Von 2025 bis 2027 passt die AXA Stiftung Zusatzvorsorge den Umwandlungssatz schrittweise auf 4,6 % für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren an.
Die Anpassung erfolgt über insgesamt drei Jahre hinweg. Dies schafft Planungssicherheit für die Versicherten und federt allfällige Renteneinbussen ab, insbesondere für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Für Pensionierungen bis Ende 2024 gelten weiterhin die bisherigen Umwandlungssätze von 5,0 % für Männer im Alter von 65 Jahren und 4,88 % für Frauen im Alter von 64 Jahren.
Auf bestehende Altersrenten sowie Kapitalbezüge hat die Anpassung keine Auswirkung.
Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes reduziert die AXA Stiftung Zusatzvorsorge die zunehmende Umverteilung, sodass zukünftig ein grösserer Teil des Anlageertrags für die Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung steht. Das bestehende Verzinsungsmodell wird daher per 01.01.2025 angepasst.
Eine Mehrverzinsung von bspw. 0,5 % hat über die Jahre hinweg eine grosse Wirkung, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt:
Dem Stiftungsrat ist eine faire Verteilung der Mittel für alle Generationen wichtig. Aus diesem Grund hat er beschlossen, ebenfalls per 2025 ein Rentenbeteiligungsmodell einzuführen. Die Versicherten profitieren dadurch selbst nach ihrer Pensionierung von der hohen Leistungsfähigkeit der Stiftung.
Die Versicherten können auf eine leistungsstarke Zusatzvorsorge zählen, die Kapitalschutz und Rentenoption zu fairen Konditionen bietet.
Der Umwandlungssatz bestimmt, mit welchem Prozentsatz das angesparte Alterskapital zum Pensionierungszeitpunkt in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Pro CHF 100 000 Alterskapital ergibt ein Umwandlungssatz von 4,6 % eine Rente von CHF 4600 pro Jahr.
Ist der angewandte Umwandlungssatz höher als der versicherungstechnisch – also rein rechnerisch – korrekte, muss die Pensionskasse bei jeder Pensionierung zur Finanzierung der Altersrente mehr Kapital als das vorhandene Sparguthaben der Versicherten zurückstellen. Darum kommt es zu einer immer höheren Umverteilung zwischen den aktiven Versicherten und den Rentnerinnen und Rentnern. Die Differenz zwischen vorhandenem Sparguthaben und tatsächlich benötigtem Kapital nennt man Pensionierungs- oder Verrentungsverlust.
Aktuell werden bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge mehr als CHF 2 Mio. pro Jahr von den Aktiven zu Rentnerinnen und Rentnern umverteilt – gemäss heutiger Prognosen würde dieser Betrag in den nächsten fünf Jahren auf über CHF 4 Mio. ansteigen.
Dieses Geld stünde eigentlich den Versicherten für die Verzinsung ihrer Altersguthaben zu. Zusammen mit dem Zins- und Zinseszinseffekt könnten diese längerfristig also mehr Altersguthaben ansparen, als angesichts der heutigen Umverteilung möglich ist.
Wie hoch die zukünftige Rente in der Zusatzvorsorge ausfällt, ist je nach Person unterschiedlich und hängt unter anderem davon ab, wie viel Alterskapital sie während des Berufslebens angespart hat.
Als Faustregel gilt: Altersguthaben × Umwandlungssatz = jährliche Rente.
Auf dem Vorsorgeportal myAXA können Sie bereits jetzt Ihre zukünftige Rente simulieren.
Für Personen, die bis Ende 2024 in Rente gehen, ändert sich nichts. Für sie gelten die bisherigen Umwandlungssätze von 5,0 % für Männer im Alter von 65 Jahren und 4,88 % für Frauen im Alter von 64 Jahren.
Für Personen, die sich in den Übergangsjahren pensionieren lassen, gelten im Alter von 65 Jahren jeweils die folgenden Umwandlungssätze für ihre überobligatorischen Altersguthaben:
Bei Pensionierungen per 1. Januar gilt jeweils noch der Umwandlungssatz des Vorjahres.
Bei Pensionierungen ab 2027 gilt für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren ein einheitlicher Umwandlungssatz von 4,6 %.
Auf Kapitalbezüge hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keine Auswirkung.
Nein, für Sie ändert sich nichts. Auf bestehende Altersrenten hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keinen Einfluss. Dasselbe gilt auch für laufende Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Die aktuellsten Angaben finden Sie jeweils in Ihrem Pensionskassenausweis, den Sie einmal jährlich erhalten. Sie finden diesen auch auf dem Vorsorgeportal myAXA.
Der gesetzlich festgelegte Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8 % gilt für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, also das BVG-Minimum. Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge handelt es sich um eine rein überobligatorische Stiftung. Beim überobligatorischen Teil ist die Pensionskasse frei, den Umwandlungssatz selbst festzulegen.
Mithilfe von freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lässt sich das individuelle Altersguthaben erhöhen, sofern die maximale Einkaufssumme noch nicht erreicht ist. Die Effekte eines freiwilligen Einkaufs, sowohl auf die zukünftige Rente als auch in steuerlicher Hinsicht, sind vorgängig individuell zu prüfen. Darüber hinaus kann man im Rahmen der dritten Säule zusätzliches Kapital für die Altersfinanzierung ansparen.
Weitergehende Informationen und häufige Fragen zur Anpassung des Umwandlungssatzes finden Sie im Q&A sowie in den weiteren Dokumenten.