Gründung und Innovation

Rechtsformen: Die richtige Wahl, wenn Sie sich selbstständig machen

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Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Es handelt sich um eine strategische Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf die gesamte Organisation hat. Die Unternehmensform beeinflusst verschiedene rechtliche, finanzielle und betriebliche Aspekte. 

Die Rechtsform bestimmt, wie das Unternehmen vor dem Gesetz anerkannt wird und welche rechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen. In der Schweiz stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, darunter das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Merkmale, Vor- und Nachteile. Worauf sollten Sie aber grundsätzlich achten bei der Wahl der Gesellschaftsform?

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?

  • Haftung: Die persönliche Haftung ist ein Faktor, den Sie bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigen sollten. Um Ihr persönliches Vermögen vor Geschäftsschulden zu schützen, sollten Sie eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gründen.  
  • Kapitalanforderungen: Ihr verfügbares Startkapital spielt eine wichtige Rolle. Einzelunternehmen erfordern beispielsweise weniger Kapital als GmbHs oder AGs. 
  • Steuern: Die Besteuerung und die Buchführungspflichten sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs haben oft komplexere buchhalterische Verpflichtungen. Ausserdem müssen Sie im Sinne eines eigenen separaten Steuersubjekts die private und die unternehmerische Steuererklärung trennen. 
  • Flexibilität: Überlegen Sie, wie viel Kontrolle und Flexibilität Sie im Hinblick auf Ihr Unternehmen wünschen. Einzelunternehmerinnen und -unternehmer haben die volle Kontrolle, während Gesellschaften oft gemeinsame Entscheidungen erfordern.
  • Glaubwürdigkeit: In einigen Branchen kann die Wahl der Rechtsform die Glaubwürdigkeit bei Kundinnen oder Geschäftspartnern beeinflussen. Kapitalgesellschaften werden oftmals als stabiler und seriöser angesehen.
  • Finanzierung: Wenn Sie externe Investitionen anstreben, sind Kapitalgesellschaften in der Regel attraktiver, da sie Aktien ausgeben können. Einzelunternehmerinnen und -unternehmer haben dagegen nur begrenztere Möglichkeiten für eine externe Finanzierung.
  • Verwaltungsaufwand: Beachten Sie den erforderlichen Verwaltungsaufwand. Für Kapitalgesellschaften gelten komplexere Anforderungen, während Einzelunternehmer:innen und einfache Gesellschaften einfacher zu verwalten sind.
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Unterschiedliche Rechtsformen in der Schweiz

Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft erfordert keine eigentliche Gründung und auch kein Mindestkapital. Sie dient vielmehr oftmals als eine Art Vorstufe für andere Rechtsformen. Wenn zwei Freunde zusammen an einem Projekt mit einem gemeinsamen Ziel arbeiten, kann das schon – auch ohne aktiven Gründungsakt – eine einfache Gesellschaft darstellen. Auch wenn die Freunde selbst das so vielleicht gar nicht bezeichnen würden. Wird aus dem Projekt eine grössere Unternehmung mit tatsächlichen Investitionen und Risiken, so wird die einfache Gesellschaft in der Regel von einer komplexeren Rechtsform abgelöst. 

Einzelunternehmen

  1. Definition und Merkmale
    Eine Einzelunternehmerin oder ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen allein betreibt, ohne Partnerin oder Mitinhaber. Dies bedeutet, dass Sie alle Entscheidungen treffen und die volle Kontrolle über das Unternehmen haben. In der Schweiz ist die Rechtsform des Einzelunternehmens weit verbreitet, insbesondere bei Kleinstunternehmen und freiberuflich Arbeitenden. Später lässt sich das Einzelunternehmen auch umwandeln, z. B. in eine GmbH oder AG.
  2. Kapitalanforderungen
    Die Kapitalanforderungen für die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz sind vergleichsweise niedrig. Es ist kein Mindestkapital erforderlich und die Gründungskosten fallen mit ungefähr CHF 500 eher gering aus. Einzelunternehmen können mit ihrem eigenen Kapital starten oder Kredite aufnehmen, um ihr Unternehmen zu finanzieren.
  3. Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens

Vorteile:

  • Einfache Gründung: Wenn Sie selbstständig werden möchten, ist das Gründen und Anmelden eines Einzelunternehmens in der Schweiz vergleichsweise unkompliziert und kostengünstig. Es sind keine aufwendigen Verträge oder Formalitäten erforderlich.
  • Volle Kontrolle: Sie behalten die volle Kontrolle über ihr Unternehmen und können Entscheidungen schnell treffen, ohne auf Partner oder Mitinhaberinnen Rücksicht nehmen zu müssen.

Nachteile:

  • Persönliche Haftung: Ein bedeutender Nachteil ist, dass Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften.
  • Begrenzte Ressourcen: Einzelunternehmen verfügen oft über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  1. Definition und Merkmale
    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Bei einer GmbH handelt es sich um eine juristische Person, die von mindestens einer natürlichen oder juristischen Person gegründet wird. Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist also rechtlich unabhängig von den Gründenden. Dies ermöglicht es der GmbH, Verträge abzuschliessen, Vermögen zu besitzen und vor Gericht zu klagen oder verklagt zu werden.
  2. Kapitalanforderungen
    Die Kapitalanforderungen für die Gründung einer GmbH in der Schweiz sind höher als bei anderen Rechtsformen. Die Mindesteinlage beträgt normalerweise CHF 20’000. Diese Summe muss in bar oder in Sachwerten erbracht werden. Die Kapitaleinlage dient dazu, die Gläubigerinteressen zu schützen. Gleichzeitig steigt damit aber auch die Glaub- und Kreditwürdigkeit. 
  3. Vor- und Nachteile einer GmbH

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung: Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter – deren persönliches Vermögen ist in der Regel vor den Schulden und Verbindlichkeiten der GmbH geschützt.
  • Kapitalaufbringung: Die GmbH kann Kapital von mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufbringen, was den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert. Dies ermöglicht es, grössere Projekte zu finanzieren und schneller zu wachsen.
  • Rechtliche Eigenständigkeit: Als juristische Person kann die GmbH Verträge in ihrem eigenen Namen abschliessen, Immobilien erwerben und langfristige Geschäftsbeziehungen eingehen.

Nachteile:

  • Komplexere Gründung: Die Gründungsformalitäten für eine GmbH sind komplex und kostenintensiv. Es sind ein Gesellschaftsvertrag und eine notarielle Beglaubigung sowie ein Handelsregistereintrag erforderlich.
  • Verwaltungsaufwand: Eine GmbH erfordert eine gewisse Verwaltung, einschliesslich der Führung von Gesellschafterversammlungen und Buchführungsaufgaben.

Aktiengesellschaft (AG)

  1. Definition und Merkmale
    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der gebräuchlichsten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Sie ist eine juristische Person, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist, die von Aktionärinnen und Aktionären gehalten werden. Diese sind Eigentümer der AG und haben das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen und über Unternehmensangelegenheiten abzustimmen. Eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass sie unabhängig von ihren Aktionär:innen rechtlich existiert. Als juristische Person hat die AG die gleichen Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person (abgesehen von Rechten und Pflichten, die nur durch die natürlichen Eigenschaften eines Menschen erfüllt werden können).
  2. Kapitalanforderungen
    Die Kapitalanforderungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz sind vergleichsweise hoch. Das Mindestkapital beträgt in der Regel CHF 100’000, wobei mindestens die Hälfte des Nennwerts der Aktien bei der Gründung eingezahlt werden muss. Dieses Kapital dient dazu, die Gläubigerinteressen zu schützen und die Glaubwürdigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Aktionärinnen und Aktionäre können jedoch mehr als den Mindestbetrag einzahlen.
  3. Vor- und Nachteile einer AG

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung: Die Aktionärinnen und Aktionäre haften in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, was ihre persönlichen Vermögenswerte vor Unternehmensschulden schützt.
  • Kapitalbeschaffung: AGs können Kapital leichter beschaffen, indem sie Aktien ausgeben und externe Investorinnen und Investoren anziehen. Das erleichtert das Wachstum und die Expansion.
  • Ansehen und Glaubwürdigkeit: Aktiengesellschaften geniessen oft eine höhere Kreditwürdigkeit und sind bei Investoren, Kundinnen und Geschäftspartnern beliebt.

Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten: Der Gründungsprozess einer AG umfasst höhere Gründungskosten als bei anderen Rechtsformen.
  • Komplexere Verwaltung: AGs haben komplexere Verwaltungsanforderungen, darunter die Einhaltung von Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten.

Vergleich der verschiedenen Rechtsformen auf einen Blick

Eine Tabelle vergleicht Einzelunternehmen, GmbH und AG hinsichtlich Firmenprofil, Gründungspersonen, Mindestkapital, Haftung, Firmennamen und Buchführungspflicht.

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