sinnvoll – insbesondere, wenn es einen Betriebsausfall zu verhindern gilt. Mit unserem standardmässig zum Angebot zählenden Service «Vorzeitige Zahlung im Schadenfall» erhalten Sie bereits einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt, bevor der Fall abschliessend bearbeitet ist.
In beiden Fällen entspricht der eigentliche Wert des Inventars nicht der vereinbarten Versicherungssumme. Im Fall einer Unterversicherung ist Ihr Inventar nicht ausreichend geschützt, d. h. die ausbezahlte Summe reicht gegebenenfalls nicht aus, um einen entstandenen Schaden vollständig zu decken.
Bei einer Überversicherung kann dies nicht passieren. Hier ist die Versicherungssumme höher als der eigentliche Wert des Inventars. Dies kann als Vorsorgeschutz genutzt werden, wenn beispielsweise die Wertkonzentration Ihres Unternehmens steigt. Allerdings fällt die Versicherungsprämie im Vergleich zu einer passend gewählten Versicherungssumme höher aus.
Es ist deshalb empfehlenswert, während einer Beratung alle Sachen zu erfassen und die Versicherungssumme in den folgenden Jahren regelmässig zu aktualisieren.