Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Pflicht: Arbeitgebende sind verpflichtet, ihr Personal gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu versichern.
  • Umfassender Schutz: Die Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und kommt für Pflegeleistungen, Lohnfortzahlungen und Renten auf.
  • Attraktive Zusatzleistungen: Mit der Unfallzusatzversicherung (UVGZ) kann die obligatorische Unfallversicherung (UVG) um weitere Leistungen wie Privatzimmer im Spital und Kapitalien bei Invalidität und Tod erweitert werden.

Wer braucht die gesetzliche Unfallversicherung?

Ganz egal, ob Ihr Unternehmen Angestellte mit Voll- oder Teilzeitpensum beschäftigt, ob Sie Praktikantinnen und Praktikanten haben, Auszubildende oder auch Personal, das Sie in Ihrem Privathaushalt bei der Arbeit unterstützt – für alle Angestellten ist die Unfallversicherung gemäss UVG obligatorisch. Mit dem Angebot der AXA schützen Sie Ihre Mitarbeitenden zuverlässig, gesetzeskonform sowie zeit- und kostensparend.

Gesetzeslage

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Arbeitgebende dazu, ihre Beschäftigten gegen Berufsunfälle und -krankheiten zu versichern; ab acht Stunden wöchentlicher Arbeitszeit auch gegen Nichtberufsunfälle. Nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner können naturgemäss nicht beruflich verunfallen. Sie müssen sich bei Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung selbst gegen Unfälle und deren Folgen versichern. Arbeitslos Gemeldete wiederum werden automatisch der Unfallversicherung für Arbeitslose unterstellt. Und Selbständigerwerbende, die für ihren Versicherungsschutz grundsätzlich selbst verantwortlich sind, haben die Option auf eine private Unfallversicherung nach UVG (Art. 4 UVG).

Berufsunfall, Berufskrankheit und Nichtberufsunfall

Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs, während Arbeitspausen und direkt vor oder nach der Arbeitszeit ereignen. Krankheiten, die überwiegend auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind – etwa durch das Einatmen schädigender Stoffe – sind als Berufskrankheiten definiert. Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle beim Sport, im Haushalt oder Verkehr werden als Nichtberufsunfälle gewertet.

Aber: Für Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

  • Teaser Image
    UVG: Das müssen Sie über die obligatorische Unfallversicherung wissen

    Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihr Personal zu versichern. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) übernimmt Kosten, die durch Berufs- und Nichtberufsunfälle oder eine Berufskrankheit entstehen. Was das im Konkreten bedeutet, erfahren Sie hier.

    Zum UVG-Blog

Was deckt die obligatorische Unfallversicherung?

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung UVG sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Und selbstverständlich erbringt die AXA zuverlässig alle obligatorischen Leistungen, die Arbeitnehmende Ihres Unternehmens bei Berufsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg oder Berufskrankheiten umfassend schützen. Aber auch Sie als Arbeitgebende profitieren von der UVG-Versicherung: Neben der Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls für Ihr Unternehmen bieten wir Ihnen eine individuelle und effiziente Leistungskoordination sowie smarte Dienstleistungen, die Sie im Ernstfall nicht auch noch Zeit und Nerven kosten.

Die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) trägt bei einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung,  notwendige Pflegeleistungen und Hilfsmittel sowie die Aufwendungen für Rettung und Transport. Ergänzt werden diese Leistungen durch Lohnfortzahlung in Form von Taggeldern und weitere Geldleistungen auf Basis des versicherten Verdienstes.

Versicherte Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

Eine verunfallte Person hat Anspruch auf die ambulante Heilbehandlung durch Ärzte und medizinisches Personal, auf verordnete Medikamente und Untersuchungen, eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Spitalabteilung und auch auf Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen ausgleichen (z. B. Prothesen). Neben den Heilungskosten werden notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten sowie die Kosten einer erforderlichen Behandlung im Ausland getragen – oder auch die ärztlich verschriebene Pflege und Hilfe in den eigenen vier Wänden. Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird den Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz angefallen wären. Allfällige Aufwendungen für Leichentransport und Bestattung sind ebenfalls gedeckt.

Versicherte Geldleistungen

Es gibt eine Reihe von Geldleistungen, die infolge eines Unfalls vom Versicherer erbracht werden können. Als Grundlage gilt der versicherte Lohn gemäss UVG, wobei der jährliche UVG-Maximallohn bei CHF 148'200 pro Person liegt.  

Taggeld: Ein Taggeldanspruch besteht ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Bei voller Arbeitsunfähigkeit erhält die nach UVG versicherte Person 80 % ihres Lohns, bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit entsprechend weniger.

Renten: Führt der Unfall zu bleibender oder über längere Zeit andauernder Invalidität, so hat die betroffene Person Anspruch auf eine Unfallinvalidenrente. Stirbt sie, wird finanzielle Unterstützung in Form einer Hinterlassenenrente an ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.

Entschädigungen: Kommt es durch einen Unfall zu einer starken Schädigung der körperlichen (z. B. Verlust eines Körperteils) oder geistigen Integrität, besteht Anspruch auf eine Integritätsentschädigung. Eine Hilflosenentschädigung wird im Rahmen der Unfallversicherung geleistet, wenn eine Person wegen der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter bedarf.

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihrem Personal einen soliden Schutz. Mit der UVG-Zusatzversicherung können Sie diesen individuell weiter ausbauen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, deren Verdienst oberhalb des UVG-Höchstlohns liegt oder Sie Ihr Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als besonders sozial positionieren möchten.

Die AXA bietet Ihnen im Rahmen der Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Paket aus folgenden Leistungen.

Leistungen der UVGZ

Spitalaufenthalt: Die AXA versichert die Mehrkosten für die Pflegeleistungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung.

Auslandsdeckung: Mit der zusätzlichen Versicherung erhalten Verunfallte Kostengutsprachen für medizinische Behandlungen im Ausland, rund um die Uhr.

Taggeld: Deckung bereits ab dem ersten Tag – auch für die Lohnanteile über dem UVG-Maximum.

Renten: Auch Lohnanteile über dem versicherbaren Höchstlohn können versichert werden, damit besteht auch für diesen Lohnanteil Anspruch auf eine Invaliditätsrente. Daneben bezahlt die AXA eine Hinterlassenenrente für Lebenspartner in Höhe von 40 % des versicherten Lohns.

Invaliditäts- und Todesfallkapital: Um Sie und/oder Ihre Hinterbliebenen zusätzlich abzusichern, können bei Invalidität und Todesfall zusätzliche Kapitalien versichert werden. 

Ausschlussdeckung: Der Versicherungsschutz gilt auch bei bestimmten Ausschlüssen der obligatorischen Unfallversicherung, etwa wegen Wagnis oder Grobfahrlässigkeit. 

Kombinationsrabatt: Wir kombinieren die Leistungen Ihrer Unfallversicherung nach UVG,  UVGZ, Krankentaggeldversicherung und weiteren Ergänzungen in einem Paket mit Rabatt.

Accident Card – bei Unfällen im Ausland

Wer sich im Ausland wegen eines Unfalls behandeln lassen muss, benötigt meistens eine Zahlungsgarantie des Unfallversicherungsunternehmens. So stellen ausländische Institutionen sicher, dass die anfallenden Heilungskosten in jedem Fall gedeckt werden.

Mit der Accident Card haben Ihre Mitarbeitenden in einer Notsituation im Ausland alle erforderlichen Informationen schnell zur Hand: Unter den aufgeführten Telefonnummern erreichen sie die AXA rund um die Uhr und erhalten sofort eine Kostengutsprache für die Grunddeckung. So ist Ihre Belegschaft auch im Ausland jederzeit gut geschützt und erhält im Ernstfall schnelle Hilfe.

Sie möchten die Accident Card für Ihre Mitarbeitenden anfordern? Ihre AXA Versicherungsberaterin oder Ihr AXA Versicherungsberater kümmert sich gerne um die Bestellung. Für UVG-Kundinnen und -Kunden der AXA ist dieser Service kostenlos. 

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Wer zahlt die Prämien der Unfallversicherung?

    Arbeitgebende schulden den Gesamtprämienbetrag und tragen den Anteil für die Versicherung von Berufsunfällen und -krankheiten. Die Prämien für die Versicherung von Nichtberufsunfällen gehen in der Regel zulasten der Arbeitnehmenden und werden von deren Lohn abgezogen.

  • Was gilt als Unfall, was als Krankheit?

    Die Unfallversicherung deckt Unfälle und Berufskrankheiten. Für nicht beruflich bedingte Krankheiten kommt grundsätzlich die Krankenkasse auf. Damit die Versicherung eine Unfallmeldung als solche akzeptiert und zahlt, muss das Ereignis ungewöhnlich, unbeabsichtigt und durch die plötzliche Einwirkung eines äusseren Faktors auf den menschlichen Körper eingetreten sein.

  • Bin ich auf dem Arbeitsweg gegen Unfall versichert, wenn ich nur zwei Stunden pro Woche bei einer Firma angestellt bin?

    Ja. Arbeitnehmende sind für jedes Arbeitspensum obligatorisch gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dazu gehört auch der Arbeitsweg vom Verlassen der Wohnung bis zur direkten Rückkehr in die Wohnung.

  • Muss ich als Betriebsinhaber eine Unfallversicherung abschliessen?

    Eine Unfallversicherung ist nur für das Personal obligatorisch, für selbständig Erwerbende und Betriebsinhaber nicht. Sie können jedoch freiwillig eine Versicherung gemäss UVG für sich abschliessen.

  • Bin ich gegen Unfall versichert, wenn ich einen mehrmonatigen unbezahlten Urlaub mache?

    Ihr obligatorischer Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle besteht, solange Sie Anspruch auf 50 % Ihres Lohns haben. 31 Tage nach Beendigung Ihrer Erwerbstätigkeit endet auch Ihr Versicherungsschutz. Mit einer Abredeversicherung können Sie Ihre Unfallversicherung gemäss UVG um bis zu sechs Monate verlängern.

  • Was gibt es bei einem Unfall im Ausland zu beachten?

    In der obligatorischen Unfallversicherung wird bei Behandlung im Ausland höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der gleichen Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Deshalb ist eine Zusatzversicherung in bestimmten Ländern (z. B. USA, Kanada) sehr empfehlenswert.

  • Wie kann ich die Accident Card für meine Angestellten bestellen?

    Als AXA Kundin oder AXA Kunde können Sie die Accident Card für Ihre Mitarbeitenden ganz einfach über Ihre AXA Versicherungsberaterin oder Ihren AXA Versicherungsberater anfordern.  

    Im Anschluss erhalten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Brief mit detaillierten Instruktionen sowie die Kartenträgerbriefe zur Abgabe an Ihre Mitarbeitenden. Die Accident Card selbst ist Teil des Kartenträgerbriefes und kann von Ihren Mitarbeitenden einfach herausgelöst und griffbereit verstaut werden.  

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login Garagen-Portal Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz / Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG