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Die auf den folgenden Seiten zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger im Sinne der jeweiligen Anlagelösung.

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  • Definition «Qualifizierte Anlegerin/Qualifizierter Anleger»

    Gemäss Art. 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) gelten als qualifizierte Anleger:

    • Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934 (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018 (FINIG) und dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 (KAG);
    • Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (VAG);
    • Zentralbanken;
    • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
    • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
    • Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
    • grosse Unternehmen im Sinne von Art. 4 Abs. 5 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG);
    • für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie; und 
    • vermögende Privatkundinnen und -kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 FIDLEG, die erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen.

    Details zur zulässigen Investorenbasis können den jeweiligen Produktbeschreibungen entnommen werden. Diese können bei anlageloesungen@axa.ch angefragt werden.

  • Haftungsausschluss

    Zur Verfügung gestellte Informationen sowie die auf dieser Website zugänglichen Inhalte wurden von der AXA Versicherungen AG und/oder mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend «AXA») mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die AXA gibt keine Gewähr hinsichtlich deren Inhalt und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben. Diese Informationen richten sich ausschliesslich an professionelle Kundinnen und Kunden bzw. qualifizierte Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz und ausdrücklich nicht an Personen, die einem Staat angehören oder in einem Staat wohnen bzw. ihren Sitz haben, in welchem die Zulassung bzw. der Vertrieb eines solchen Finanzprodukts untersagt oder eingeschränkt ist. Die Zirkulation muss entsprechend beschränkt werden. Finanzprodukte sind keine risikofreien Investitionen. Mögliche Wertentwicklungen oder Renditen der Vergangenheit bieten keine Gewähr und sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen oder Renditen von Finanzprodukten. Allfällige Performancedaten berücksichtigen bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobene Kommissionen und Kosten nicht. Werte und Renditen von Finanzprodukten können steigen und fallen und werden nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlusts. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert von Finanzprodukten beeinflussen. Die AXA verarbeitet sämtliche der ihr zur Verfügung stehenden Daten mit grösster Sorgfalt. Die Berechnungen erfolgen unter Berücksichtigung marktüblicher und adäquater Methoden. Die AXA distanziert sich ausdrücklich von abweichenden Informationen. Die dargestellten Informationen, einschliesslich Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, beruhen auf dem Kenntnisstand und der Beurteilung zum Zeitpunkt der Erstellung und können jederzeit und ohne Benachrichtigung Änderungen erfahren. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird von der AXA nicht übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die AXA keinerlei Haftung für jegliche Art von Schäden, Verlusten, Ausgaben, Kosten, Forderungen und Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Website. 

    Die obgenannte Haftung ist selbst ausgeschlossen, wenn die AXA von der Möglichkeit solcher Schäden, Verluste, Ausgaben, Kosten, Forderungen und Ansprüche wusste oder hätte wissen müssen.

    Investitionen in ein Produkt sollten nur nach gründlichem Studium des aktuellen Prospekts erfolgen. Die auf dieser Website genannten Anlagefonds dürfen nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts und des jeweils letzten Geschäftsberichts (bzw. Halbjahresberichts, sofern dieser aktueller ist) erworben werden. Der Prospekt, der vereinfachte Prospekt und/oder die wesentlichen Informationen für die Anlegerin oder den Anleger (KIID), das Verwaltungsreglement bzw. die Satzungen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können gebührenfrei bei der AXA bezogen werden. Jedes Angebot, jede Werbung oder jeder Verkauf muss in strikter Übereinstimmung mit den schweizerischen Gesetzen erfolgen. Die hier verfügbaren Dokumente dürfen ohne schriftliche Erlaubnis der AXA weder reproduziert noch weiterverteilt werden. 

    Rechtlicher Hinweis zur Nutzung von AXA.ch: www.axa.ch/de/informationen/nutzungshinweis.html


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Infrastrukturfonds für institutionelle Anleger:innen AXA Vorsorge Private Infrastructure Fonds

Diversifikation für das Gesamtportfolio
Attraktives Rendite-Risiko-Profil
Implizierter Inflationsschutz durch preisindexierte Abnahmeverträge
Das Wichtigste in Kürze
  • Interessante Konditionen: Durch die AXA als Grossinvestorin von attraktiven Konditionen profitieren
  • Illiquiditätsprämie: Investor:innen werden langfristig für das gebundene Kapital durch eine Prämie entschädigt
  • BVV-2-Anrechnung: Infrastrukturanlagen können der Anlageklasse Infrastruktur unter BVV 2 angerechnet werden

Markttrends stützen die Nachfrage nach Infrastruktur

Verschiedene Trends wie die Dekarbonisierung der Wirtschaft, eine nachhaltige Energieversorgung und die Digitalisierung bedürfen hoher Investitionen in die entsprechende Infrastruktur, wie beispielsweise Datenzentren, Solar- und Windparks oder Batteriespeicherlösungen.

Investitionen in Infrastrukturanlagen sind kapitalintensiv, und der öffentlichen Hand fehlen teilweise die nötigen Mittel. Daraus ergibt sich für Pensionskassen die Chance, in Infrastrukturanlagen zu investieren und gleichzeitig das Portfolio zu diversifizieren – und dies mit attraktiven Renditeaussichten (siehe Grafik).

Attraktives Rendite-Risiko-Profil von Infrastrukturanlagen

Erwartete Rendite in CHF und Wertschwankungsrisiko von Anlageklassen

Was zeichnet den AXA Vorsorge Private Infrastructure Fonds aus?

Der Fonds investiert langfristig und bietet ein solides, nachhaltiges Immobilienportfolio mit folgenden Merkmalen:

  • Breite Fondsdiversifikation: Die Anlagen werden auf verschiedene Sektoren und Regionen verteilt, mit Fokus auf Europa und Nordamerika.
  • Best-in-Class: Die AXA hat den Investment Manager aufgrund seines Best-in-Class-Ansatzes ausgewählt. 
  • Nachhaltigkeit: Die AXA hat Sektorenbeschränkungen und eine Ausschlussliste für nicht ESG-konforme Unternehmen implementiert.
  • Interessante Konditionen: Die AXA und der selektierte Investmentmanager sind Grossinvestoren auf dem globalen Infrastrukturbeteiligungsmarkt und können dadurch bessere Konditionen durchsetzen.
  • Tiefe Gebühren: Investorinnen und Investoren profitieren durch die Buying Power der AXA von einer tieferen Investment-Management-Gebühr.

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind die Chancen von Investitionen in Infrastrukturanlagen?
    • Zusätzliche Diversifikation für das Gesamtportfolio (tiefe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen)
    • Attraktives Rendite-Risiko-Profil im Vergleich zu anderen Anlageklassen
    • Implizierter Inflationsschutz durch preisindexierte Abnahmeverträge
    • Interessante Ausschüttungsrendite erwartet
    • Zusätzliche Illiquiditätsprämie
  • Was sind die Risiken von Investitionen in Infrastrukturanlagen?
    • Investitionen sind langfristig orientiert und illiquide
    • Anteile am Fonds sind nicht handelbar und es können keine Rücknahmen platziert werden
    • Zielrenditen sind nicht garantiert und es können Verluste entstehen
    • Politische und regulatorische Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern und den Geschäftsverlauf von Infrastrukturunternehmen beeinflussen
  • Welcher Anlageklasse werden Investitionen in Infrastruktur zugeordnet?

    Infrastrukturanlagen können seit dem 1. Oktober 2020 der Anlageklasse Infrastruktur unter BVV 2 angerechnet werden und zählen nicht als alternative Anlagen, sofern keine systematische Fremdfinanzierung verwendet wird. Die AXA stellt in den Fondsdokumenten sicher, dass nur Fremdfinanzierungen mit operationellen Zielen erlaubt sind und der Fonds somit der Anlageklasse Infrastruktur nach BVV 2 zugeteilt werden kann.

  • In welchen Ländern investiert der AXA Vorsorge Private Infrastructure Fonds?

    Der AXA Vorsorge Private Infrastructure Fonds investiert in globale Infrastrukturunternehmen, vorwiegend in OECD-Ländern.

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