Finanzielle Sicherheit bei Schäden an Ihrem Gewerbegebäude Gewerbliche Gebäudeversicherung

Hilfe innert 4h bei Wasserschäden
Umbauten und Renovationen bis CHF 100'000.– versichert
Rundum-Sorglos Ergänzung zur kantonalen Gebäudeversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Umfassend geschützt: Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Schutz für Sachschäden an Gebäuden und deren Umgebung sowie für allfällige Mietertragsausfälle, die Ihnen daraus entstehen. 
  • In den meisten Kantonen obligatorisch: Eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist für Gebäudeeigentümer:innen in 22 Kantonen gesetzlich vorgeschrieben. In 19 Kantonen ist sie obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.
  • Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen: Ergänzend zur obligatorischen Versicherung bietet die Gebäudeversicherung Deckung bei Sachschäden infolge von Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserereignissen.

Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung der AXA?

Ungeachtet dessen, ob Ihr KMU Immobilieneigentum selbst nutzt oder vermietet: Der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadenversicherung ist für Eigentümer von Gebäuden und Immobilien fast überall in der Schweiz obligatorisch und wird in 19 von 26 Kantonen direkt durch die kantonale Gebäudeversicherung bereitgestellt. Da mit diesem Minimalschutz jedoch längst nicht alle wichtigen Gebäuderisiken gedeckt sind, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz mit dem Rundum-sorglos-Angebot der AXA zu ergänzen.

Gesetzeslage

Die Absicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von Geschäftsgebäuden und gewerblich genutzten Liegenschaften in 22 Schweizer Kantonen gesetzlich verpflichtend und wird in 19 davon durch die kantonale Gebäudeversicherung geleistet. Als Elementarschaden gilt jeder Schaden, der durch das Wirken der Natur verursacht wird – etwa die Überschwemmung des Kellers nach einem Hochwasser. Durch Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeuge verursachte Schäden zählen zu den Feuerschäden.

Versicherungsobligatorium bei der kantonalen Versicherung: Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich, Bezirk Oberegg (AI)

Versicherungsbestimmungen in den GUSTAVO*-Kantonen: Die Feuer- und Elementarschadenversicherung ist in Schwyz, Obwalden und Uri ebenfalls obligatorisch, der Versicherer darf jedoch frei gewählt werden. Hingegen keine Pflicht zur Versicherung besteht für Appenzell-Innerrhoden – mit Ausnahme des Bezirks Oberegg – Genf, das Tessin sowie das Wallis.

Genf / Uri / Schwyz / Tessin / Appenzell-Innerrhoden / Valais (Wallis) / Obwalden

Was deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung?

Eine gewerblich genutzte Immobilie macht einen beträchtlichen Anteil am Betriebsvermögen eines KMU aus. Ihr Versicherungsschutz sollte folglich nicht nur auf Schäden aus Feuergefahren oder Naturgewalten beschränkt sein, sondern auch dann greifen, wenn diesem menschliches Handeln zugrunde liegt oder vielleicht wilde Tiere am Werk waren. Deshalb bietet die AXA mit der gewerblichen Gebäudeversicherung umfassenden Schutz für alle Eventualitäten. Angefangen bei den Kosten für die Ortung eines Nagetierschadens, über Massnahmen zur Notsicherung nach einer böswilligen Beschädigung Ihres Showrooms und die anschliessende Reparatur der Schaufenster, bis hin zur Übernahme von Umsatz- oder Mietertragsausfällen infolge eines verheerenden Unwetters.

Gebäudeversicherung – als Komplettschutz oder als Zusatzversicherung

Gebäudeeigentümer in Kantonen mit freier Wahl des Versicherers erhalten bei der AXA zuverlässigen Versicherungsschutz aus einer Hand. Immobilieneigner, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Basisdeckung gegen Feuer-und Elementargefahren bei der kantonalen Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, können diese bei der AXA individuell ergänzen und optimieren, und so Deckungslücken vermeiden.

Versicherbare Risiken

Feuergefahren und Elementarereignisse
Feuer und Rauch, Hitze, Blitzschlag und Explosion können immense Beschädigungen an einem Haus verursachen. Diese sind, genauso wie durch Sturm, Hagel, Hochwasser oder andere Naturereignisse hervorgerufene Schäden, versichert.

Wasserschäden: Ob Wasser oder andere Flüssigkeiten –  die AXA zahlt für die Beseitigung von Schäden infolge eingefrorener und leckender Leitungen. Oder aufgrund in die Bausubstanz eindringenden Regen-, Schmelz- oder Kondenswassers.

Erdbeben: Auch Erschütterungen durch Erdbeben zählen zu den versicherten Risiken, wenn dadurch Ihr Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird. Ist unklar, ob ein tektonisches Ereignis Schuld am Schaden trägt, dient die Beurteilung durch den Schweizerischen Erdbebendienst als Grundlage. 

Einbruchdiebstahl: Alle Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen, die durch nachweisbaren Einbruch oder den Versuch dazu entstanden sind, werden ebenfalls von der AXA getragen.

Glasbruch: Schaufenster, Solaranlagen oder sanitäre Einrichtungen: Kommen Verglasungen am Gebäude zu Bruch, übernimmt die Versicherung die Reparatur bzw. den Ersatz. 

Bauvorhaben: Wenn Sie Ihr Gebäude versichern, sind Bauvorhaben wie Sanierungs-, Unterhalts- und Umbauarbeiten bis CHF  100'000.– automatisch gedeckt. Bedingung ist, dass diese von ausgewiesenen Baufachleuten ausgeführt werden.

Weitere Risiken: Die Gebäudeversicherung der AXA springt auf Wunsch auch bei Sachschäden ein, die auf  Vandalismus, Tierfrass oder andere Ursachen wie beispielsweise ein Fahrzeug oder einen Einsturz auf dem benachbarten Grundstück zurückzuführen sind.

Versicherbare Werte

Das Bauwerk inklusive baulicher und betrieblicher Einrichtungen wie Technik und Infrastruktur (z.B. Solarenergie- oder Liftanlagen), aber auch die Gebäudeumgebung wie z.B. Gartenanlagen oder die für den Unterhalt oder die Benutzung des Hauses benötigten Geräte und Materialien, sind Gegenstand der Versicherung. Gebäude werden im Normalfall zum Neuwert versichert. Dieser beinhaltet alle Kosten, die anfallen würden, um das Gebäude im Schadenfall unverändert wieder aufzubauen. Damit der Wert laufend dem Baukostenindex angepasst wird und für Ihr Unternehmen über die Jahre keine Unterversicherung entsteht, empfiehlt sich der Einschluss der automatischen Summenanpassung.

Versicherbare Leistungen

Höhere Kosten für Reparatur, Sanierung und Folgekosten aus einem versicherten Ereignis – beispielsweise Umsatz- oder Mietertragsausfall – sind gedeckt. Und im Fall eines Totalschadens zahlt die AXA für den Wiederaufbau bzw. Neubau des Hauses.

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Mit Immobilieneigentum geht Verantwortung einher. Wenn das Velo einer Kundin durch vom Dach herabstürzende Teile beschädigt wird oder der Pöstler auf der vereisten Einfahrt Ihres Unternehmens stürzt, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA unverzichtbar. Denn mit dieser sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Dritte im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Immobilie materiell oder gesundheitlich geschädigt werden und Ihr Business dafür haftbar machen.

Was deckt die Gebäudehaftpflichtversicherung?

Wenn Personen- und Sachschäden an Dritten auf die Existenz, den Zustand oder den Unterhalt einer von Ihnen genutzten Immobilie oder Liegenschaft zurückzuführen sind, haften Sie bzw. Ihr  Unternehmen dafür. Die KMU-Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA bietet Absicherung: Sie kommt für die finanziellen Folgen aller berechtigten Ansprüche auf und wehrt diejenigen ab, die sich als unbegründet erweisen.

Personenschäden: Als diese gelten ambulante oder stationäre Behandlungskosten. Aus einem versicherten Ereignis resultierende Vermögensschäden – wie beispielsweise Einkommensausfälle der verunfallten Person – sind mitversichert.

Sachschäden: Beschädigte oder zerstörte Gegenstände Dritter zählen zu den Sachschäden. Wir versichern deren Reparatur oder Neubeschaffung und kommen auch für etwaige Werteinbussen auf.

Mögliche Risikobereiche

  • Glatteis auf Wegen und Vorplätzen
  • schadhafte Treppenstufen, losgelöste Dachziegel oder gleitende Teppiche
  • ungesicherte Schächte und Gruben
  • Personenaufzüge, Tankanlagen, Teiche, Becken, Pools
  • Kinderspielplätze
  • Abstellplätze und Garagen für Motorfahrzeuge
  • Nebengebäude, Geräteschuppen, Treibhäuser
  • Fahrzeuge, die dem Unterhalt dienen

Hilfe und häufig gestellte Fragen

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