AXA Stiftung Zusatzvorsorge Wahloptionen für Ihre Alters- und Partnerrente

Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge können Sie als versicherte Person bei der Pensionierung die Höhe Ihrer Alters- und Partnerrente an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Gemäss Vorsorgeplan ist im Todesfall einer pensionierten Person in der Regel eine Partnerrente von 60 Prozent vorgesehen. Davon können Sie abweichen und die Alters- und Partnerrente an Ihre Lebenssituation anpassen.
  • Sie können Ihre Altersrente erhöhen – im Gegenzug fällt die Partnerrente im Todesfall weg. Umgekehrt können Sie auch die Partnerrente im Todesfall erhöhen – zulasten einer tieferen Altersrente.
  • Entscheiden müssen Sie sich hierfür erst unmittelbar vor der Pensionierung.

Was ist eine Partnerrente?

Sobald Sie pensioniert werden, können Sie entscheiden, in welcher Form Sie Ihre Altersleistungen aus der 2. Säule, also Ihrer Pensionskasse, beziehen möchten. Sie können einen Kapitalbezug, eine lebenslange Altersrente oder eine Mischform wählen. Bei Bezug einer Altersrente ist in der Regel eine Partnerrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente mitversichert, die im Todesfall gemäss den Bestimmungen des Vorsorgereglements ausbezahlt wird. 

Wenn eine Altersrentnerin oder ein Altersrentner stirbt, hat die Partnerin bzw. der Partner Anspruch auf eine Partnerrente aus der 2. Säule, sofern die Bedingungen gemäss Vorsorgereglement erfüllt sind. Im Todesfall löst dann die Partnerrente die bisher ausbezahlte Altersrente ab und wird an deren Stelle an die hinterbliebene Partnerin bzw. den Partner ausgezahlt. 

Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge haben Sie ab 2025 neu die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Altersrente bzw. der Partnerrente an Ihre Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

 

Alters- und Partnerrente an Ihre Lebenssituation anpassen

In der Regel beträgt die Partnerrente gemäss Vorsorgeplan 60 Prozent der bisherigen Altersrente der verstorbenen Person. Den Vorsorgeplan legt die jeweilige Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden fest. Sie können von dieser Standardvariante abweichen und die Höhe der Partnerrente anpassen, was sich im Gegenzug auf Ihre eigene Altersrente auswirkt. 

  • Sie können die Partnerrente zugunsten Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners auf das Maximum erhöhen, sodass sie oder er besser abgesichert ist. Im Gegenzug fällt Ihre Altersrente etwas tiefer aus, da der Umwandlungssatz reduziert wird. 
  • Sie können auch die eigene Altersrente maximieren, indem Sie die Partnerrente auf das Minimum reduzieren, beispielsweise wenn Sie Single sind oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner finanziell bereits gut abgesichert ist – sei es durch die eigene Pensionskasse oder andere finanzielle Mittel. So profitieren Sie von einem höheren Umwandlungssatz und erhalten eine höhere Altersrente. 

Das sind Ihre Wahloptionen

Wie wirkt sich das auf die Höhe der Alters- und Partnerrente aus?

Was ist für mich persönlich die beste Option?

Welche Option die beste ist, muss jede Person für sich entscheiden. Dies ist sehr individuell und hängt von vielen Faktoren ab. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel, ob man in einer Partnerschaft lebt oder nicht und wie die finanzielle Situation insgesamt aussieht. 

  • Ich bin Single/alleinstehend

    Häufig wählen Singles/Alleinstehende die Option «Maximale Altersrente» mit reduzierter Partnerrente, da sie zum Zeitpunkt der Pensionierung auf niemanden Rücksicht nehmen müssen und somit ihre eigene Altersrente maximieren können.

  • Meine Partnerin/mein Partner ist finanziell unabhängig

    Viele versicherte Personen, deren Partnerin oder Partner finanziell unabhängig ist, erhöhen ihre eigene Altersrente und reduzieren die Partnerrente im Todesfall, um bereits zu Lebzeiten von einer höheren Rente zu profitieren. Im Todesfall erhält die Partnerin oder der Partner dann keine Partnerrente. 

  • Meine Partnerin/mein Partner hat selbst keine 2. Säule

    Wenn die Partnerin bzw. der Partner selbst keine 2. Säule hat und auch sonst eher wenig finanzielle Mittel vorhanden sind, ist es vielen Versicherten ein Anliegen, für eine bessere Absicherung der Partnerin oder des Partners vorzusorgen. Sie wählen daher häufiger die Option «Maximale Partnerrente» und nehmen dafür selbst eine tiefere Altersrente in Kauf.

Was muss ich tun, um die Höhe der Alters- und Partnerrente anzupassen? 

Sie müssen erst unmittelbar vor Ihrer Pensionierung eine Entscheidung treffen, nämlich dann, wenn Sie auch über die Form des Leistungsbezugs entscheiden (also Kapital, Rente oder Mischform). 

Sie können uns die gewünschte Option bei der Anmeldung zur Pensionierung mitteilen. 

Wenn Sie sich für einen vollständigen Kapitalbezug anstelle einer Altersrente entscheiden, entfällt die Partnerrente, sodass kein Entscheid über deren Höhe nötig ist. 

Kontakt für weitere Fragen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Kontakt bei der AXA.

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