Die gesetzlichen Bestimmungen überlassen den Vorsorgeeinrichtungen die Entscheidung, ob sie die Risiken selbst tragen oder auf eine Versicherung übertragen. Die Rückdeckung der beruflichen Vorsorge kommt für Pensionskassen und Verbände in Frage, welche die Risiken Tod und Invalidität teilweise oder kongruent absichern wollen. Welche Versicherungsleistungen rückgedeckt werden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Struktur der Pensionskasse, vom Durchführungsbedarf und von der Geschäftsführung.
Wenn Pensionskassen oder Verbände ihre Risiken übertragen möchten, stehen ihnen verschiedene Rückdeckungsoptionen zur Verfügung. Dabei gilt es, die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen sorgfältig abzuwägen.
Spitzenrisiken können versichert werden, wenn der Versichertenbestand ausreichend gross ist und die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen. In diesem Fall wird bewusst ein Teil des Risikos selbst übernommen. Diese Lösung ist vergleichbar mit einer Versicherung bei einer Krankenkasse. Die versicherte Person wählt einen Selbstbehalt und muss die Kosten bis zu diesem Betrag selbst tragen. Je kleiner der Selbstbehalt, desto grösser ist die Risikodelegation und damit die Risikoprämie.
Eine weitere Möglichkeit ist die Reglementsrückdeckung, bei der die reglementarischen Leistungsverpflichtungen bei Tod und Invalidität kongruent rückversichert werden.
In jedem Fall ist es wichtig, die Ausgangssituation zu berücksichtigen, um die für Ihre Vorsorgeeinrichtung passende Lösung zu wählen. Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gerne.