Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Mit unserer Unfallversicherung bieten wir Ihnen einen breiten Versicherungsschutz. Sämtliche Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.
Ein Armbruch auf dem Klettersteig, ein Beinbruch auf der Skipiste oder eine Gehirnerschütterung beim Sturz von der Leiter: Manchmal gestaltet sich der Transport ins Spital nicht so einfach oder es ist eine Bergung nötig. In diesen Fällen übernimmt unsere Unfallversicherung 100% der Kosten im Inland. Im Ausland sind 100% der Rettungsaktionen und Transporte sowie bis zu CHF 20'000.– pro Jahr für Bergungs- und Suchaktionen gedeckt.
In der Schweiz übernimmt unsere private Unfallversicherung 100% der Kosten auf der Privatabteilung. Ausserdem übernehmen wir 100% der Kosten für Notfälle im Ausland und beteiligen uns an den Kosten für geplante Behandlungen im Ausland.
Ein Unfall betrifft nicht nur einen selbst, sondern die ganze Familie. Daher unterstützen wir Sie auch, wenn Ihre Kinder während Ihres Spitalaufenthalts betreut werden müssen oder wenn ein versichertes Kind aufgrund eines Unfalls im Spital ist. Zudem beteiligen wir uns an den Kosten für einen Hausdienst während Ihres Spitalaufenthalts, für personelle Unterstützung im Haushalt oder für die Pflege zu Hause.
Seien es die Umstände eines Unfalls, die Folgen für den eigenen Alltag oder gar der Umgang mit Invalidität: Manchmal müssen nicht nur körperliche Beeinträchtigungen geheilt werden. Unsere Unfallversicherung übernimmt daher auch Kosten für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder für eine nichtärztliche Psychotherapie.
Sie möchten nach Ihrem Unfall auch komplementärmedizinische Therapien oder Medikamente für Ihren Heilungsprozess nutzen? Auch an diesen Kosten beteiligt sich unsere private Unfallversicherung.
Personen, die in der Schweiz arbeiten, sind gesetzlich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist zudem gegen Nichtberufsunfall versichert. Dies gilt auch für Personen, die in der Schweiz arbeitslos gemeldet sind.
Nicht versichert sind beispielsweise Kinder, Studierende, Hausfrauen und -männer sowie pensionierte Personen. Aber auch hier gilt der gesetzliche Unfallschutz: Sie müssen sich über die obligatorische Grundversicherung auch gegen Unfälle versichern.
In beiden Fällen lohnt es sich, die Versicherungsdeckung und die vereinbarten Versicherungssummen zu prüfen. Denn ein Unfall kann hohe Kosten verursachen, und nicht jede Versicherung schützt Sie davor.
Eigentlich für jeden. Denn egal, ob Sie über Ihren Arbeitgeber (Berufs- und Nichtberufsunfall) oder über die gesetzliche Grundversicherung gegen Unfall versichert sind: Unfälle sind unvorhersehbar und in der Regel sehr kostspielig.
Je nach Versicherungsschutz und Versicherungsbedingungen können zusätzliche Kosten für die Behandlung oder für zusätzliche Leistungen im Heilungsprozess entstehen, die nicht gedeckt sind.
Hier schafft eine private Unfallversicherung Abhilfe und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Invalidität
Bei einer Invalidität oder Teilinvalidität deckt die private Unfallversicherung die Heilungskosten sowie Aufenthalte in einer Rehaklinik oder einer psychiatrischen Klinik. Ebenfalls übernehmen wir die Kosten von ärztlich verschriebenen Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln (bis CHF 2000 pro Jahr).
Je nach Invaliditätsgrad fallen weitere Kosten wie Umschulungen oder bauliche Änderungen an der Wohnung oder am Auto an. Diese Kosten sind nicht durch eine Unfallversicherung gedeckt. Für mehr finanzielle Sicherheit empfiehlt sich in diesem Fall eine Kapitalversicherung für Unfälle.
Rettung und Transport
Spitalaufenthalt
Sämtliche Leistungen, die in der privaten Unfallversicherung gedeckt sind, finden Sie in unserer Leistungsübersicht.