Wartefrist
Diese ist mit einem Selbstbehalt vergleichbar. Sie bestimmen darüber, wie lange Ihr Unternehmen selbst den vollen Lohn für erkranktes Personal zahlen möchte und ab wann die Versicherung greift. Bei der AXA können Sie zwischen 0 und 365 Tagen Wartefrist wählen.
Taggelder
Wie hoch soll die Versicherungsleistung nach Ablauf der Wartefrist ausfallen? Bei der AXA sind Taggelder zwischen 80 % und der Höhe des vollen Lohns Ihrer Mitarbeitenden möglich. 80 % entsprechen der durch das Gesetz anerkannten gleichwertigen Lösung zur Lohnfortzahlung, höhere Taggelder bieten zusätzliche Sicherheit für Ihre Angestellten.
Leistungsdauer
Abzüglich der Wartefrist beträgt die Leistungsdauer der AXA maximal 730 Tage, also rund zwei Jahre. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger andauert oder Invalidität besteht, werden die Leistungen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) koordiniert.
Prämien
Die Taggeldversicherung ist zum Vorteil von Arbeitgebenden und -nehmenden, weshalb die Prämien in der Praxis oft von beiden zur Hälfte getragen werden. Die Prämienhöhe richtet sich nach der individuell festgelegten Leistung.
Schadenbeispiel
Ein Mitarbeiter im dritten Dienstjahr fällt krankheitsbedingt für vier Monate bei der Arbeit aus. Ist das Unternehmen nicht versichert, muss es den im Arbeitsvertrag vereinbarten Monatslohn von CHF 8000 laut Zürcher Skala für die Dauer von neun Wochen weiterzahlen – der Mitarbeiter hat anschliessend kein Recht auf Lohnfortzahlung mehr. Mit Versicherungsschutz zahlt die AXA nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist von 30 Tagen 80 % des versicherten Lohns – in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von CHF 19 200.–.
Support inklusive
Mit einer Krankentaggeldversicherung bei der AXA haben Sie Anspruch auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Diese Dienstleistung unterstützt Sie nicht nur dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern, Absenzen zu verringern und Invalidität zu vermeiden: Sie beinhaltet auch Case Management, Rechtsberatung und ein medizinisches Netzwerk zur Klärung von komplexen Fragestellungen.