Egal, ob zu Wasser oder an Land: Als Bootshalterin oder Bootshalter stehen Sie bei einem Schadenfall in der Verantwortung. Neben der Haftpflichtversicherung, die in der Schweiz für gewisse Bootskategorien obligatorisch ist, können Sie Ihre Wasserfahrzeuge mit einer Teilkasko-, Vollkasko- und Unfallversicherung absichern.
Als Halterin oder Halter von mehreren Wasserfahrzeugen stehen Ihnen dafür zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Boot einer Person zufügen, beispielsweise Wasserskisportlern oder Wakeboard-Fahrern. Sie vergütet beschädigte Sachen sowie Unfälle mit Tieren. Für folgende Boote ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch:
Mit der Teilkaskoversicherung der AXA sind folgende Schäden an Ihrem Boot versichert:
Bei einer Vollkaskoversicherung sind neben den Schäden der Teilkaskoversicherung zusätzlich Kollisionen abgedeckt:
Zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung kann Ihr Versicherungsschutz um die Maschinenversicherung erweitert werden. Dieser Baustein deckt Schäden durch äussere Einwirkungen und innere Ursachen, darunter:
Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die durch Unfälle im Zusammenhang mit der Bootsbenutzung sowie durch Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung, Erfrieren, Ertrinken usw. entstehen. Dabei können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Versicherbar sind:
Die Rechtsschutzversicherung deckt die finanziellen Mittel ab, die zur Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sind, unter anderem:
Die Versicherungssumme ist für europäische Binnengewässer auf maximal CHF 300'000.– begrenzt. Bei Fahrten auf dem Meer sind Sie mit maximal CHF 150'000.– versichert. Wenn die Rechtsberatung durch einen von der AXA empfohlenen Anwalt erfolgt, bezahlen Sie bei den Anwaltskosten keinen Selbstbehalt.