In der Schweiz ist eine Krankentaggeldversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie wird jedoch für Arbeitgebende und Selbstständige empfohlen. Sie schützt vor finanziellen Einbussen, wenn Sie oder Ihre Angestellten für eine längere Zeit arbeitsunfähig sind, und sorgt dafür, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden können.
Die AXA ist eine praxiserprobte, fachkundige Partnerin, die im Leistungsfall für die Mitarbeitenden ihrer Kundinnen und Kunden da ist. Unsere Care- und Case Manager können Ihren Mitarbeitenden in herausfordernden Situationen Unterstützung anbieten. So stehen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nicht alleine da.
Die Krankentaggeldversicherung bewahrt Ihr Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Personals entstehen können, während Sie weiterhin zur Lohnfortzahlung an arbeitsunfähige Mitarbeitende verpflichtet sind. Die AXA nimmt Ihnen dieses Risiko ab und übernimmt nach Ablauf der durch Sie vereinbarten Wartefrist die Lohnkosten.
Schwere Erkrankungen von Mitarbeitenden sind selten vorhersehbar und die Taggeldversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist im Ernstfall ein Segen. Sie kann Mitarbeitende länger schützen als die gesetzliche Mindestlohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR und verhindert existenzielle Sorgen. Eine das gesetzliche Leistungsminimum übersteigende Taggeldversicherung kann auch für Arbeitgebende attraktive Vorteile bieten. In der Praxis werden die Prämien für die Krankentaggeldversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.
Da für selbstständigerwerbende Personen in der Schweiz weder Unfallversicherung noch Krankentaggeldversicherung obligatorisch sind, ist das Risiko von Erwerbsausfall für sie besonders gross. Die AXA ermöglicht Nichtangestellten, sich umfassend dagegen abzusichern – durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung in Kombination mit einem Unfalltaggeld.
Nein. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen, ist jedoch nahezu uneingeschränkt sinnvoll. Die Krankentaggeldversicherung bietet sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende Sicherheit. Ausserdem entspricht eine kollektive Krankentaggeldversicherung in Zeiten von Fachkräftemangel und hohen Zielen hinsichtlich Arbeitgeberattraktivität dem Standard.
Grundsätzlich schulden die Arbeitgebenden den Beitrag. In der Praxis steuern Arbeitnehmende jedoch bis zu 50 % der Prämie bei, da sie bei einer ernsthaften Erkrankung mit der freiwilligen Taggeldversicherung deutlich besser geschützt sind als ohne. Zudem ist die hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber eine zwingende Bedingung für den Aufschub der Wartefrist der BVG-Invalidenrente, damit BVG-Wartefrist und Leistungsdauer der Krankentaggeldversicherung sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.
Darüber bestimmen die Dauer des Arbeitsverhältnisses und welche Skala – die Basler, die Zürcher oder die Berner Skala – zur Anwendung kommt.