Mitarbeiter und Vorsorge

Wie wähle ich die beste Pensionskasse für mein Unternehmen aus?

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Die Wahl der richtigen Pensionskasse bietet Unternehmen viele Vorteile: administrative Aufwände verringern, Kosten einsparen und die Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber steigern. Doch wie wählen Sie die beste Vorsorgelösung für Ihr Unternehmen aus? Worauf sollten Sie bei einem Pensionskassenwechsel achten? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Kassenwahl und unterstützen Sie mit unserer Checkliste – damit der Wechsel reibungslos klappt.

Grundsätzliche Fragen und Begriffe

Wann muss ich mich als Unternehmen einer Pensionskasse anschliessen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind der Pensionskassenpflicht unterstellt, wenn sie:

  • AHV-beitragspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen (gilt für Personen ab dem 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahrs),
  • die jeweils mehr als CHF 22’680 pro Jahr (Stand 2025) verdienen und
  • einen unbefristeten oder einen mehr als 3 Monate dauernden Arbeitsvertrag haben.

In diesem Fall muss sich das Unternehmen obligatorisch einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen (Art. 11 Absatz 1 BVG). Weiterführende Informationen finden Sie im Bundesgesetzt über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Wozu brauche ich eine Pensionskasse?

Das schweizerische Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten. Die 2. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems ist die berufliche Vorsorge, die umgangssprachlich oft als «Pensionskasse» bezeichnet wird. Zusammen mit der 1. Säule verfolgt sie das Ziel, ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns zu erreichen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die gesetzlichen Minimalvorgaben bewusst verbessern und Mitarbeitende in Bezug auf die Risikoleistungen und/oder die Altersleistungen besser versichern. Wollen Sie wissen, wie gut Sie und Ihre Mitarbeitenden im Alter abgesichert sind? Lassen Sie Ihre aktuellen Vorsorgelösungen und Versicherungen von einer Expertin oder einem Experten der AXA überprüfen.

Lohnt sich ein Pensionskassenanschluss?

Da die Pensionskasse als Ergänzung zur Existenzsicherung der 1. Säule (AHV) dient, spielt sie für alle eine wichtige Rolle. Die berufliche Vorsorge zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard jedes Einzelnen im Alter zu erhalten und ist damit ein wertvoller sozialer Aspekt unserer Gesellschaft.

Der Pensionskassenanschluss ist auch für Personen interessant, die nicht obligatorisch versichert sind. Das sind zum Beispiel Selbstständigerwerbende oder Teilzeitbeschäftigte, deren Lohn unter dem BVG-Minimum liegt. Sie sind zwar nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt, können sich aber unter gewissen Voraussetzungen freiwillig versichern. Sind Sie selbstständig erwerbend? Ob sich ein Pensionskassenanschluss für Sie lohnt, erfahren Sie in unserem kostenlosen Versicherungscheck.

Schon gewusst?

Laut dem Bundesamt für Statistik gibt es in der Schweiz rund 1390 Vorsorgeeinrichtungen. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden. Bei den Sammelstiftungen ist die Mitgliedschaft für alle Unternehmen und deren Angestellte offen. Bei der firmeneigenen Pensionskasse werden ausschliesslich Mitarbeitende der Stifterfirma versichert.

Die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen war früher deutlich höher. In den letzten Jahren kam es aufgrund der gestiegenen regulatorischen und systemtechnischen Anforderungen zu vielen Konsolidierungen. Auch Aufwands- und Kostensynergien sowie der erhöhte Know-how-Bedarf haben zu Liquidationen geführt, insbesondere bei firmeneigenen Pensionskassen.

Die Pensionskassenwahl

Kann ich als Unternehmen die Pensionskasse selbst wählen?

Arbeitgebende sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine berufliche Vorsorgelösung zu bieten. Dies wird von der AHV-Stelle geprüft. Ein Unternehmen hat folgende Möglichkeiten:

  • Es kann eine firmeneigene Pensionskasse gründen.
  • Es kann sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anschliessen, z. B. einer Sammelstiftung, einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer Einrichtung des entsprechenden Berufsverbands.
  • Es kann sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Im Auftrag des Bundes ist diese die einzige Pensionskasse in der Schweiz, die ausnahmslos alle anschlusswilligen Arbeitgebenden und Einzelpersonen aufnimmt, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Falls sich Unternehmen einer bestehenden Einrichtung anschliessen möchten und aktuell noch keiner solchen angeschlossen sind, wählen die Arbeitgebenden diese aus. Für die Auflösung eines bestehenden Anschlusses und den Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung brauchen Arbeitgebende das Einverständnis des Personals oder einer Arbeitnehmendenvertretung. Der Anschluss muss zudem an eine im Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung erfolgen.

Mein Unternehmen ist einem Berufsverband angeschlossen – muss ich bei der Verbandskasse bleiben?

Berufsverbände verfügen häufig über eine eigene Pensionskassenlösung. Diese ist auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Mitglieder ausgerichtet. Darüber hinaus bieten sie oft auch eine Absicherung für Selbstständigerwerbende ohne eigene Angestellte an. Ausserdem gibt es Verbände, die exklusiv für ihre Mitglieder bestimmte Lösungen in einer Sammelstiftung anbieten. Im Beratungsgespräch muss ein Verbandsmitglied auf die bestehende, verbandsinterne Lösung und allfällige Folgen eines Nichtanschlusses hingewiesen werden. Danach steht es jedem Unternehmen frei, ob es sich einer anderen Pensionskasse anschliessen will.

Weitere Vorgaben bei der Pensionskassenwahl

Arbeitgebende müssen den Anschluss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Pensionskassenpflicht vornehmen. Kommen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dem nicht nach, meldet Sie die Ausgleichskasse bei der Auffangeinrichtung zum rückwirkenden Anschluss an. Wenn Sie sich der Anschlusspflicht oder der Erfassungskontrolle entziehen, machen Sie sich strafbar.

Vor- und Nachteile der Pensionskassenlösungen

Wenn Sie sich für eine Pensionskassenlösung für Ihr Personal interessieren, haben Sie die Wahl zwischen einer Vollversicherung und einer teilautonomen Lösung.

Zum einen können Sie sich für eine Vollversicherungslösung entscheiden:

  • Diese ist teurer als eine teilautonome Lösung.
  • Das Kapital wird konservativer angelegt als bei einer teilautonomen Lösung. Dies führt in der Regel zu einer tieferen Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten.
  • Eine Vollversicherungslösung bietet den versicherten Personen eine grössere Sicherheit.
  • Eine Unterdeckung ist nicht möglich.

 

Als Alternative stehen Ihnen teilautonome Lösungen zur Verfügung:

  • Die Versicherten profitieren von tieferen Kosten.
  • Die Versicherten haben die Aussicht auf eine höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Altersguthaben als bei einer Vollversicherung.
  • Die Vorsorgewerke tragen die Anlagerisiken mit.
  • Sanierungsmassnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Gibt es ein Gütesiegel für Pensionskassen?

Es gibt kein offizielles Pensionskassen-Qualitätslabel. Hilfreiche Informationen zum Thema Qualität bietet inter-pension, die Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Sie setzt sich für unabhängige Vorsorgelösungen ein und führt eine Pensionskassenübersicht mit zentralen Kennzahlen. Verschiedene Zeitungen und Fachzeitschriften, wie beispielsweise Penso, veröffentlichen jährlich ein Pensionskassenrating. Dort werden die klassischen Kennzahlen wie Anlagerendite, Zinszahlungen und die Risiko- und Administrationskosten miteinander verglichen.

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    Gesunde und stabile Pensionskasse

    Sie wollen die Qualität und Performance überprüfen? Wertvolle Tipps und eine Checkliste zur einfachen Pensionskassenbeurteilung finden Sie in unserem Blog.

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Der Pensionskassenwechsel

Kann mein Unternehmen die Pensionskasse wechseln?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können mit dem Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeitnehmendenvertretung die Pensionskasse wechseln. Für den korrekten Ablauf des Wechsels sind die Arbeitgebenden verantwortlich. 

Ablauf des Pensionskassenwechsels

Der Wechselprozess startet mit der Evaluationsphase. Das Unternehmen beschäftigt sich mit Fragen wie: «Welche Bedürfnisse liegen vor? Welche sind aktuell abgedeckt? Welche sind unbefriedigt?». Auf der Grundlage dieser Bedürfnisanalyse wird in einem zweiten Schritt die Pensionskassen-Vorauswahl getroffen und es werden entsprechende Offerten eingeholt. Es folgt die Vergleichsphase. Da die folgende Entscheidung auch die Absicherung der Mitarbeitenden betrifft, ziehen Unternehmen beim Wechsel gerne Vorsorgeexpertinnen und -experten bei. Diese führen durch den komplexen Prozess und stellen sicher, dass das Unternehmen am Ende seine Bedürfnisse abgedeckt hat und mit einer zeitgemässen Pensionskassenlösung die Firmenattraktivität verbessert.

Sie ziehen einen Wechsel in Betracht? Gerne stehen Ihnen unsere Vorsorgeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite.

Wie oft und wann kann ich als Unternehmen wechseln?

Unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kann die Pensionskasse theoretisch beliebig oft gewechselt werden. Allerdings sind Wechsel unter Umständen mit Kosten und Aufwänden verbunden. Vorsorgeeinrichtungen achten auf die Zusammensetzung ihres Versichertenbestands (z. B. die Altersstruktur). Dies betrifft besonders Neuanschlüsse. Unternehmen mit mehrheitlich älteren Mitarbeitenden haben somit beim Wechsel einen Nachteil. Denn abgesehen von der Auffangeinrichtung haben Pensionskassen keinen Aufnahmezwang.

Wie lange dauert ein Pensionskassenwechsel?

Beim Pensionskassenwechsel handelt es sich um einen mehrmonatigen Prozess. Einerseits, weil die Mitarbeitenden wegen des Mitbestimmungsrechts in den Wechsel involviert sind. Andererseits müssen die Arbeitgebenden den Prozess, sämtliche Modalitäten und die Einverständniserklärung des Personals oder der allfälligen Arbeitnehmendenvertretung detailliert dokumentieren.

Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitenden

Aufgrund des Mitbestimmungsrechts müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laufend in den Pensionskassen-Entscheidungsprozess involviert werden. Der Wechsel und die Zusage zu den damit verbundenen Konditionen werden gemeinsam entschieden. Ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden bleiben die Kündigung und der Wechsel ungültig. Die abgebende Kasse ist verpflichtet, die Erfüllung dieser Kriterien zu überprüfen.

Vertiefte Informationen zum Urteil des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020 bezüglich des Pensionskassenwechsels finden Sie im Artikel «Pensionskassenwechsel – was musst du beachten» von MyRight.

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Fazit und Tipps

Welche Pensionskasse passt zu Ihrem Unternehmen? Lohnt sich ein Wechsel? Wir haben hilfreiche Checklisten für Sie erstellt.

Checkliste: So finden Sie die passende Pensionskasse

Die optimale Pensionskassenlösung für ein Unternehmen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Berücksichtigen Sie bei der Wahl folgende unternehmensinterne Kriterien:

  • Unternehmensprofil
  • Sicherheitsansprüche und Risikobereitschaft 
  • Risikofähigkeit des Unternehmens
  • Entwicklungsperspektive des Unternehmens
  • Anliegen der Vorsorgekommission und der Belegschaft

Übrigens: In diesem Blogartikel erfahren Sie mehr über die Aspekte und Kennzahlen für die Pensionskassenbewertung.

Die Pensionskassenwahl ist bedürfnisorientiert und für jedes Unternehmen von anderen Prioritäten geprägt. Stellen Sie sich bezüglich der Vorsorge daher folgende Fragen:

  • Bin ich bereit, ein gewisses Risiko zu tragen?
  • Wie alt sind meine Angestellten?
  • Wie flexibel bin ich in der Plangestaltung?
  • Wie wichtig sind mir zusätzliche Services und Dienstleistungen?

Checkliste: So gelingt Ihnen der reibungslose Pensionskassenwechsel

Diese sechs Tipps erleichtern Ihnen den Wechselprozess:

  1. Seien Sie sich bewusst, dass der Wechsel Zeit benötigt.
  2. Denken Sie an die Mitbestimmungsrechte Ihrer Belegschaft: Deren Risikobereitschaft und Risikofähigkeit fliessen in das Unternehmensprofil ein und beeinflussen die Wahl der Lösung.
  3. Prüfen Sie frühzeitig, ob auch laufende Renten in die neue Pensionskasse überführt werden müssen.
  4. Denken und handeln Sie langfristig: Konzentrieren Sie sich nicht bloss auf die Pensionskassenlösung als solche, sondern berücksichtigen Sie auch, wer beispielsweise im Hintergrund das Vermögen verwaltet und welche Erfolge dabei erzielt werden.
  5. Seien Sie sich Ihrer Pensionskassenpflicht bewusst: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Sie können jedoch nicht immer frei wählen: Die Kassen behalten sich das Recht vor, den Anschlussantrag zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
  6. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten beraten und begleiten: So ersparen Sie sich Mühe, Zeit und Geld.

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