Wir erklären Ihnen die Grundsätze dafür, wie Pensionskassen ihre Anlagestrategie erarbeiten, wie der Anlageprozess abläuft und wie beides bewertet wird. Lernen Sie die wichtigsten Begriffe und Kennzahlen kennen.
Aber fangen wir doch am Anfang an. Die Grundlage der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist in der Bundesverfassung verpflichtend festgehalten und im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Finanziert wird die berufliche Vorsorge gleichwertig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
Eine Pensionskasse ist ein eigenständiges privatrechtliches Gebilde, in den meisten Fällen in Form einer Stiftung. Ihr oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Er übernimmt die Gesamtleitung der Pensionskasse, legt Leistungsziele fest und stellt sicher, dass die Pensionskasse aus finanzieller Sicht nachhaltig geführt und stabil ist.
Die Anlagestrategie definiert, wie die Gelder der Pensionskasse investiert werden. Dabei gilt es einiges zu berücksichtigen: die versprochenen Vorsorgeleistungen (finanzielle Verpflichtungen gegenüber den aktiven Versicherten und den Personen in Rente), die Zusammensetzung und Entwicklung des Versichertenbestands, die zur Finanzierung notwendige Anlagerendite und die Risikofähigkeit und -bereitschaft.
Wenn diese Eckpunkte geregelt sind, werden die Grundsatzfragen zur Portfoliostruktur geklärt, beispielsweise:
Der Stiftungsrat ist das oberste paritätische Organ der Stiftung. Er führt die Stiftung treuhänderisch im Namen der in der Pensionskasse versicherten Personen. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für das finanzielle Gleichgewicht der Stiftung. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Anlagestrategie der Pensionskasse. Der Stiftungsrat erarbeitet die Grundlagen dafür, wie das Vorsorgevermögen der Pensionskasse angelegt wird, und hält diese im Anlagereglement fest. Dazu gehören unter anderem die Kontrollgrössen zur Bewertung des erzielten Anlageergebnisses (Benchmarks), die Richtlinien rund um die Umsetzung der Anlagestrategie sowie die Grundsätze zur Überwachung und Berichterstattung.
Der Zweck einer Anlagestrategie ist,
Grundsätzlich sind die Schweizer Pensionskassen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei in der Wahl ihrer Anlagestrategie, sofern sie die in der BVV2 festgehaltenen Anlagerichtlinien und die Bestimmungen zu den Maximalquoten pro Anlageklasse einhalten.
Der Anlageprozess ist die Umsetzung der zuvor definierten Anlagestrategie. Dabei wird definiert, wer für die Umsetzung der Anlagestrategie verantwortlich ist (Vermögensverwaltung, kann innerhalb oder ausserhalb der Pensionskasse tätig sein), wie viel Gestaltungsfreiheit die Vermögensverwaltung hat, wie die Arbeit der Vermögensverwaltung überprüft und mit welchen Kennzahlen das erzielte Anlageergebnis bewertet wird. Es obliegt dem Stiftungsrat, diesen Prozess sicherzustellen.
Da die Wahl der passenden Vermögensverwaltung für eine Pensionskasse zentral ist, legt sie hier auch viel Wert auf das Auswahl- und Überprüfungsverfahren.
Bei den Anlageklassen handelt es sich zum Beispiel um flüssige Mittel, Obligationen, Immobilien, Aktien oder alternative Anlagen. Alternative Anlagen sind beispielsweise Forderungen gegenüber nicht börsenkotierten Schuldnern (Private Debt), Beteiligungen an nicht kotierten Unternehmen (Private Equity) oder Rohstoffe und Edelmetalle. Diese alternativen Anlagen unterliegen gewissen Einschränkungen.
Zulässige Anlagen sind in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) genauer beschrieben (Art. 53 ff. BVV 2).
Das Vorsorgevermögen, das eine Pensionskasse anlegt, besteht grösstenteils aus den Altersguthaben und Deckungskapitalien der aktiv Versicherten und der Personen in Rente.
Beim Altersguthaben handelt es sich um die bereits vorhandenen oder angesparten Altersguthaben der Versicherten sowie um die jährlichen Sparbeiträge, die von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eingezahlt werden. Diese werden am Ende des Jahres verzinst und laufend neu angelegt.
Ebenfalls investiert werden das Deckungskapital der Renten (beispielsweise Altersrenten) und die Reserven der Stiftung.
Die Vermögensverwaltung kümmert sich um die operative Umsetzung der Anlagestrategie einer Pensionskasse. Dies macht sie nach den vom Stiftungsrat definierten, im Anlagereglement schriftlich festgehaltenen Regeln. Geregelt ist zum Beispiel,
Dafür gibt es verschiedene Kennzahlen. Diese dienen dazu, dass der Stiftungsrat die Arbeit und insbesondere den Erfolg der Vermögensverwaltung überprüfen kann. Dabei vergleicht er die Anlagerenditen mit den zuvor definierten Benchmarks und stellt sich weitere Fragen, wie beispielsweise:
Versicherte Personen können dann auf die Anlagestrategie Einfluss nehmen, wenn sie eine Vorsorgelösung mit entsprechenden Freiheitsgraden auswählen können (1e-Vorsorgelösungen). Das wiederum setzt voraus, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sich einem Vorsorgewerk mit entsprechenden Lösungen angeschlossen hat. Typischerweise kommt dies bei Kadervorsorgelösungen zum Tragen.
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Versicherte Personen haben zudem die Möglichkeit, sich bei ihrer Sammelstiftung als Stiftungsrat zu bewerben.
Was eine Pensionskasse mit den erwirtschafteten Anlageerträgen macht, kommt auf ihre finanzielle und strukturelle Situation an. Also beispielsweise darauf, welchen Deckungsgrad sie aufweist oder wie das Verhältnis der aktiv versicherten Personen zu jenen in Rente ist. Je nachdem kann die Pensionskasse die erzielte Rendite in Form eines höheren Zinssatzes an die aktiv versicherten Personen weitergeben oder sie nutzt sie für die Finanzierung von laufenden Renten (sogenannter technischer Zins der Deckungskapitalien).
Immer öfter haben Pensionskassen auch transparente Beteiligungsmodelle. Ein Beispiel hierfür ist das Verzinsungsmodell der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge.
Umsichtig geführte Pensionskassen haben einen langfristigen Anlagehorizont. Kurzfristige Schwankungen der Vermögensanlagen werden durch die gebildeten Wertschwankungsreserven aufgefangen.
Pensionskassen mit einer guten finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit können eine offensivere Anlagestrategie verfolgen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie mehr in Aktien und weniger in Obligationen investieren. Da Aktien in ihrem Wert volatiler sind als Obligationen, sollte eine Pensionskasse mit hohem Aktienanteil entsprechende Wertschwankungsreserven aufgebaut haben. So kann sie kurzfristige Schwankungen absorbieren. Wie eine Pensionskasse mit Risiken umgeht, wird ebenfalls in der Anlagestrategie definiert.
In der operativen Umsetzung, also beim Portfolio, überprüft die Vermögensverwaltung täglich die eingegangenen Anlagerisiken und ob die vordefinierten Bandbreiten eingehalten werden.
Grundsätzlich ja, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering. Zum einen sind Schwankungen (die sogenannte Volatilität) an den Finanzmärkten normal und werden daher vom Stiftungsrat bereits in der Anlagestrategie berücksichtigt. Zum anderen ist jede Pensionskasse für den schlimmsten Fall dem sogenannten Sicherheitsfonds angeschlossen, also einem Auffangnetz, in dem die gesetzlichen Leistungen sichergestellt werden. Das heisst, falls eine Pensionskasse in Konkurs gehen würde, wären die Ansprüche der Versicherten gesichert.
Wichtig dabei ist, dass ein Konkurs nichts mit einer temporären Unterdeckung der Pensionskasse zu tun hat. Bei einem Konkurs geht es darum, dass die Pensionskasse zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung wiederum erst, wenn sie fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann und eine Sanierung nicht mehr möglich ist (Art. 25 Absatz 1 SFV). Über die Sanierungsfähigkeit und allfällige Eröffnung eines Liquidationsverfahrens entscheidet die Aufsichtsbehörde.
Eine Unterdeckung dagegen bedeutet, dass die Verpflichtungen der Pensionskasse höher sind als das Vorsorgevermögen. Somit liegt der Deckungsgrad unter 100 Prozent. Das kann beispielsweise aufgrund von Schwankungen an den Anlagemärkten immer wieder kurzfristig vorkommen.
Nachhaltige Investitionen werden auch bei Pensionskassen immer mehr zum Thema. Beispielsweise hat der Schweizerische Pensionskassenverband eine Charta formuliert und stellt eine ESG-Wegleitung zur Verfügung. Gesetzliche Vorschriften gibt es keine. Somit handhabt das jede Pensionskasse für sich und der Stiftungsrat entscheidet, wie nachhaltig das Geld angelegt wird.
Jede Pensionskasse verfolgt eine andere Anlagestrategie, die sich nach ihren individuellen Bedürfnissen und nach ihrer Risikofähigkeit richtet.
Erarbeitet wird die Anlagestrategie vom Stiftungsrat, der darin die versprochenen Vorsorgeleistungen und die Grundsatzfragen zur Portfoliostruktur klärt und Faktoren wie die Zusammensetzung und Entwicklung des Versichertenbestands berücksichtigt.
Der operative Anlageprozess wird dann von einer vom Stiftungsrat ausgewählten Vermögensverwaltung umgesetzt. Dabei definiert der Stiftungsrat vorgängig, wie und mit welchen Kennzahlen er die Arbeit und das erzielte Anlageergebnis der Vermögensverwaltung überprüft.
Oberstes Ziel einer Pensionskasse ist dabei immer, die Anlage in einem möglichst optimalen Rendite-Risiko-Verhältnis zu gestalten.
Die Anlagestrategie entscheidet nicht allein darüber, ob es sich um eine stabile Pensionskasse handelt. Erfahren Sie hier, wie Sie die Performance einer Pensionskasse besser beurteilen können.