Mitarbeiter und Vorsorge

Selbstständig und krank: Welche Versicherung greift?

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf LinkedIn teilen Auf Xing teilen Per Email teilen

Als selbstständigerwerbende Person sind Sie Ihre eigene Chefin bzw. Ihr eigener Chef. Doch mit dieser Freiheit und Flexibilität gehen auch besondere Verantwortlichkeiten einher, insbesondere wenn es um Ihre Gesundheit geht. Was passiert, wenn Sie krank werden?

Die Selbstständigkeit bringt viele Vorteile mit sich, aber auch einige Herausforderungen. Eine der grössten Herausforderungen besteht darin, die eigene Gesundheitsversorgung und Einkommenssicherung zu gewährleisten. Wenn Selbstständige krank werden, haben Sie im Gegensatz zu Angestellten keine Arbeitgeberin bzw. keinen Arbeitgeber, die bzw. der für ihre Unfallversicherung und ihr Krankentaggeld verantwortlich ist.

Krankheiten oder Verletzungen kommen in der Regel ungeplant und so sind die Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit und Ihr Einkommen meist eine zusätzliche Belastung. Ohne die richtige Absicherung können finanzielle Engpässe und Unsicherheiten entstehen, die Ihre unternehmerische Freiheit gefährden. Die Krankentaggeldversicherung ist dabei nur eine von vielen zusätzlichen Optionen für Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die Besonderheiten der Krankentaggeldversicherung

Jeder Mensch ist irgendwann einmal krank und damit nicht in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen. Ob Grippe, eine einfache Erkältung oder schwerwiegendere Verletzungen, die gerade eine körperliche Arbeit unmöglich machen – im Angestelltenverhältnis ist das erstmal kein grösseres Problem. Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt und können sich in Ruhe auskurieren. Für Selbstständigerwerbende sieht die Situation allerdings ganz anders aus.

Wer alleine selbstständig ist und länger krank wird, bezieht in dieser Zeit kein Einkommen. Es gibt über die reguläre Krankenversicherung keine weitere Unterstützungsleistung. Das muss nicht sein. Die Krankentaggeldversicherung ist eine wichtige Versicherungsart, die Selbstständigen in der Schweiz nachdrücklich zu empfehlen ist. Sie bietet einen wesentlichen Schutz, mit dem die finanzielle Sicherheit in Zeiten von Krankheit gegeben ist. So können Sie Zahlungsausfälle vermeiden.

Denn das betrifft im Zweifelsfall Ihr Business genauso wie Ihr Privatleben. Wenn Sie die Rechnung von Lieferantinnen oder Geschäftspartnern nicht mehr zahlen können, verlieren Sie unter Umständen dauerhaft Kundinnen und Kunden und büssen an Vertrauenswürdigkeit ein. Das schadet Ihrem Geschäft langfristig und nicht nur in der Phase der Krankheit. Auch Ihre laufenden Kosten finden sich sowohl auf privater wie auf geschäftlicher Seite. Ihre Wohnungsmiete müssen Sie genauso weiterbezahlen wie Ihre Büro-, Laden- oder Werkstattfläche – selbst, wenn Sie gerade nichts verkaufen und keine Aufträge annehmen können.

Die Krankentaggeldversicherung ist eine Form der Einkommensversicherung. Sie zahlt im Falle von Krankheit ein regelmässiges Einkommen an Sie aus, wenn Sie arbeitsunfähig sind und daher Ihr Einkommen verlieren. 

Vorteile der Krankentaggeldversicherung

  1. Sicherheit für Selbstständige: Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben Sie als Selbstständige normalerweise keinen Anspruch auf bezahlte Krankentage durch eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber – schliesslich gibt es sie bzw. ihn im eigentlichen Sinne nicht. Die Krankentaggeldversicherung füllt diese Lücke und gewährleistet, dass Selbstständige auch im Falle der Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen erhalten.
    Angenommen Sie sind alleine selbstständig tätig – ganz ohne Angestellte. Wenn Sie eine heftige Grippe erwischt und Sie für längere Zeit ausfallen, bis Sie wieder ganz fit sind, verdient Ihre Unternehmung kein Geld, weil niemand Ihre Arbeitsleistung ersetzen kann. So wird die Krankheit nicht nur zur gesundheitlichen, sondern auch zur finanziellen Belastung. Mit der Krankentaggeldversicherung können Sie zumindest bei den Finanzen durchatmen. Den Rest macht Ihr Immunsystem mit Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte.
  2. Flexible Leistungsdauer: Eine weitere Besonderheit der Krankentaggeldversicherung ist die Flexibilität in Bezug auf die Leistungsdauer. Je nach Versicherungspolice kann das Krankentaggeld für einen bestimmten Zeitraum bis zu maximal 720 Tagen gezahlt werden, der von der individuellen Vereinbarung abhängt.
    Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Ausfall bei Ihren Angestellten zu beklagen haben und im Sinne des Datenschutzes natürlich die Diagnose nicht kennen. Folglich wissen Sie nicht, wie lange jemand ausfallen wird. Die flexible Leistungsdauer kann Sie hier absichern.
  3. Schnelle Hilfe im Ernstfall: Die Krankentaggeldversicherung kann vergleichsweise schnell ausgezahlt werden, sobald die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wurde. Letztlich hängt das von den vertraglich vereinbarten Wartefristen ab, die zwischen zwei und 60 Tagen liegen. Wenn Sie auf eine schnelle Unterstützung vertrauen möchten, wählen Sie eine kurze Wartefrist. 
  4. Beeinflussbare Prämienhöhe: Die Prämienhöhe hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Der Höhe des Krankentaggeldes und der Wartefrist. Die Wartefrist ist der Zeitraum, in dem Sie als die versicherte Person krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein müssen, bevor das Krankentaggeld gezahlt wird. Sie bestimmt den Auszahlungsbeginn.
    Gerade bei der Wartefrist ist es Ihre Entscheidung, ob Sie eine schnelle Unterstützung im Krankheitsfall bevorzugen oder lieber länger warten und damit niedrigere Prämien zahlen. Haben Sie als selbstständig erwerbende Person genug finanzielles Polster, lohnt es sich, längere Wartefristen zu wählen und damit bei den Prämien zu sparen. Sind die Zeiten eher schwierig oder gibt es das besagte Polster noch nicht, dann sollte die Wartefrist nicht zu lange ausfallen, weil Sie sonst in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten.

Selbstständig mit Angestellten: Die Vorteile der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung

Wenn Sie nicht im Sinne einer Freiberuflichkeit allein selbstständig sind und vielleicht sogar Angestellte beschäftigen, müssen Sie sich in einem noch viel grösseren Ausmass mit dem Thema Krankentaggeld beschäftigen. Denn es herrscht nach Art. 324a OR eine sogenannte Lohnfortzahlungspflicht. Das bedeutet, dass Sie kranken oder ausfallenden Mitarbeitenden weiterhin Lohn zahlen müssen. Die genauen Bedingungen hängen von regionalen Eigenheiten, Dienstjahren und weiteren Faktoren ab. Schon im ersten Dienstjahr besteht allerdings in der Regel ein Recht auf Lohnfortzahlung für drei Wochen.

Das kann, gerade bei einer grösseren Zahl Angestellter, ein erhebliches finanzielles Risiko für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bedeuten. Daher lohnt sich in vielen Fällen eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung, die genau dieses Risiko abdeckt und die vorher vereinbarten Kosten im Krankheitsfall übernimmt. 

Natürlich können Sie auch selbst in Ihrem eigenen Unternehmen angestellt sein – so profitieren Sie ebenfalls von der Kollektiv-Versicherung.

Gesundheitsvorsorge und Präventionsmassnahmen

Für Selbstständige ist es von entscheidender Bedeutung, proaktiv Massnahmen zu ergreifen, um langfristig gesund und produktiv zu bleiben. Das gilt natürlich auch, wenn Sie Angestellte haben und sich um das betriebliche Gesundheitsmanagement kümmern müssen. Dabei geht es um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Angestellten. Dazu gehören ergonomische Arbeitsplätze genauso wie Sportprogramme oder ein gesundes Essensangebot. 

Zudem trägt neben den körperlichen Aspekten auch die Arbeitsatmosphäre zur Gesundheit Ihrer Belegschaft bei. Gibt es viele Konflikte am Arbeitsplatz? Werden viele Überstunden abverlangt? Herrscht eine offene Kommunikation und können so auch schwere Themen angesprochen werden? All diese Fragen sind relevant, wenn Sie die Krankheitstage reduzieren wollen. Und auch Sie selbst als Unternehmerin oder Unternehmer müssen auf eine angemessene Work-Life-Balance achten, um sich nicht zwischen Beruf und Privatleben aufzureiben. Denn langfristig leidet darunter die Gesundheit und letztlich auch Ihr Business.

Krank bei Selbstständigkeit – die wichtigsten Fragen

Was passiert, wenn ich arbeitsunfähig werde?

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, sollten Sie zunächst ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und Ihren Zustand dokumentieren lassen. Anschliessend sollten Sie Ihre Krankentaggeldversicherung informieren und den Anspruch geltend machen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann das vereinbarte Krankentaggeld, um Ihre Einkommenseinbussen abzufedern.

Wie bin ich als Selbstständige in der Schwangerschaft abgesichert?

Die Schwangerschaft ist eine einschneidende Phase für jede (werdende) Mutter. Umso wichtiger ist es, auch in dieser turbulenten Zeit voller Veränderungen finanziell abgesichert zu sein. Gerade als Selbstständigerwerbende.

In der Schweiz gibt es eine obligatorische Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 % des eigenen Einkommens. Auch Selbstständige haben Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Die Berechnung erfolgt allerdings anders als bei festangestellt Erwerbstätigen, was nicht selten für eine böse Überraschung sorgt. Denn es wird das Nettoeinkommen herangezogen, also das Einkommen nach Abzug aller Posten im Rahmen des Betriebsaufwands. Das führt zu einer deutlich geringeren Summe. Denn als Selbstständige möchte man ja möglichst viele Ausgaben als Betriebsaufwand von der Steuer absetzen. Im Normalfall hat man so letztlich mehr Geld. Wenn es allerdings um die Mutterschaftsentschädigung geht, wird diese Steuerpraxis zum klaren Nachteil. 

Hinzu kommt, dass Sie in den letzten Wochen und Monaten vermutlich – trotz aller Bemühungen – nicht mehr 100 Prozent einsatzfähig sind. Die Leistungsfähigkeit lässt vielleicht nach oder Sie fallen den einen oder anderen Tag aus. Was absolut normal ist und im Angestelltenverhältnis keine Auswirkung auf das Gehalt hätte, wird hier zum Problem. Denn wenn Sie in der Schwangerschaft weniger arbeiten, verdienen Sie in der Regel als Selbstständigerwerbende auch weniger. Auch dieser Umstand drückt dann letztlich die Höhe der Mutterschaftsentschädigung.

Wenn Sie als Selbstständigerwerbende schwanger werden möchten, sollten Sie auf diese beiden Aspekte bezüglich der Mutterschaftsentschädigung also unbedingt achten und sich finanziell vorbereiten. Andernfalls rechnen Sie mit Summen, die Sie am Ende nicht erhalten. Und das wäre dann ein Stressfaktor, den Sie in der Schwangerschaft natürlich nicht gebrauchen können.

Wird das Krankentaggeld auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen gezahlt?

Ja, auch psychische Erkrankungen können zu einer Arbeitsunfähigkeit führen und werden dementsprechend von der Versicherung berücksichtigt. Wichtig ist es nur, wie bei allen anderen Diagnosen auch, dass Sie die Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes vorweisen können.

Verwandte Artikel

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login Garagen-Portal Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz / Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG