Sicherheit für Ihr Unternehmen Betriebshaftpflichtversicherung

Umfassende Basisversicherung mit individuellen Zusatzleistungen
Finanzielle Sicherheit bei Haftpflichtansprüchen
Fachexpertise durch die grösste Anbieterin für Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Umfassender Versicherungsschutz: Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
  • Sinnvoll für alle Wirtschaftsbranchen und Gesellschaftsformen: Die Versicherung ist ideal für alle Unternehmen, die durch ihre Arbeit haftbar gemacht werden können.
  • Freiwillige Geschäftsversicherung: Eine Betriebshaftpflicht ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll. In manchen Kantonen ist sie für gewisse Branchen obligatorisch.

Kaufberatung: 052 269 21 60 

Wer braucht die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht verfolgt den gleichen Zweck wie das private Pendant, die Privathaftpflichtversicherung: Sie schützt einen Betrieb vor den finanziellen Folgen, zu denen es kommen kann, wenn eine Firma ihren Kundinnen und Kunden oder anderen Externen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie zählt zu den freiwilligen Geschäftsversicherungen, ist jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll, das aufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit haftbar gemacht werden kann. Und das können, unabhängig von der Gesellschaftsform, praktisch alle: Selbständige und KMU sowie Betriebe jeder Grösse.

Gesetzeslage

In der Schweiz ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, je nach Branche und ihren Risiken sowie abhängig vom Kanton kann sie aber durchaus obligatorisch sein. Ihr Bestehen muss dann beispielsweise bei Ausschreibungen für Aufträge nachgewiesen werden.

Wer ist versichert?

Durch die Versicherung geschützt ist die betriebliche und berufliche Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen, von Personengesellschaften, Körperschaften sowie Anstalten. Sowohl Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsinhaberin als auch alle Angestellten, allfälliges Vertretungs- und Hilfspersonal sind über diese Versicherung gegen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bei Dritten versichert.

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die finanziellen Forderungen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Ihr Unternehmen erhoben werden können. Vielleicht, weil ein Besucher oder eine Besucherin auf Ihrem Gelände verletzt wird oder ein mangelhaft installiertes Bauteil einen Wasserschaden bei Ihrem wichtigsten Kunden bzw. Ihrer wichtigsten Kundin verursacht hat. Forderungen, die sich nach der Prüfung als überhöht oder unberechtigt herausstellen, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung für Sie ab.

Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie gegen folgende Schäden und Risiken: 

Versicherte Schäden

Personenschäden: Als Personenschäden gelten die Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigungen von Menschen.

Sachschäden: Darunter fallen die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören.

Folgevermögensschäden: Als solche gelten Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.

Versicherte Risiken

Anlagerisiko: Hier geht es um die Gefahren, die von Ihrem Grundstück, Betriebsanlagen und Räumlichkeiten ausgehen. Ganz gleich, ob gemietet, gepachtet oder in Ihrem Besitz: Sie sind in der Verantwortung, falls beispielsweise ein Betriebsfremder auf Ihrer Treppe stürzt.

Betriebsrisiko: Schäden, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben, zählen zu den betrieblichen Risiken. Wenn ein Monteur bei der Installation der Spülmaschine die Arbeitsplatte in der Küche beschädigt, muss diese anschliessend ersetzt werden.

Produktrisiko: Egal ob aufgrund eines Entwicklungs-, Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehlers: Wenn ein in Ihrem Unternehmen hergestelltes Produkt jemanden verletzt oder sogar tötet oder es Eigentum von Kunden beschädigt oder zerstört, ist der Schaden versichert. 

Nebenrisiko: Auch sogenannte Nebenrisiken fallen unter die Deckung der Haftpflichtversicherung. Dazu zählen Betriebsfeiern und alle anderen Veranstaltungen der Firma, Kantinen und weitere Sozialeinrichtungen für Mitarbeitende sowie die Tätigkeiten von Firmenclubs und -vereinen. 

Umweltrisiko: Gefahren, die als Folge eines plötzlich eintretenden, unvorhergesehenen Ereignisses eine Bedrohung für die Umwelt darstellen, sind von der Versicherin gedeckt. Zum Beispiel, wenn aus einem Baukran Treibstoff ausfliesst und das Nachbargrundstück verschmutzt. Ausgeschlossen hingegen sind Allmählichkeitsschäden, die über einen langen Zeitraum entstehen.

Nicht versicherte Risiken

Grundsätzlich nicht gedeckt sind:

  • Eigenschäden des Unternehmens
  • Erwartbare und durch vorsätzliches Handeln entstandene Schäden oder Schadenersatzforderungen, die durch Verzögerung sowie mangelhafte Leistungserbringung zustande kommen
  • Reine Vermögensschäden

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Schweiz sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Die  Versicherungsprämie setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Jahresnettoumsatz, der gewählten Versicherungssumme und der gewünschten Vertragslaufzeit zusammen.

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Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Betriebliche Gefahren unterscheiden sich von Branche zu Branche stark. Eine Autogarage ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Coiffeursalon, und eine genaue Risikoanalyse ist deshalb immer ratsam. So kann die Grunddeckung Ihrer Betriebshaftpflicht gezielt um individuelle Bedürfnisse Ihres Unternehmens ergänzt werden.

Mit Deckungsergänzungen lassen sich Sonderrisiken in die gewerbliche Haftpflichtversicherung einschliessen – für den umfassenden Schutz Ihres Betriebes. Einige Beispiele:

  • Erweiterter Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Produkthaftpflicht, z. B. für das Herstellungs- und Handelsgewerbe, um Verbindungs-, Vermischungs-, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden sowie Aus- und Einbaukosten decken zu können
  • Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit einem Produktrückruf entstehen können
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches auf die USA und Kanada, damit Sie bei direkten und indirekten Warenexporten gegen Ansprüche abgesichert sind
  • Absicherung von finanziellen Schäden, die Ihre Mitarbeitenden durch eine strafbare oder sonstige vorsätzliche Handlung, z. B. Veruntreuung, in Ihrem Betrieb verursachen
  • Erweiterter Versicherungsumfang für Umweltbeeinträchtigungen durch ihren Betrieb

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?

    Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.

  • Wer schliesst die Organhaftpflichtversicherung ab?

    Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch  die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:

    • Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
    • die Mitglieder der Verwaltung einer Genossenschaft;
    • der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin einer GmbH;
    • die Vorstandsmitglieder von Vereinen;
    • Stiftungsräte;
    • Angehörige der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interims-Management);
    • Gründer bzw. Gründerinnen einer GmbH oder AG;
    • Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
    • Liquidatoren bei einer freiwilligen Liquidation. 

    Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.

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