Das Wichtigste in Kürze
  • Haftpflichtversicherung – für alle obligatorisch: Die Autohaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder eine andere Person, die Ihr Auto fährt) mit Ihrem Auto Dritten zufügen.
  • Kasko – für Schäden an Ihrem Auto: Mit der Kaskoversicherung versichern Sie auch Schäden an Ihrem Fahrzeug. Sie haben die Wahl zwischen Teilkasko (Schäden durch Unwetter, Tiere und Unbekannte) und Vollkasko (Teilkasko plus Schäden, die Sie selbst verursachen).
  • Zusatzversicherungen – für individuellen Schutz: Runden Sie Ihren Versicherungsschutz mit attraktiven Leistungen wie Schäden am parkierten Fahrzeug, Bonusschutz oder Pannenhilfe inklusive Weiterfahrt ab.

Telefonische Beratung zur Autoversicherung: 052 244 86 12

Autoversicherung: Leistungen individuell wählen

Sie fragen sich, wie Sie Ihr Auto versichern sollen? Bei der AXA entscheiden Sie individuell, was versichert wird und was nicht. Stellen Sie Ihre Versicherung aus Haftpflicht und Kasko (Teilkasko oder Vollkasko) sowie vielen weiteren Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammen.

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Auto-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die Sie anderen zufügen

Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker Personen, Tieren oder Sachen zufügen.

Optional können Sie Schäden an Ihrem Eigentum versichern. Mit dieser Zusatzversicherung sind auch die Kosten bei einer Kollision mit Ihrem Zweitauto oder dem Garagentor gedeckt.

Kaskoversicherung: Schäden an Ihrem Fahrzeug

Mit der Kasko versichern Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug. Entscheiden Sie sich zwischen Teilkasko und Vollkasko (Teilkasko inklusive Kollision) und wählen Sie – ganz nach Ihren Bedürfnissen – weitere Leistungen dazu.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Auto durch Naturereignisse, Tiere und Unbekannte entstanden sind. Versichert sind:

  • Diebstahl inklusive Car-Hacking (z. B. Missbrauch des Keyless-Systems) sowie Veruntreuung
  • Glasbruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben
  • Naturereignisse, Hagel, Steinschlag , sowie Feuer oder Blitzschlag
  • Schäden verursacht durch Marder und Nagetiere sowie durch einen Zusammenstoss mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Böswillige Beschädigung wie Abbrechen bzw. Beschädigung von Antenne, Seitenspiegeln usw. (ohne Zerkratzen)

Vollkaskoversicherung

Mit der Vollkaskoversicherung entscheiden Sie sich für einen umfassenden Schutz für Ihr Auto. Neben allen Leistungen der Teilkasko sind bei der Vollkasko auch Schäden an Ihrem Auto versichert, die Sie selbst verursachen (Kollision). Die Vollkaskoversicherung deckt:

  • alle Leistungen der Teilkaskoversicherung
  • Kollision: Blechschaden nach Zusammenprall mit einem anderen Auto, Pfeiler usw.

Zusätzlich wählbar zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung

  • Parkschadenversicherung: deckt Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug, die durch unbekannte Personen oder Fahrzeuge verursacht wurden (Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Lack- oder Blechschaden oder eine andere Beschädigung handelt.)
  • Schäden an Scheinwerfern und Seitenspiegeln
  • Schäden am Fahrzeug-Innenraum 
  • Pneu-Platzer oder Kratzer an Felgen
  • Mitgeführte Sachen, z. B. Laptop, Smartphone, die bei einer Fahrzeugkollision beschädigt oder aus dem Fahrzeug gestohlen werden
  • Verlust und Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln inklusive Fernbedienung und schlüssellosen Zugangssystemen

Services und Zusatzleistungen der Autoversicherung

So individuell wie Sie ist auch unsere Autoversicherung. Die folgenden Services und Zusatzleistungen können Sie frei zu einer Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung dazuwählen.

  • Grobfahrlässigkeit: Bei grobfahrlässig verursachten Verkehrsunfällen und Schäden werden die Leistungen nicht gekürzt (z. B. beim Überfahren einer roten Ampel).
  • Bonusschutz: Der Bonusschutz garantiert, dass Sie bei einem Unfall den Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie nicht verlieren. Wenn Sie schadenfrei fahren, reduziert sich die Prämie Ihrer Autoversicherung – bis diese nur noch 30 Prozent beträgt.
  • Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt: Wir organisieren und bezahlen die Pannenhilfe sowie die direkte Heimreise oder übernehmen bis zu CHF 500 pro Person für die Weiterreise.
  • Ersatzfahrzeug: Während der Reparatur Ihres Autos, ganz gleich ob nach einem versicherten Schaden oder einer Panne, übernehmen wir die Ersatzwagenkosten. Bei einem Totalschaden erhalten Sie während eines ganzen Monats einen Ersatzwagen. So können Sie sich ganz entspannt Zeit nehmen für die Suche nach einem neuen Auto.
  • Fahrzeug-Rechtsschutz: Dieser Zusatz sichert Sie rechtlich ab, wenn Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad unterwegs sind. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie bei Rechtsfragen zu den nächsten Schritten – und stehen Ihnen bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug zur Seite. Zum Beispiel, wenn Sie die überteuerte Rechnung Ihrer Autogarage anfechten wollen.
  • Verletzungen an Ihnen und Mitfahrenden: Mit der Unfallversicherung unterstützen wir Sie finanziell, wenn die Fahrerin oder der Fahrer sowie Insassinnen und Insassen verletzt oder getötet werden. Die Leistungen von bestehenden Unfallversicherungen werden dadurch erhöht (z. B. Privatabteilung).

Kundenbewertungen

4.8/5Fahrzeugversicherungen

Ermittelt aus 53345 Kundenmeinungen

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Zu den Bewertungen

Ihre Vorteile mit der AXA Autoversicherung

  • 1

    Persönlich und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Sie versichern nur, was Sie benötigen.

  • 2

    Top-Leistungen bei der Nr. 1: Nirgendwo erhalten Sie einen umfassenderen Schutz als bei uns.

  • 3

    Sorgenfrei im Schadenfall: Melden Sie sich bei der AXA – wir kümmern uns um alles Weitere.

FAQ zur Autoversicherung

  • Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

    Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

    • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
    • in fahrunfähigem Zustand,
    • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
    • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung

    sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

  • Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

    Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

  • Was übernimmt die Parkschadendeckung?

    Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

    Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

  • Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

    Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

    Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

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