Ob Umbau Ihres Firmengebäudes oder Neubau des nächsten Firmenstandorts: Die Bauwesenversicherung bildet das solide Fundament Ihrer Bauversicherung. In der Planungs- und während der gesamten Bauphase schützt sie das entstehende Bauwerk, den Baugrund sowie alle Baumaterialien und kommt für Schäden und Folgekosten auf, die durch unvorhergesehene Bauunfälle oder Missgeschicke, durch Diebstahl oder Vandalismus entstehen.
Im Schadenfall oder bei Streitigkeiten kann die Versicherung einen Vorschuss auszahlen, damit das Kapital der Bauherrschaft geschützt bleibt, Arbeiten rasch fortgeführt und teure Bauverzögerungen vermieden werden können.
Die Bauwesenversicherung deckt die Interessen der Bauherrin oder des Bauherren. Versichert sind zudem alle am Bau beteiligten Planerinnen und Planer (z. B. Architektinnen und Ingenieure) sowie ausführende Unternehmerinnen und Unternehmer.
Vor allem komplexe Bauprojekte mit grosser Bausumme und vielen involvierten Unternehmen benötigen während der gesamten Bauzeit umfassenden Schutz. So lassen sich Deckungslücken bei den beteiligten Architekten, Ingenieurinnen, Fachplanern und Firmen, die durch uneinheitliche Versicherungsdeckungen mehrerer Anbieterinnen und Anbieter entstehen können, vermeiden. Mit den folgenden Deckungen können Sie Ihre Bauwesenversicherung nach Wunsch erweitern:
Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure können allfällige Versicherungslücken zwischen ihrer Berufshaftpflicht- und der Bauwesenversicherung mit einer Baumangeldeckung absichern. Damit erhalten sie finanziellen Schutz, wenn ein durch sie verursachter Fehler am Bau ins Geld geht oder gar einen Unfall provoziert.
Es gibt keine verbindliche Regelung, wer die Bauwesenversicherung für einen Bau abschliessen muss. In der Praxis erfolgt der Abschluss zumeist durch die Bauherrin bzw. den Bauherrn oder die zuständige Architektin bzw. den Architekten. Es empfiehlt sich, bereits vor Baubeginn zu klären, wer für den Abschluss der Versicherung zuständig ist. In der Regel wird die Bauwesenversicherung in Kombination mit einer Bauherrenhaftpflicht versichert.
In der Regel ja. Die meisten Unternehmen schliessen nur eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Diese bezahlt aber bei Bauunfällen nicht in jedem Fall oder sie nimmt zunächst einmal Abklärungen vor und überweist den Betrag nur bei nachgewiesenem Verschulden sowie erst nach einer gewissen Zeit. Die Bauwesenversicherung springt hier ein und deckt Bauunfälle unabhängig von der Ursache. Sie gewährt zudem Bevorschussung bei Haftungsfällen – egal, wie lange deren Klärung dauert. Ihr Unternehmen kann das Bauprojekt termingerecht fertigstellen.
In der Regel nicht, da die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Für Hochbauten bis maximal CHF 5 Millionen Bausumme ist bei der AXA jedoch eine Gebäudesachversicherung integriert, die als Übergangsdeckung nach geplantem Bauende für solche Schäden aufkommt. Um auch nach der Übergangszeit bestens geschützt zu sein, empfiehlt sich eine separate Gebäudesachversicherung als Anschlussdeckung.