Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Form der Betriebsunfallversicherung. Sie übernimmt Kosten, die durch Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie durch Berufskrankheiten entstehen. Die Grundlagen der obligatorischen Unfallversicherung bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG). In diesem sind der Versicherungsschutz sowie die Leistungen fest definiert.
Nach UVG sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihre Angestellten gegen die Folgen eines Berufsunfalls zu versichern und einen solchen unverzüglich bei der Unfallversicherung zu melden. Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden ist eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle ebenfalls Pflicht.
Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs, während Arbeitspausen und direkt vor oder nach der Arbeitszeit ereignen. Krankheiten, die überwiegend auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind – etwa durch das Einatmen schädigender Stoffe –, sind als Berufskrankheiten definiert. Freizeitunfälle beim Sport, im Haushalt oder im Verkehr werden als Nichtberufsunfälle gewertet.
Ganz egal, ob Ihr Unternehmen Angestellte mit Voll- oder Teilzeitpensum beschäftigt, ob Sie Praktikantinnen und Praktikanten haben, Auszubildende oder auch Personal, das Sie in Ihrem Privathaushalt bei der Arbeit unterstützt – für alle Angestellten ist die Unfallversicherung gemäss UVG obligatorisch. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bzw. mit erstmaligem Antritt des Arbeitswegs.
Auch arbeitslos Gemeldete unterliegen der UVG-Pflicht. Sie werden jedoch automatisch der Unfallversicherung für Arbeitslose unterstellt.
Gut zu wissen: Hat eine Person mehrere Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, muss geklärt werden, welche Unfallversicherung bei einem Unfall zuständig ist. Entscheidend ist, wo die Person vor dem Unfall zuletzt gearbeitet hat und inwiefern der Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen greift.
Auch in dem unglücklichen Fall, dass ein Unfall ausserhalb der Schweiz passiert, greift die obligatorische Unfallversicherung. Diese bietet Ihrem Personal einen soliden Schutz, allerdings gibt es hier zwei Einschränkungen:
Besonders für Geschäftsreisen in Ländern mit kostspieligem Gesundheitssystem, z. B. der USA oder Kanada, ist es empfehlenswert, einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschliessen. Mit der UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) der AXA sind Sie bestens ausgestattet.
Ausserdem gilt: Wer sich im Ausland wegen eines Unfalls behandeln lassen muss, benötigt meistens eine Zahlungsgarantie des Unfallversicherungsunternehmens. So stellen ausländische Institutionen sicher, dass die anfallenden Heilungskosten in jedem Fall gedeckt werden.
In solchen Fällen bietet die Accident Card der AXA Unterstützung: Unter den aufgeführten Telefonnummern erreichen Sie und Ihre Mitarbeitenden die AXA rund um die Uhr und erhalten sofort eine Kostengutsprache für die Grunddeckung. So ist Ihre Belegschaft auch im Ausland jederzeit gut geschützt und erhält im Ernstfall schnelle Hilfe.
Arbeitgebende schulden den Gesamtprämienbetrag und tragen den Anteil für die Versicherung von Berufsunfällen und -krankheiten. Die Prämien für die Versicherung von Nichtberufsunfällen gehen in der Regel zulasten der Arbeitnehmenden und werden von deren Lohn abgezogen.
Wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber in vielen Fällen die Hälfte der Prämie für Nichtberufsunfälle übernehmen. In Betrieben ohne GAV entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber selbst, ob sie oder er sich daran beteiligen möchte.
Die Unfallversicherung deckt Unfälle und Berufskrankheiten. Für nicht beruflich bedingte Krankheiten kommt grundsätzlich die Krankenkasse auf. Damit die Versicherung eine Unfallmeldung als solche akzeptiert und zahlt, muss das Ereignis ungewöhnlich, unbeabsichtigt und durch die plötzliche Einwirkung eines äusseren Faktors auf den menschlichen Körper eingetreten sein.
Ja. Arbeitnehmende sind für jedes Arbeitspensum obligatorisch gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dazu gehört auch der Arbeitsweg vom Verlassen der Wohnung bis zur direkten Rückkehr in die Wohnung.