Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop

Lohnfortzahlung sichern Krankentaggeldversicherung

Damit längere Absenzen das Unternehmen nicht finanziell belasten
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Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitgebende sind zur Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt diese nach der Wartefrist.
  • Selbstständige können ihr Einkommen gegen unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle absichern.
  • Mitarbeitende erhalten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterhin Lohn und sind finanziell abgesichert.

Wer braucht die Krankentaggeldversicherung?

In der Schweiz ist eine Krankentaggeldversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie wird jedoch für Arbeitgebende und Selbstständige empfohlen. Sie schützt vor finanziellen Einbussen, wenn Sie oder Ihre Angestellten für eine längere Zeit arbeitsunfähig sind, und sorgt dafür, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden können.

Wieso ist die Krankentaggeldversicherung empfehlenswert?

Professionelles Leistungsmanagement

Die AXA ist eine praxiserprobte, fachkundige Partnerin, die im Leistungsfall für die Mitarbeitenden ihrer Kundinnen und Kunden da ist. Unsere Care- und Case Manager können Ihren Mitarbeitenden in herausfordernden Situationen Unterstützung anbieten. So stehen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nicht alleine da.

Finanzielle Entlastung für Arbeitgebende

Die Krankentaggeldversicherung bewahrt Ihr Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Personals entstehen können, während Sie weiterhin zur Lohnfortzahlung an arbeitsunfähige Mitarbeitende verpflichtet sind. Die AXA nimmt Ihnen dieses Risiko ab und übernimmt nach Ablauf der durch Sie vereinbarten Wartefrist die Lohnkosten.

Finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmende

Schwere Erkrankungen von Mitarbeitenden sind selten vorhersehbar und die Taggeldversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist im Ernstfall ein Segen. Sie kann Mitarbeitende länger schützen als die gesetzliche Mindestlohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR und verhindert existenzielle Sorgen. Eine das gesetzliche Leistungsminimum übersteigende Taggeldversicherung kann auch für Arbeitgebende attraktive Vorteile bieten. In der Praxis werden die Prämien für die Krankentaggeldversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.

Schutz für Selbstständigerwerbende

Da für selbstständigerwerbende Personen in der Schweiz weder Unfallversicherung noch Krankentaggeldversicherung obligatorisch sind, ist das Risiko von Erwerbsausfall für sie besonders gross. Die AXA ermöglicht Nichtangestellten, sich umfassend dagegen abzusichern – durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung in Kombination mit einem Unfalltaggeld.

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Was deckt die Krankentaggeldversicherung?

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit Ihres Personals bezahlt die AXA die vereinbarten Leistungen bis zu zwei Jahre (730 Tage). Die Höhe der Taggelder und die Länge der Wartefrist, bis diese Taggelder fällig werden, können Sie individuell bestimmen.

Wichtige Bausteine für Ihre individuelle Lösung

Wartefrist

Diese ist mit einem Selbstbehalt vergleichbar. Sie bestimmen darüber, wie lange Ihr Unternehmen selbst den Lohn für erkranktes Personal zahlen möchte bzw. ab wann die Versicherung greift. Bei der AXA können Sie die Wartefrist Ihren Bedürfnissen anpassen.

Leistungsdauer

Die Leistungsdauer der AXA beträgt maximal 730 Tage (abzüglich der Wartefrist), also rund zwei Jahre. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger andauert oder Invalidität besteht, werden die Leistungen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) sowie der beruflichen Vorsorge (BVG) koordiniert.

Höhe der Taggelder

Wie hoch soll die Versicherungsleistung nach Ablauf der Wartefrist ausfallen? Bei der AXA sind Taggelder zwischen 80 % und der Höhe des vollen Lohns Ihrer Mitarbeitenden möglich. 80 % entsprechen der durch das Gesetz anerkannten gleichwertigen Lösung zur Lohnfortzahlung, höhere Taggelder bieten zusätzliche Sicherheit für Ihre Angestellten.

Support inklusive

Mit einer Krankentaggeldversicherung bei der AXA haben Sie Anspruch auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Diese Dienstleistung unterstützt Sie nicht nur dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern, Absenzen zu verringern und Invalidität zu vermeiden: Sie beinhaltet auch Case Management, Rechtsberatung und ein medizinisches Netzwerk zur Klärung von komplexen Fragestellungen.

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Reicht die betriebliche Unfallversicherung nicht aus?

    Mit dieser versichern Sie den Arbeitsausfall des Personals bei einem Unfall oder Berufskrankheiten. Die finanziellen Folgen, die langwierige Krankheiten verursachen können, werden von der Versicherung nicht getragen. Bei der AXA können Sie die Krankentaggeld- und die Unfallversicherung jedoch kombinieren und so Kosten und administrativen Aufwand sparen .

  • Darf ich als Arbeitgeber erkrankten Mitarbeitenden kündigen?

    Grundsätzlich ja. Es gilt dabei jedoch, die gesetzliche Sperrfrist zu beachten, in der eine kranke Person Kündigungsschutz geniesst: Diese beträgt 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis und mit fünften Dienstjahr sowie 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Die Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Frist abgelaufen ist. Sie ist auch dann rechtsgültig, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Beendigung des Arbeitsvertrags noch andauert.

  • Wer zahlt, wenn ich gekündigt habe, unverschuldet krank werde und auch über die Kündigungsfrist hinaus arbeitsunfähig bin?

    Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Versicherung hat, muss sie oder er entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Länge des Anstellungsverhältnisses, Arbeitsort) selbst der Lohnfortzahlungspflicht nachkommen. Mit der Krankentaggeldversicherung der AXA wird die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nach Ablauf der individuell festgelegten Wartefrist von der Lohnfortzahlung befreit, und die Versicherung zahlt bis zur Genesung bzw. maximal 730 Taggelder (abzüglich Wartefrist) – auch wenn die versicherte Person nicht mehr im Betrieb tätig ist bzw. ihr gekündigt wurde. 

  • Ist das Vaterschaftstaggeld versichert?

    Frischgebackene Väter haben bei einem Vollzeitpensum einen gesetzlich vorgegebenen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen. Der Erwerbsausfall wird zu 80 % und bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 99 000 durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Mit der Krankentaggeldversicherung der AXA können Sie die Deckungslücken der gesetzlichen Erwerbsersatzordnung schliessen und eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs für Ihre Arbeitnehmer zusätzlich versichern. 

  • Ist das Geburtentaggeld versichert?

    Als komplementäre Lösung zur gesetzlichen Erwerbsersatzordnung (EO) können Sie frischgebackenen Müttern eine Lohnfortzahlung gewähren, die in puncto Länge und Höhe über die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung hinausgeht. 

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