Erweiterter Unfallschutz für Ihr Team UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)

Umfangreiche Leistungen im Falle eines Unfalls
Mehr Attraktivität für Sie als Arbeitgeber:in
Bis zu 25 % Kombi-Rabatt
Das Wichtigste in Kürze
  • Erweiterter Versicherungsschutz: Mit der UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) können Sie die klar begrenzten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen. 
  • Attraktive Leistungen: Neben der Übernahme von Spitalkosten in der privaten und halbprivaten Abteilung stehen Ihnen und Ihren Angestellten mit einer UVGZ z. B. erweiterte Geldleistungen und umfassender Schutz bei Unfällen im Ausland zu.
  • Verbesserte Mitarbeiterbindung: Mit einer UVGZ versichern Sie Ihre Mitarbeitenden über die gesetzliche Pflicht hinaus und stärken Ihre Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. 

Was ist die UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Angestellten nach UVG zu versichern. Mit der kollektiven UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) erweitern Sie den Leistungsumfang, der Ihren Angestellten durch die obligatorische Unfallversicherung zusteht. So schützen Sie Ihr Personal mit attraktiven Zusatzleistungen noch umfassender vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – und stärken die Arbeitgeberattraktivität Ihres Unternehmens.

Die UVG-Zusatzversicherung kann für alle Arbeitnehmenden eines Betriebs, die gemäss UVG versichert sind, abgeschlossen werden. Die UVGZ der AXA ist mit jeder bestehenden UVG-Lösung (auch der anderer Versicherungen) kombinierbar.  

Welche Leistungen deckt die UVGZ?

Die AXA bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre UVG-Zusatzversicherung nach Ihren Wünschen zusammenzustellen und sie bestmöglich an die Bedürfnisse Ihres Betriebs und Ihrer Mitarbeitenden anzupassen. Wählen Sie aus folgenden Leistungen: 

  • Heilungskosten: Die AXA versichert die Mehrkosten für die Pflegeleistungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung.
  • Auslandsdeckung: Mit der zusätzlichen Versicherung erhalten verunfallte Personen rund um die Uhr Kostengutsprachen für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland.
  • Taggeld: Die AXA deckt das Taggeld bereits ab dem ersten Tag – auch für die Lohnanteile über dem UVG-Maximum von CHF 148’200. 
  • Renten: Da die AXA auch Lohnanteile versichert, die über den versicherbaren Höchstlohn hinausgehen, besteht für diese ebenfalls Anspruch auf eine Invaliditätsrente. Daneben bezahlt die AXA eine Hinterlassenenrente für Lebenspartner in Höhe von 40 % des versicherten Lohns.
  • Invaliditäts- und Todesfallkapital: Um Sie und Ihre Hinterbliebenen zusätzlich abzusichern, können bei Invalidität und Todesfall zusätzliche Kapitalien versichert werden. Die AXA erbringt diese Leistungen nach einem Unfall ohne zeitaufwändige Abklärungen. So steht Angehörigen das Kapital direkt zur Verfügung und kann eventuelle finanzielle Engpässe überbrücken. 
  • Ausschlussdeckung: Der Versicherungsschutz gilt auch bei bestimmten Ausschlüssen der obligatorischen Unfallversicherung, etwa wegen Wagnis oder Grobfahrlässigkeit. 

Von diesen Services profitieren UVGZ-Kundinnen und -Kunden der AXA

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    WeCare

    Mit WeCare erhält Ihre Firma Zugang zu einer breiten Palette an Services und professionelle Unterstützung in den Bereichen Prävention und Wiedereingliederung. So stärken Sie das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden und vermeiden Langzeitabwesenheiten.

    Mehr zu WeCare
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    Accident Card

    Mit der Accident Card haben Ihre Mitarbeitenden in einer Notsituation im Ausland alle erforderlichen Informationen schnell zur Hand. Für UVGZ-Kundinnen und -Kunden der AXA ist dieser Service kostenlos. Ihre AXA Ansprechperson kümmert sich gerne um die Bestellung.

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was kostet der UVGZ-Beitrag?

    Die Kosten der UVG-Zusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Über unseren Prämienrechner können Sie die Kosten Ihrer Deckung schnell und einfach ermitteln.

  • Wer zahlt die UVG-Zusatzversicherung?

    Wie die Kosten einer UVGZ zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden verteilt werden, ist nicht geregelt. Es obliegt Unternehmerinnen und Unternehmern, selbst zu entscheiden, ob sie die Kosten für die Unfallversicherung vollständig übernehmen, sich die Ausgaben mit ihren Mitarbeitenden teilen oder gesamthaft den Mitarbeitenden überlassen. 

  • Ist die UVGZ sinnvoll?

    Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG sind umfassend, allerdings auch klar begrenzt. So werden z. B. Unfälle im Ausland nicht vollumfänglich gedeckt, sondern höchstens der doppelte Betrag der Kosten, die beim Unfall in der Schweiz angefallen wären, erstattet. Auch bei Grobfahrlässigkeit greift der Versicherungsschutz der obligatorischen Unfallversicherung nicht.

    Für Unternehmen kann es sich  also lohnen, den Schutz nach UVG zu erweitern  – besonders, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft ausserhalb der Schweiz arbeiten. Oder sie sich mit Zusatzleistungen als attraktive Arbeitgeberin bei neuen Talenten positionieren möchten. 

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