Mitarbeiter und Vorsorge

Teilautonome Pensionskasse oder Vollversicherung?

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«Wer die Wahl hat, hat die Qual» – insbesondere Geschäftsführerinnen und Personalverantwortliche von KMU erkennen sich wohl in diesem Sprichwort wieder. Denn sie treffen tagtäglich wichtige Entscheidungen für ihr Unternehmen: vom Recruiting über die Verteilung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Wahl der beruflichen Vorsorge für ihr Personal.

Gerade Letzteres will gut überlegt sein, schliesslich geht es um die finanzielle Zukunft einer der wichtigsten Ressourcen von Unternehmen: der Mitarbeitenden. Wenn Unternehmen (insbesondere KMU) keine eigene Pensionskasse aufbauen können oder wollen, schliessen sie sich einer Sammelstiftung an. Dabei geht der Trend in der beruflichen Vorsorge von der Vollversicherung in Richtung teilautonome Pensionskasse.

Welche Lösung ist die passende in der beruflichen Vorsorge?

Dies ist eine nicht ganz einfache Frage. Je nachdem, ob Firmen maximale Sicherheit oder eine höhere Verzinsung des Alterskapitals wichtiger ist, fällt der Entscheid auf eine Vollversicherungslösung oder den Anschluss an eine teilautonome Pensionskasse. Wir haben den Vergleich zwischen teilautonomen Vorsorgelösungen und Vollversicherungslösungen gemacht. Unser Fazit: Im momentanen Umfeld haben die Versicherten langfristig bei einer teilautonomen Sammelstiftung deutlich bessere Aussichten auf eine hohe Altersrente. 

Teilautonome Sammelstiftung und Vollversicherung im Vergleich

Eine Tabelle vergleicht Teilautonomie-Sammelstiftung und Vollversicherung in verschiedenen Kategorien wie Vermögensanlage, Kapitalmärkte und Altersguthaben.

Teilautonome Sammelstiftung – das Wichtigste im Überblick

  • In einer Sammelstiftung führen verschiedene Unternehmen ihre Vorsorge gemeinsam durch. Die Höhe der versicherten Leistungen kann jedes Unternehmen selbst definieren.
  • Die Risiken von Todesfall und Invalidität werden in der Regel an eine Versicherungsgesellschaft übertragen.
  • Die Altersguthaben der Versicherten (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der angeschlossenen Unternehmen) werden in der Regel gemeinsam (d. h. gepoolt) direkt am Kapitalmarkt angelegt.
  • Über die Anlagestrategie entscheidet der gewählte Stiftungsrat (= Vertreterinnen und Vertreter der angeschlossenen Unternehmen).
  • Bei guter Finanzlage profitieren die Versicherten von einer höheren Verzinsung ihrer Altersguthaben, gleichzeitig fliesst ein Teil der erzielten Rendite in Schwankungsreserven («Notgroschen» für schlechte Zeiten). 

Hohe Rendite bedeutet zugleich eine bessere Verzinsung der Altersguthaben 

Bei teilautonomen Vorsorgelösungen trägt die Sammelstiftung die Anlagerisiken selbst – nimmt dafür aber auch die Anlagechancen eigenverantwortlich wahr. Bei einer positiven Kapitalmarktentwicklung können die Versicherten von einer höheren Verzinsung der Altersguthaben profitieren.

In puncto beruflicher Vorsorge ist dies gerade im heutigen Tiefzinsumfeld und mit Blick auf die demografische Entwicklung in der Schweiz – Stichwort: Alterspyramide und Umverteilung von aktiv Versicherten zu Altersrentnerinnen und -rentnern – ein Pluspunkt.

Wie sieht es bei der teilautonomen Pensionskasse mit dem Risiko aus?

Den gesetzlichen Altersguthaben muss auch bei teilautonomen Sammelstiftungen mindestens der BVG-Mindestzins gutgeschrieben werden, was bei negativen Anlageergebnissen im schlechtesten Fall zur Unterdeckung der Sammelstiftung führen kann. Ein solcher Fall gilt als Ausnahmeszenario, insbesondere bei Sammelstiftungen mit sehr guten finanziellen und strukturellen Voraussetzungen (solider Deckungsgrad, tiefer technischer Zins, gute Altersstruktur, tiefer Rentneranteil, hoher Anteil an überobligatorischen Altersguthaben). Eine risikobewusste und nachhaltige Anlagestrategie mit einer hohen Diversifikation gibt zusätzliche Stabilität. 

Vollversicherung – das Wichtigste im Überblick

  • Vollversicherungen werden von Lebensversicherern angeboten.
  • Diese tragen die Risiken Tod und Invalidität, sind gleichzeitig verantwortlich für die Anlagestrategie und übernehmen sämtliche Anlagerisiken. Sie garantieren den Versicherten, die BVG-Altersguthaben jährlich mindestens mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz zu verzinsen.
  • Hohe Reglementierungen erlauben «nur» eine konservative Anlagestrategie (daher Aktienanteil < 5 %), die Vollversicherern wenig Spielraum bei der Erwirtschaftung von attraktiven Renditen gibt.
  • Eine Unterdeckung ist nicht möglich; die Vollversicherer müssen die Vorsorgeversprechen stets zu 100 % garantieren.

Die Vollversicherung steht unter Druck 

Die garantierte Risikoabnahme hat ihren Preis: Da die Vollversicherung der Lebensversicherer hohe Reglementierungen erfüllen muss, werden die Vorsorgegelder sehr konservativ angelegt – dies bedeutet häufig einen Aktienanteil unter 5 %. Das ist der Grund dafür, dass die Versicherten auch in guten Anlagejahren nur mit einer geringen Verzinsung rechnen können, die kaum über dem gesetzlichen Mindestzins liegt. Anhaltend tiefe Zinsen, die steigende Lebenserwartung und das eng reglementierte Anlagekorsett machen es Vollversicherern schwer, Renditen zu erwirtschaften, die für die Finanzierung der umfassenden Garantien nötig sind. Eine Entwicklung, die entweder zu unattraktiven und kaum marktgerechten Risikoprämien oder zu einer stark selektiven Aufnahme neuer Firmen führt.

Unser Fazit: Teilautonome Sammelstiftungslösungen bieten attraktivere Aussichten

Sowohl die teilautonome Vorsorgelösungen als auch Vollversicherungslösungen haben ihre Vor- und Nachteile:

Teilautonome Sammelstiftung

Vorteile: 

  • Höhere Verzinsung der Altersguthaben möglich
  • Flexibilität bei der Anlagestrategie eröffnet Chancen auf attraktive Renditen 
  • Risikobewusste und nachhaltige Anlagestrategie mit hoher Diversifikation für Stabilität

Nachteile:

  • Unterdeckung ist möglich, wenn auch eher selten (Ausnahmeszenario)

Vollversicherung

Vorteile:

  • Hohe Sicherheit der Altersguthaben 
  • Eine Unterdeckung ist nicht möglich
  • Komplette Risikoabsicherung des Sparprozesses

Nachteile:

  • Geringe Verzinsung, kaum über gesetzlichem Mindestzins
  • Schwierigkeiten beim Erwirtschaften attraktiver Renditen aufgrund hoher Solvenzvorschriften und konservativer Anlagestrategie (Aktienanteil < 5 %)

Mit Blick auf den Schweizer Pensionskassenmarkt zeigt sich, dass der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung und das vorherrschende niedrige Zinsniveau den Druck auf die Vollversicherungen erhöht haben und zahlreiche Anbieterinnen und Anbieter von Vollversicherungslösungen ihr Geschäft in Richtung Teilautonomie transformiert haben. Die Anzahl der Anbieterinnen und Anbieter von Vollversicherungen lässt sich mittlerweile an einer Hand abzählen.

  • Teaser Image
    Wechsel zur Teilautonomie – eine Bilanz

    Die AXA bietet seit 2019 im Geschäft der 2. Säule anstelle der früheren Vollversicherung nur noch teilautonome Lösungen an. Daniel Gussmann, Chief Investment Officer der AXA Schweiz, zieht über diesen Wechsel Bilanz.

    Zum Interview

Damit Schweizer KMU und ihre Angestellten in der 2. Säule über nachhaltige und leistungsfähige Lösungen verfügen, bietet die AXA seit 2019 anstelle der Vollversicherung nur noch teilautonome Pensionskassenlösungen an. Dies aufgrund der Überzeugung, dass der «dritte Beitragszahler», also der Zins, in teilautonomen Lösungen mit einer ausgewogenen Diversifikation der Anlagen viel stärker zum Tragen kommt als in der Vollversicherung, deren Anlagemöglichkeiten durch ein enges, regulatorisches Korsett begrenzt sind. 

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