Was deckt die AXA Luftfahrzeugversicherung für Unternehmen?
Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen für Personen- und Sachschäden, insbesondere von Passagieren sowie Personen ausserhalb des Flugzeugs, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.
- Versichert sind Halterinnen und Halter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer des Luftfahrzeugs, Besatzungsmitglieder, Pilotinnen und Piloten und Luftfrachtführer.
- Die Garantiesumme wird durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ermittelt und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Vollkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung an Ihrem Luftfahrzeug, z. B. durch:
- Kollision
- Diebstahl
- Elementarereignisse
- Feuer
- Glasbruch
- Marderschäden
Die Versicherungssumme wird je nach Kategorie aus dem Verkehrswert des Flugzeugs ermittelt oder individuell vereinbart.
Insassenunfallversicherung
- Versicherungsschutz für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Vertragliche Festlegung von Art und Höhe der Leistungen
- Rasche finanzielle Hilfe durch sofortiges Auszahlen der Leistungen (ohne Abklärung der Haftpflichtfrage)
Zusatzversicherung
Schützen Sie sich optimal mit unseren Zusatzversicherungen – egal, mit welchem Fluggerät Sie unterwegs sind:
- Kriegs- und Terrordeckung inkl. böswilliger Beschädigungen
- Rechtsschutz für Ihr Luftfahrzeug
Haftpflichtversicherung für Betriebe (Luftfahrtbranche)
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen gegen Ansprüche, die aus der Tätigkeit in der Luftfahrtbranche entstehen können. Sie bietet flugnahen und -verwandten Personen und Gesellschaften umfassenden Schutz und eignet sich zum Beispiel für:
- Fluglehrerinnen und -lehrer
- Flugschulen
- Vereine
- Flugplatzhalterinnen und -halter
- Service-/Unterhaltsbetriebe (inklusive CAMO und NCC)*
- Handelsbetriebe
- Herstellungsbetriebe
- Bodenabfertigungsbetriebe
- Flugveranstaltungen
*CAMO: Continuing Airworthiness Management Organisation; NCC: Non Commercial Complex
Haftpflichtversicherung für Veranstalterinnen und Veranstalter (Luftfahrtbranche)
- Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt die Risiken als Veranstalter von Flugshows. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Gedeckt ist ebenfalls die geforderte Dritthaftpflichtversicherung bei der Teilnahme militärischer Flugzeuge.