Arbeitsunfälle können passieren – bei jeder Tätigkeit und in jeder Branche. Wie verhalten sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtig, wenn es zu einem Unfall kommt? Und welche Folgen hat ein Unfall versicherungstechnisch?
Ob am Arbeitsplatz, in der Pause oder im Homeoffice: Sollten Arbeitnehmende hier einen Gesundheitsschaden erleiden, spricht man – zumindest in den meisten Fällen – von einem Arbeitsunfall. Die negativen Folgen tragen dabei nicht nur Ihre Angestellten, sondern auch Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Um Ihre Mitarbeitenden so gut wie möglich zu schützen, ist es Ihre Pflicht, sie gegen Unfälle zu versichern. Zudem müssen Sie Unfälle unverzüglich melden. Am besten ist es allerdings, wenn es gar nicht erst zu einem Arbeitsunfall kommt. Sorgen Sie für eine sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes, und führen Sie Verhaltensregeln bei gefährlichen Arbeiten ein. Damit fördern Sie nicht nur die Mitarbeitergesundheit, sondern auch die Produktivität in Ihrem Unternehmen.
Wenn Arbeitnehmende bei Arbeiten verunfallen, die von Ihnen aufgetragen oder in Ihrem Interesse verrichtet wurden, spricht man von einem Arbeitsunfall. Beispiele sind das Stolpern im Büro auf dem Weg zum WC oder ein Sturz auf der Baustelle.
Auch ein Unfall während der Arbeitspause fällt in diese Kategorie. Allerdings muss sich der Unfall auf dem Betriebsgelände oder an einem Ort ereignet haben, der mit dem entsprechenden Beruf zusammenhängt.
Zwei Beispiele für Unfälle während der Arbeitspause:
Laut dem schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihre Angestellten gegen Berufsunfälle zu versichern. Liegt ein anerkannter Berufsunfall vor, trägt die obligatorische Unfallversicherung alle Unfallkosten. Dasselbe gilt bei anerkannten Berufskrankheiten.
Nach UVG sind Arbeitnehmende auch im Ausland gegen Arbeitsunfälle versichert, jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
Wenn ein Arbeitsunfall passiert, gilt sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende eine Meldepflicht. Um bei einem Unfall eine Lohnfortzahlung sowie weitere Leistungen von der Versicherung zu erhalten, müssen Arbeitnehmende diesen zunächst bei Ihnen melden. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber melden Sie den Unfall anschliessend über eine Unfallanzeige bei der Unfallversicherung. Beides muss so schnell wie möglich geschehen, damit unter anderem auch die Reintegration am Arbeitsplatz ohne Probleme erfolgen kann.
Generell gilt: Kommt die oder der Versicherte der Meldepflicht rechtzeitig nach, so kann die Versicherung auch rasch entschädigen. Alle relevanten Meldefristen finden Sie hier:
Kommt es im Ausland zu einem Berufsunfall, gilt dasselbe wie im Inland: Damit ein Unfall als Versicherungsfall anerkannt wird und eine Lohnfortzahlung stattfinden kann, müssen Angestellte einen Arbeitsunfall unverzüglich bei Ihnen melden, sodass Sie diesen dem zuständigen Versicherungsträger mitteilen können. Dieser übernimmt in der Regel sowohl Teile der Kosten der ambulanten als auch der stationären Behandlung und beteiligt sich an allfälligen Transportkosten.
Sollten einige Ihrer Angestellten also im Ausland arbeiten, ist der zusätzliche Versicherungsschutz durch die UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) sehr empfehlenswert.
In vielen Branchen wird die Arbeit heutzutage von zu Hause aus erledigt. Dies wirft einige Fragen hinsichtlich der Unfallversicherung auf: Was passiert, wenn es im Homeoffice zu einem Unfall kommt? Gelten dieselben Bedingungen wie bei einem Unfall am Arbeitsplatz? Und kommt die Unfallversicherung im selben Masse dafür auf?
In diesen Fällen gilt ein Unfall im Homeoffice tatsächlich als Arbeitsunfall:
Anders sieht es bei privaten Angelegenheiten aus:
Rein versicherungstechnisch ist die Tätigkeit am Schreibtisch zu Hause mit der Anwesenheit am Arbeitsplatz gleichgestellt. Sie sollten dabei allerdings bedenken, dass womöglich niemand einen Unfall bezeugen kann. Daher ist es wichtig, Unfälle immer genau zu dokumentieren.
Treffen Sie Schutzvorkehrungen, um Arbeitsunfälle in Ihrem Unternehmen zu vermeiden. So schützen Sie Ihre Angestellten sowie sich selbst vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Unfallfolgen. Schutzmassnahmen können je nach Branche und Tätigkeitsbereich unterschiedlich aussehen. Hier einige Beispiele:
Auf der Baustelle können gefährliche und sogar lebensbedrohliche Arbeitsunfälle passieren. Neben einer Einführung in alle Arbeitsmittel sowie einer guten Schutzausrüstung sollten Sie Ihren Angestellten folgende Hinweise geben:
Erinnern Sie Ihre Angestellten regelmässig an diese Vorsichtsmassnahmen. Und das Wichtigste ist: Stoppen Sie alle Arbeiten, wenn Gefahr besteht. Analysieren Sie die Situation und besprechen Sie diese mit allen Anwesenden. Erst, wenn alle ausser Gefahr sind, kann die Arbeit fortgesetzt werden.
Im Transport können ebenfalls schnell Unfälle passieren. Besonders Arbeiten mit schweren Lasten sollten mit klaren Vorschriften verbunden sein. Um Ihre Angestellten vor Arbeitsunfällen zu schützen und auch die Verletzung anderer Beteiligter auszuschliessen, geben Sie Ihren Mitarbeitenden folgende Regeln mit:
Auch hier sollten Sie Ihre Mitarbeitenden über alle Risiken und Gefahren aufklären und alle Arbeiten unterbrechen, wenn eine Situation zu gefährlich wird.
Das Heimtückische an der Arbeit mit Gefahrstoffen: Die Gefahr ist hier oft unsichtbar. Führen Sie vor Beginn der Arbeiten also eine Schadstoffermittlung sowie eine Gefährdungsbeurteilung durch und seien Sie besonders bei folgenden Stoffen vorsichtig:
Tragen Sie immer eine geeignete Schutzausrüstung und klären Sie genau ab, mit welchen Stoffen Sie es zu tun haben.
Auch der einfache Gang zur Kaffeemaschine im Büro kann zu einem Arbeitsunfall führen. Sorgen Sie also im gesamten Büro für Ordnung und stellen Sie sicher, dass alle Gänge und Treppen frei sind. Besonders herumliegende Kabel oder flauschige Teppiche können zur Stolperfalle werden. Denken Sie vorausschauend und bieten Sie Ihren Angestellten regelmässig Schulungen oder Workshops zur Sicherheit am Arbeitsplatz an.
Unfallrisiken lauern in jeder Branche – auch dort, wo es nicht so wirkt. Achten Sie auf potenzielle Risiken und nehmen Sie diese ernst. Die Sicherheit von Personen sollte in allen Bereichen höchste Priorität haben.