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Ein Mann und eine Frau lächeln und jubeln gemeinsam vor einem Laptop in einem modernen, gut beleuchteten Büro.

Mit dem eigenen Unternehmen durchstarten? Aber sicher Versicherungen für Start-ups

Ab dem Start ins Unternehmertum abgesichert
Rabatt für Neugründerinnen und Neugründer
Wächst flexibel mit Ihrem Unternehmen mit

Im Gründeralltag hat man auch mal Pech. Und ab und an passieren Fehler. Damit das nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeutet, gibt es die Start-up-Versicherungen der AXA. Mit dem Versicherungscheck erfahren Sie, wie Sie sich vor Risiken in der Gründungsphase schützen – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Chancen konzentrieren können.

Welche Versicherungen brauchen Start-ups in der Schweiz?

Egal, ob ein Brand im Warenhaus oder Kaffee auf dem Firmenlaptop – Versicherungen für Gründerinnen und Gründer bieten Schutz vor Risiken, die Ihren Traum vom Unternehmertum gefährden könnten. Ein starker Versicherungsschutz heisst nicht, möglichst viele Policen vorweisen zu können. Stattdessen sollten Sie sich die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein junges Unternehmen ausgesetzt? Und welche möchte ich nicht allein tragen? 

Für Start-ups sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Das sollten sie auch – denn so behalten sie die grössten Risiken ihres Unternehmens im Griff. 

Die gängigsten Versicherungen für Start-ups

Das Angebot der AXA für Start-ups

Die 4 grössten Risiken bei der Firmengründung – und wie Sie sich schützen

Unvorhergesehene Ereignisse wie unternehmerische Missgeschicke, Rechtsstreitigkeiten, verzögerte Zahlungen von Kundinnen und Kunden oder plötzliche Arbeitsausfälle können schnell zu ernsthaften Belastungsproben werden. Diese Herausforderungen gefährden nicht nur Ihre finanzielle Stabilität, sondern können auch die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.  

Doch wie können Sie sich vor diesen Risiken schützen? Der Schlüssel liegt in der Prävention und der richtigen Absicherung. Eine Kombination aus rechtlichen, finanziellen und versicherungsbasierten Massnahmen kann Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auch in schwierigen Momenten auf sichere Beine zu stellen. 

Erfahren Sie mehr über die häufigsten Risiken bei der Firmengründung und wie Sie diese proaktiv minimieren können – jetzt in unserem Blog «Die grössten Risiken für Selbstständige und Start-ups».

Wie funktioniert die Vorsorge für Start-ups?

Bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle: Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gelten als «selbstständig erwerbend». Sie können sich einer beruflichen Vorsorge unterstellen – müssen es aber nicht. Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH gelten hingegen als «Angestellte» ihres eigenen Unternehmens. Für sie gelten das BVG und die gesetzliche Verpflichtung, sich und ihre Mitarbeitenden in der 2. Säule abzusichern.

Mehr zum Thema Vorsorge und Selbstständigkeit erfahren Sie in unserem Blog «Vorsorge für Selbstständige: Was braucht es wirklich?».

Für Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften

  • Obligatorisch: Sie sind verpflichtet, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anzumelden, wenn Sie mehr als CHF 2300 Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
  • Freiwillig: Sie können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen und einer Pensionskasse (2. Säule) anschliessen. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zudem eine private Vorsorge mit der 3. Säule ab. 

Für AGs oder GmbHs

  • Obligatorisch: Für Sie und Ihre Mitarbeitenden gilt das BVG. Ab einer Lohnsumme von CHF 21'330 müssen Sie sich und Ihr Team einer BVG-Lösung (2. Säule) anschliessen oder Ihre eigene Pensionskasse führen.
  • Freiwillig: Sie können eine private Vorsorge mit der 3. Säule abschliessen. 
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    Berufliche Vorsorge mit der 2. Säule

    Das Führen einer eigenen Pensionskasse ist für neu gegründete Unternehmen oft zu aufwändig. Deshalb bietet Ihnen die AXA verschiedene teilautonome Vorsorgelösungen – passend zu Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer (künftigen) Mitarbeitenden.

    Mehr zur beruflichen Vorsorge
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    Private Vorsorge mit der 3. Säule

    Wer sich selbstständig macht, sorgt sich um seine langfristige Sicherheit. Die private Vorsorge in der 3. Säule ist für Selbstständigerwerbende eine gute Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern und nebenbei Steuern zu sparen.

    Mehr zur privaten Vorsorge

Unsere Zusatzservices für Gründer:innen

  • Gratis-Liquiditätsworkshops

    Die AXA unterstützt Gründerinnen und Gründer mit kostenfreien Liquiditätsplanungs-Workshops. Lernen Sie, was Sie bei der Planung Ihrer Liquidität beachten sollten, damit Sie ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Das Beste? Die AXA übernimmt für Kundinnen und Kunden, die in den letzten 12 Monaten gegründet haben, die Teilnahmegebühren.

  • Mitgliedschaft bei der Swiss Startup Association

    Die AXA ist stolze Partnerin der Swiss Startup Association. Das lohnt sich auch für Sie: Bei der AXA versicherte Start-ups profitieren  von einer kostenlosen Basismitgliedschaft bei einem der führenden Netzwerke für Gründer:innen in der Schweiz. Vernetzen Sie sich mit Unternehmerinnen und Investoren auf Events, verbessern Sie Ihre Skills bei spannenden Workshops und profitieren Sie von politischer Vertretung und attraktiven Ermässigungen.

  • Rabatte bei der Vorteilsplattform Swibeco

    Swibeco ist die digitale Plattform für Mitarbeitervorteile in der Schweiz – und lohnt sich für Sie und Ihr Team. Mit Swibeco können Sie bei über 150 namhaften Schweizer Unternehmen von Rabatten profitieren und so Kosten sparen. Ein weiteres Plus: Swibeco ist fester Bestandteil der Krankentaggeldversicherung der AXA, deshalb übernehmen wir die Nutzungsgebühren für Sie.

  • 5 Stunden kostenfreie Rechtsberatung

    Gründerinnen und Gründer profitieren mit der AXA Betriebsrechtsschutzversicherung von jährlich fünf Stunden kostenfreier Rechtsberatung durch die Juristinnen und Anwälte der AXA-ARAG. Ob Wechsel der Rechtsform oder Tipps bei Problemen mit dem Vermieter: Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen als starke Partner:innen zur Seite – bei der Gründung, bei Krisen und wenn Sie mit Ihrem Unternehmen durchstarten. 

  • Fahrzeugbeschriftung auf Ihrem UPTO Firmenwagen

    Mit dem UPTO Auto-Abo kommen Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Firmenfahrzeug. Das Abo enthält den Neuwagen Ihrer Wahl sowie alle Unterhaltskosten (abgesehen von Treibstoff und Parkgebühren). Das Beste? UPTO schenkt Gründerinnen und Gründern die Fahrzeugbeschriftung im Wert von CHF 250. So verschaffen Sie Ihrem Unternehmen auch unterwegs die nötige Aufmerksamkeit.

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    CHF 500 Nachlass auf Ihre Gründungskosten

    Sie möchten bequem online gründen? Die AXA beteiligt sich bei einer Gründung über startups.ch und dem Abschluss von mindestens zwei Unternehmensversicherungen mit bis zu CHF 500 an Ihren Gründungskosten.

    Zu startups.ch
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    Unser Engagement für Start-ups

    Wir sind Fan der Gründerlandschaft der Schweiz. Alles zur Zusammenarbeit mit Start-ups.

    Zu Innovationen und Start-ups

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Welche Sozialversicherungen sind für Start-ups obligatorisch?

    Sozialversicherungen sind obligatorische Versicherungen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige leisten finanzielle Beiträge. 

    Welche Sozialversicherungen für Neugründerinnen und Neugründer obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Ausgleichskassen und in bestimmten Fällen auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) entscheiden, ob jemand im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig erwerbend gilt.

    Zu den Sozialversicherungen zählen: 

    • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge (1. Säule zusammen mit IV). Mit der AHV decken Sie den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall ab. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Oft ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nach der Pensionierung die einzige Einnahmequelle. Achten Sie deshalb auf die lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge.
    • Invalidenversicherung (IV): Die IV stellt die Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule zusammen mit AHV) sicher. Sie ist für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Sie sichert die Existenzgrundlage der Versicherten mit Wiedereingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen im Falle einer Invalidität.
    • Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO bietet für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht oder Mutterschaft einen angemessenen Ersatz. Der Beitrag für diese Absicherung ist für alle obligatorisch.
    • Familienzulagen (FZ): Seit dem 01.01.2013 sind alle Selbstständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) unterstellt. Mit diesem Anspruchsrecht sind Selbstständige somit auch beitragspflichtig. Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
  • Welche freiwilligen Sozialversicherungen sind für Start-ups empfehlenswert?
    • Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken:  Die richtige Absicherung in Gesundheitsfragen ist in der Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung. Damit ein Konkurs vermieden und das Geschäft im Ernstfall weitergeführt werden kann, müssen Selbstständige für Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod versichert sein.
      • Krankentaggeldversicherung (KTG): Hiermit wird das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit freiwillig abgedeckt. Die Leistungsdauer umfasst maximal zwei Jahre. 
      • Unfallversicherung: Hiermit wird ein Arbeitsausfall infolge eines Unfalls abgedeckt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterscheidet zwei Typen:
        • Berufsunfälle (BU): Für Mitarbeitende ist die Berufsunfallversicherung obligatorisch. Firmengründerinnen und Firmengründer können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
        • Nichtberufsunfälle (NBU): Ab acht Stunden Arbeitszeit pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung für Personal obligatorisch. Firmeninhaberinnen und -inhaber können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
        • Selbstständigerwerbende ohne Angestellte müssen keine Unfallversicherung abschliessen. Sie können jedoch ein Unfalltaggeld in ihrer Krankentaggeldversicherung einschliessen oder sich freiwillig dem UVG unterstellen. Werden Selbstständigerwerbende krank oder erleiden sie einen Unfall, ist es ihnen oft nicht mehr möglich, das gewohnte Einkommen zu erzielen. In solchen Fällen schliesst die Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende die Lücke.
      • Im Invaliditätsfall kann es komplizierter werden: Hier können Sie sich mit einer privaten Deckung zusätzlich absichern oder die Leistungen erhöhen, die vom Pensionsfonds Ihres Unternehmens abgedeckt sind.
      • Für den Todesfall gilt die Faustregel: Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Familie zu versorgen haben, sollten sich besser absichern als junge Alleinstehende.
    • Berufliche Vorsorge (BVG): Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige ohne Mitarbeitende freiwillig. Wird Personal mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 beschäftigt, sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge obligatorisch. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zusätzlich zur BVG mit der 3. Säule auch eine private Vorsorge ab. 
  • Was sind die wichtigsten Betriebsversicherungen für Start-ups?

    Zu den wichtigsten Betriebsversicherungen für Neugründungen zählen:

    Je nach Firmentyp und Branche entscheiden sich viele Selbstständigerwerbende zudem für folgende Deckungen:

  • Können sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern?

    Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

  • Ich möchte Pensionskassenguthaben und Vermögen aus der Säule 3a für die Gründung meines Start-ups beziehen. Ist dies möglich?

    Wer bei der Ausgleichskasse als selbstständigerwerbende Person gemeldet ist, kann das Guthaben der beruflichen Vorsorge als Startkapital beziehen. Auch das angesparte und steuerbegünstigte Kapital der Säule 3a kann zu einem tiefen steuerlichen Spezialsatz vorbezogen werden. Sie dürfen diesen Bezug in Ihre Selbstständigkeit investieren.

    Als selbstständig gelten Inhaberinnen und Inhaber eines Unternehmens der Rechtsform Einzelfirma, Kommanditgesellschaft oder Kollektivfirma. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen.

    Inhaberinnen und Inhaber einer Firma mit der Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben den Status Arbeitnehmerin respektive Arbeitnehmer. Sie können ihr Guthaben in der 2. und 3. Säule (3a) nicht für die Selbständigkeit beziehen. In der Praxis wird aus diesem Grund des Öfteren zuerst eine Einzelfirma gegründet und diese erst in einem zweiten Schritt in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) umgewandelt.

  • Wie kann ich als Selbstständige oder Selbstständiger meine Familie absichern?

    Unabhängig von der Rechtsform ist es wichtig, dass Ihre Versicherungslösung zu Ihrer Familiensituation passt. Für selbstständige Personen ohne Unterstützungspflichten kann das Einzahlen in die Säulen 3a und 3b dem Risikoschutz dienen. Wer in einer Partnerschaft lebt und Kinder hat, sollte neben dem Ansparen von Kapital in der 3. Säule auch BVG-Beiträge zahlen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Invalidität kann so der gewohnte Lebensstandard für die gesamte Familie gewährleistet werden.

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