Sobald Sie pensioniert werden, können Sie entscheiden, in welcher Form Sie Ihre Altersleistungen aus der 2. Säule, also Ihrer Pensionskasse, beziehen möchten. Sie können einen Kapitalbezug, eine lebenslange Altersrente oder eine Mischform wählen. Bei Bezug einer Altersrente ist in der Regel eine Partnerrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente mitversichert, die im Todesfall gemäss den Bestimmungen des Vorsorgereglements ausbezahlt wird.
Wenn eine Altersrentnerin oder ein Altersrentner stirbt, hat die Partnerin bzw. der Partner Anspruch auf eine Partnerrente aus der 2. Säule, sofern die Bedingungen gemäss Vorsorgereglement erfüllt sind. Im Todesfall löst dann die Partnerrente die bisher ausbezahlte Altersrente ab und wird an deren Stelle an die hinterbliebene Partnerin bzw. den Partner ausgezahlt.
Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge haben Sie ab 2025 neu die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Altersrente bzw. der Partnerrente an Ihre Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.
In der Regel beträgt die Partnerrente gemäss Vorsorgeplan 60 Prozent der bisherigen Altersrente der verstorbenen Person. Den Vorsorgeplan legt die jeweilige Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden fest. Sie können von dieser Standardvariante abweichen und die Höhe der Partnerrente anpassen, was sich im Gegenzug auf Ihre eigene Altersrente auswirkt.
Welche Option die beste ist, muss jede Person für sich entscheiden. Dies ist sehr individuell und hängt von vielen Faktoren ab. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel, ob man in einer Partnerschaft lebt oder nicht und wie die finanzielle Situation insgesamt aussieht.
Häufig wählen Singles/Alleinstehende die Option «Maximale Altersrente» mit reduzierter Partnerrente, da sie zum Zeitpunkt der Pensionierung auf niemanden Rücksicht nehmen müssen und somit ihre eigene Altersrente maximieren können.
Viele versicherte Personen, deren Partnerin oder Partner finanziell unabhängig ist, erhöhen ihre eigene Altersrente und reduzieren die Partnerrente im Todesfall, um bereits zu Lebzeiten von einer höheren Rente zu profitieren. Im Todesfall erhält die Partnerin oder der Partner dann keine Partnerrente.
Wenn die Partnerin bzw. der Partner selbst keine 2. Säule hat und auch sonst eher wenig finanzielle Mittel vorhanden sind, ist es vielen Versicherten ein Anliegen, für eine bessere Absicherung der Partnerin oder des Partners vorzusorgen. Sie wählen daher häufiger die Option «Maximale Partnerrente» und nehmen dafür selbst eine tiefere Altersrente in Kauf.
Sie müssen erst unmittelbar vor Ihrer Pensionierung eine Entscheidung treffen, nämlich dann, wenn Sie auch über die Form des Leistungsbezugs entscheiden (also Kapital, Rente oder Mischform).
Sie können uns die gewünschte Option bei der Anmeldung zur Pensionierung mitteilen.
Wenn Sie sich für einen vollständigen Kapitalbezug anstelle einer Altersrente entscheiden, entfällt die Partnerrente, sodass kein Entscheid über deren Höhe nötig ist.