Für Pensionskassen Reglementsrückdeckung

Kongruente Rückdeckung von Invalidität und Tod
Leistungen werden gemäss Reglement versichert
Maximale Kosteneffizienz und -kontrolle
Das Wichtigste in Kürze
  • Auf Sie abgestimmt: Wir passen uns Ihren Vorgaben für die Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod an.
  • Transparent und fair: Die umfassenden Rückdeckungslösungen berücksichtigen Ihr aktuelles Reglement 1:1.
  • Kosten und Kontrolle: Wir unterstützen Sie bei administrativen Aufgaben und ermöglichen Ihnen, Ihre Kosten langfristig zu optimieren. 

So funktioniert die Reglementsrückdeckung der AXA

Sie suchen für die Risiken Tod und Invalidität eine umfassende Rückdeckung, bei der Ihr aktuelles Vorsorgereglement berücksichtigt wird und die Ihnen gleichzeitig nachhaltige Kosteneffizienz und  kontrolle ermöglicht? Unsere individuellen Lösungen bieten beides: Sie passen sich exakt den reglementarischen Vorgaben an und sind dabei ebenso ökonomisch wie überschaubar.

Häufige Fragen & Antworten

  • Für welche Pensionskasse ist eine Rückdeckung mit Individualprämie geeignet?

    Die berufliche Vorsorge deckt die Risiken Tod und Invalidität ab. Das bedeutet, dass bei einem solchen Risikoereignis verschiedene Arten von Leistungen zum Tragen kommen, wie z. B. Partnerrente, Waisenrente, Invalidenrente usw.

    Die Prämien für die Leistungen werden mithilfe von Tariffaktoren berechnet. Diese richten sich nach der Leistungsart, dem Geschlecht und dem Alter der versicherten Person. Die Höhe der versicherten Leistungsart wird mit dem entsprechenden Tariffaktor multipliziert. Die Summe der Prämien aller versicherten Leistungen ergibt die Individualprämie pro versicherte Person.

    Die Gesamtheit der individuellen Prämien ergibt die Jahresprämie, die dem Vertragspartner in Rechnung gestellt wird. Bei dieser Art der Rechnungsstellung müssen alle Mutationen im Personalbestand, wie z. B. Personalwechsel, gemeldet werden. Die Rückdeckung mit Individualprämie eignet sich für Pensionskassen, die ihr Vermögen selbst verwalten und im Leistungsfall auf die Beratung unserer Spezialisten zählen wollen.

     

  • An welche Pensionskasse richtet sich die Rückdeckung mit Pauschalprämie?

    Für die Berechnung der Pauschalprämie gelten die gleichen Grundsätze wie für die Individualprämie. Der Unterschied besteht darin, dass bei der Pauschalprämienlösung nur grössere Bestände von Versicherten in Frage kommen. Dieser Bestand wird einmal pro Jahr gemeldet. Damit entfällt die Pflicht, alle Ein- und Austritte während des Jahres zu melden.

    Um den Pauschalprämiensatz festzulegen, wird die Summe der individuell berechneten Prämien zu einer bestimmten Grösse – meist die versicherte Lohnsumme – ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz, multipliziert mit der versicherten Lohnsumme, ergibt die in Rechnung gestellte Prämie. Im Folgejahr wird geprüft, ob aufgrund des gemeldeten Versichertenbestands der Pauschalprämiensatz angepasst werden muss. 

    Diese Rückdeckung eignet sich für Pensionskassen, die ihr Vermögen selbst verwalten sowie die Risiken und den administrativen Aufwand minimal halten wollen.

  • Was sind die Eigenschaften einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung?

    Die Rückdeckung mit Individualprämie oder Pauschalprämie kann mit einer eigenen Einnahmen- und Ausgabenrechnung kombiniert werden. Dabei wird der individuelle Risikoverlauf des versicherten Personalbestands berücksichtigt.

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