Als Inhaberin oder Inhaber eines KMU haben Sie soziale Verantwortung. Und deshalb die Pflicht, Ihre Angestellten in der 1. und 2. Säule sowie gegen Unfälle zu versichern. Weitere Sozialversicherungen sind empfehlenswert, jedoch nicht obligatorisch. Weshalb diese jedoch Sinn machen können und welche Betriebsversicherungen wir Ihnen zusätzlich ans Herz legen, erfahren Sie hier.
Im Rahmen der 1. Säule werden Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung geleistet, die bei Tod, Invalidität und Alter Leistungen an die Versicherten auszahlen. Die 2. Säule dient der beruflichen Altersvorsorge (BVG) Ihrer Mitarbeitenden und ist ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 obligatorisch. Ebenso die Unfallversicherung: Alle Angestellten sind laut Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherungspflichtig, ab acht Stunden Wochenarbeitszeit muss für sie auch ein Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle bestehen.
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich freiwillig, rentiert im Krankheitsfall jedoch schnell: Die Versicherung befreit Sie von der Pflicht zur Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeitende. Einige Branchen in der Schweiz unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Diese Branchen sind verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Während eine Reihe von Versicherungen für nahezu jedes KMU Sinn macht, sind andere für das eine Unternehmen unerlässlich, für das andere überflüssig – je nach Unternehmensprofil. Wer beispielsweise eine Geschäftsimmobilie besitzt, braucht ergänzend eine Gebäudesachversicherung, wer Klienten berät, eine berufliche Haftpflichtversicherung. Und wenn Geschäftsfahrzeuge gefahren werden, ist die Motorfahrzeugversicherung zwingend notwendig.
Für KMU aller Branchen und Grössen empfohlene Betriebsversicherungen:
Betriebshaftpflicht/Berufshaftpflicht: Wenn Ihr Betrieb Dritte schädigt, haften Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Damit Schäden an Personen oder Sachen Sie nicht in wirtschaftliche Bedrängnis bringen, sollte Ihr Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Und falls Ihre beratende Tätigkeit zu Vermögensschäden bei Auftraggebenden oder Kundinnen und Kunden führen kann, auch über die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsschutz: Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es im Geschäftsalltag häufiger als man denkt. Damit Streitigkeiten mit Lieferantinnen und Lieferanten oder Auftraggebenden nicht zum finanziellen Risiko werden, gehört eine Betriebsrechtschutzversicherung in das Versicherungsportfolio jedes kleinen oder mittleren Unternehmens.
Cyberversicherung: Weil KMU selten über ausreichend Ressourcen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur verfügen, sind sie ein erklärtes Ziel für Cyberkriminelle. Diese verursachen beispielsweise Systemausfälle, fangen sensible Informationen ab oder erpressen Geld, nachdem Daten verschlüsselt wurden. Einen 100%igen Schutz im World Wide Web gibt es nicht. Eine Cyberversicherung hilft im Schadenfall und übernimmt die Folgekosten nach einem Angriff.
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Jungunternehmerinnen und -unternehmer beschäftigen sich in der Startphase am liebsten mit ihrer Business-Idee, und damit, wie sie diese zum Fliegen bringen. Und genau deshalb sollte das Augenmerk auch von Anfang an auf der richtigen Absicherung liegen.
Die Rechtsform des eigenen Unternehmens entscheidet darüber, welche Sozialversicherungen obligatorisch sind.
Keine juristische Person: Wer Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft ist, gilt als selbstständigerwerbend. Das heisst, bis auf Beiträge an die 1. Säule, erfolgen Vorsorge und Risikoabsicherung auf freiwilliger Basis.
Juristische Person: Wenn Sie eine GmbH oder AG gegründet haben, zählen Sie zu den Unselbstständigerwerbenden (= Sie sind Angestellte Ihrer eigenen AG/GmbH) und müssen sich selbst, genauso wie alle Ihre Mitarbeitenden, für die folgenden Versicherungen anmelden: Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, 1. Säule mit AHV, IV und EO und ab einem jährlichen Einkommen von mindestens CHF 21'330 auch für die berufliche Vorsorge. Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, lohnt sich aber, sobald die Anzahl Angestellte und das Lohnvolumen zunehmen. Einige Branchen in der Schweiz unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Diese Branchen sind verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Bis auf die Haftpflichtversicherung, die für einige Berufe gesetzlich verpflichtend ist, sind Betriebsversicherungen grundsätzlich freiwillig, im Schadenfall aber oft die sprichwörtliche Lebensversicherung – vor allem für Unternehmen, die gerade erst durchstarten. Diese Versicherungen sollten zu Ihrer betrieblichen Basis gehören:
Betriebshaftpflicht/Berufshaftpflicht: Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss, denn sie schützt Ihr junges Unternehmen vor einem finanziellen Verlust, der droht, wenn Dritte durch Ihre Firma geschädigt werden. Sie übernimmt begründete Sach-, Personen- und teilweise auch Vermögensschäden sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Sachversicherung: Von den Kosten für Reinigung und Entsorgung über die Wiederherstellung bis hin zu Ertragsausfällen: Die Versicherung deckt die Kosten, zu denen es bei Feuer- und Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Wasser, Glasbruch und anderen Gefahren in Ihren Geschäftsräumlichkeiten kommen kann.
Rechtsschutzversicherung: Rechtsstreitigkeiten mit Personal, Vermietern, Lieferantinnen oder Kunden bergen gerade für junge Unternehmen ein nicht abschätzbares wirtschaftliches Risiko. Mit der passenden Versicherung sind die Kosten budgetierbar und unvorhergesehene juristische Streitigkeiten abgesichert.
Cyberversicherung: Cyberkriminalität gehört zu den grössten Bedrohungen für kleine und mittlere Unternehmen. Automatisierte Virenangriffe oder Phishing-Attacken (Mails mit gefährlichem Inhalt) sind heute eher Regel als Ausnahme. Die Cyberversicherung gehört deshalb zur Grundausstattung eines jeden Start-ups, das direkt oder indirekt mit dem Internet arbeitet.
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Selbstbestimmung und Eigeninitiative sind charakteristisch für die Selbstständigkeit. Wer diesen Weg einschlägt, muss sich nicht nur aktiv um Aufträge, sondern auch um die eigene finanzielle Absicherung kümmern, sonst kann bereits eine Krankheit oder ein Unfall unangenehme Folgen haben. Daneben gibt es in der Selbstständigkeit oftmals keine klare Abgrenzung zwischen Beruflichem und Privatem – weder in Bezug auf Arbeitszeiten und -orte, noch auf die Aktivitäten oder Kontakte. Deshalb sollten die eigene Risikoabsicherung und Altersvorsorge immer mit Blick auf das Privat- und Berufsleben ganzheitlich betrachtet und geplant werden.
1. Säule / Staatliche Vorsorge: Selbstständige haben nur eine Sozialversicherungspflicht: das Entrichten von Beiträgen an AHV/IV/EO (1. Säule). Diese dienen der Grundsicherung im Alter, bei Invalidität oder Tod, sollten aber als Eigeninitiativeum weitere Vorsorgemassnahmen ergänzt werden, da sonst Vorsorgelücken vorprogrammiert sind.
2. Säule / Berufliche Vorsorge: Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge gemäss BVG nicht verpflichtend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufes oder der Auffangeinrichtung anzuschliessen und so Kapital zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod anzusparen.
3. Säule / Private Vorsorge: Die Säule 3a verbindet das Alters- mit dem Steuersparen und ist für Selbstständige besonders sinnvoll. Sie können bis zu 20 % des Einkommens in gebundene Vorsorgelösungen einzahlen und sich sowie Ihre Angehörige auch für die Risiken Erwerbsunfähigkeit oder Tod absichern. Ganz flexibel und ungebunden sparen Sie mit einer Säule-3b-Lösung.
Unfallversicherung: Die obligatorische UVG-Versicherung gilt nur für Unselbstständigerwerbende. Damit die Kosten eines Unfalls auch in der Selbstständigkeit gedeckt sind, muss entweder eine freiwillige Versicherung gemäss UVG abgeschlossen oder das Unfallrisiko bei der privaten Krankenversicherung eingeschlossen werden.
Unfall- und Krankentaggeldversicherung: Wer in der Selbstständigkeit krank wird oder einen Unfall erleidet, kann oft nur noch wenig oder gar kein Geld mehr verdienen. Es entsteht eine finanzielle Lücke, die glücklicherweise geschlossen werden kann: mit einer Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Wenn Selbstständige infolge Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, können die Zahlungen der AHV/IV die tatsächlichen Lebenskosten oft nicht decken. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verhindert mit ihren Leistungen, dass Betroffene auf ihr Erspartes zurückgreifen oder sich verschulden müssen.
Haftpflichtversicherung: Für einige Berufe ist sie Pflicht: die Berufshaftpflichtversicherung. Doch selbst wenn sie es für Ihre selbstständige Tätigkeit nicht sein sollte, lohnt sich die Versicherung. Sie übernimmt Ansprüche Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem beruflichen Handeln entstanden sind und für die Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Haftpflicht verantwortlich gemacht werden können.
Rechtsschutz: Risiken rund um Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren werden mit einer Rechtsschutzversicherung budgetierbar. Für Einzelfirmen gibt es daneben smarte Kombinationsprodukte für Privatbereich, Beruf, Verkehr und Reisen.
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