Auf den Versicherungsschutz Ihres Unternehmens hat dieses Nutzungsverbot keinen Einfluss, denn dieser besteht weiterhin, auch wenn neu Privatfahrten mit dem Geschäftsfahrzeug ausserhalb der Schweiz untersagt sind.
Die Nutzung von Geschäftsfahrzeugen für Privatfahrten im EU-Gebiet hat aber steuerrechtliche Folgen. Es könnte zu einer zwangsweisen Einfuhrversteuerung des Geschäftsfahrzeugs kommen. Ihre Firma würde dadurch im Ausland umsatzsteuerpflichtig und müsste eine monatliche Abgabe für die Privatnutzung Ihres Firmenfahrzeugs im Ausland entrichten. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Unternehmenskunden, die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern so anzupassen, dass die Benutzung für Privatfahrten im Ausland untersagt ist und diese immer eine Kopie des Arbeitsvertrags im Fahrzeug mitführen müssen. Geschäftsfahrten inkl. Arbeitsweg sind mit einem in der Schweiz immatrikulierten Geschäftsfahrzeug im Gebiet der EU aber weiterhin erlaubt.
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