Frühintervention und Wiedereingliederung Care Management und Case Management

Schnelle Hilfe, wenn Mitarbeitende ausfallen
Persönliche Begleitung im Wiedereingliederungsprozess
Tiefere Absenzraten und -kosten
Das Wichtigste in Kürze
  • Schnell handeln lohnt sich: Fallen Mitarbeitende unfall- oder krankheitsbedingt aus, sollte schnell gehandelt werden. Je weniger Zeit vergeht, desto höher ist die Wiedereingliederungsquote.
  • Helfen, wenn es darauf ankommt: Unsere Spezialistinnen und Spezialisten des Care und Case Management begleiten Betroffene und Unternehmen im gesamten Genesungs- und Reintegrationsprozess und ermöglichen eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
  • Langzeitabsenzen vermeiden: Invalidisierung, längerfristige sowie kostspielige Ausfälle werden so verhindert und Sie können Ihre Angestellten bald wieder am Arbeitsplatz willkommen heissen.

Was tun, wenn Mitarbeitende im Unternehmen ausfallen?

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem Unfall oder einer Krankheit am Arbeitsplatz ausfallen, sollte schnell gehandelt werden. Je weniger Zeit vergeht, desto höher ist die Wiedereingliederungsquote. 

Die AXA bietet mit WeCare, dem Gesundheitsmanagement für Unternehmen, professionelle Unterstützung im gesamten Rehabilitations- und Reintegrationsprozess. Für Betroffene und deren Betriebe. Und mit gleich zwei Varianten, dem Care Management und dem Case Management

Je länger eine erkrankte oder verunfallte Person ausfällt, desto höher werden die Kosten für die Wiedereingliederung und desto tiefer werden die Erfolgschancen für eine Wiedereingliederung.

Zunehmende Ausfalltage haben für die Wiedereingliederung verheerende Folgen

Was sind Care Management und Case Management?

Case Management und Care Management begleiten Unternehmen im Umgang mit verunfallten oder erkrankten Angestellten: 

  • Bei einem drohenden Ausfall: Droht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens für längere Zeit auszufallen, nehmen Case oder Care Managerinnen und Manager frühzeitig Kontakt mit der betroffenen Person auf und helfen, die Situation zu klären. Das Ziel: eine gemeinsame Lösung, die sicherstellt, dass Ausfälle verkürzt oder sogar vermieden werden können. 
  • Bei bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit: Wenn eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens bereits arbeitsunfähig ist, unterstützen die Spezialistinnen und Spezialisten bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Sie begleiten Ihre Angestellten fachkundig durch den gesamten Genesungs- und Wiedereingliederungsprozess und stellen die Koordination aller involvierten Stellen über professionelle und institutionelle Grenzen hinweg sicher. 

Wann kommen Case und Care Managerinnen und Manager zum Einsatz?

Zeigen sich in Ihrem Unternehmen folgende Auffälligkeiten, lohnt es sich, Case und Care Managerinnen und Manager hinzuzuziehen: 

  • Sich abzeichnende, lang andauernde Arbeitsunfähigkeit von Angestellten
  • Absenzen im Zusammenhang mit Kündigungen und Konflikten
  • Wiederholte kurze Abwesenheiten in der Vergangenheit
  • Unbegründete und/oder unerklärbare Abwesenheiten vom Arbeitsplatz
  • Ungutes Gefühl bei direkten Vorgesetzten
  • Drohende Invalidität
  • Notwendigkeit von Wiedereingliederungsmassnahmen
  • Gute Erfolgsaussichten für einen Rehabilitations- und Reintegrationsprozess

Warum sind Case und Care Management so wichtig?

Ein Ausfall am Arbeitsplatz ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Betroffene müssen sich neben dem eigenen Genesungsprozess mit der veränderten Lebenssituation und administrativen Aufgaben auseinandersetzen. Im Unternehmen fallen neben der Suche nach einem Ersatz auch arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Fragen an.  

Die Spezialistinnen und Spezialisten der AXA bieten in dieser Ausnahmesituation professionelle Unterstützung, entlasten alle beteiligten Stellen und helfen bei der schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das lohnt sich – für Arbeitnehmende und Arbeitgebende: 

  • Mitarbeitende erfahren Wertschätzung und Unterstützung durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber. Das stärkt die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
  • Die Wiedereingliederung von Angestellten sichert wertvolles Know-how im Unternehmen und senkt die Kosten für die Rekrutierung neuen Personals.
  • Die Zahl der Langzeitabsenzen und Invalidisierungen wird gesenkt. Das entlastet die Pensionskasse finanziell und verhindert hohe Absenzkosten

Das Wiedereingliederungs-Angebot der AXA

Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden melden: So funktionierts


Je früher eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird, desto grösser sind die Chancen, dass eine Invalidisierung der betroffenen Person vermieden werden kann. So gehen Sie vor:
  1. Unmittelbar nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Meldung bei der Krankentaggeldversicherung (KTG) oder Unfallversicherung (UVG)
    Mit einer KTG- oder UVG-Lösung der AXA können Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnell und einfach über die Online-Schadenmeldung melden. Unsere Expertinnen und Experten kontaktieren Sie schnellstmöglich, um die weiteren Schritte zu koordinieren.
  2. 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Meldung bei der Pensionskasse (BVG)
    Haben Sie eine berufliche Vorsorgelösung, die von der AXA betreut wird? Dann melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von der vertraglichen Wartefrist) ganz einfach über unser Kundenportal – mit der Online-Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei wincoLink-pro oder über das entsprechende Formular bei wincoLink-print.
  3. Spätestens 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Meldung bei der Invalidenversicherung (IV)
    Das zugehörige Formular erhalten Sie bei IV-Stellen, den Ausgleichskassen, Ihren zuständigen Zweigstellen sowie auf der Website der Informationsstelle AHV/IV.

Fallbeispiel: Wiedereingliederung am Arbeitsplatz

  1. Auftrag: Frau M. fällt nach einer Fraktur an der Wirbelsäule längerfristig am Arbeitsplatz aus. Der Unfall wird der AXA gemeldet und die Case Managerin nimmt Kontakt zu Frau M. und Frau M.s Unternehmen auf. Arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen werden geklärt. 
  2. Beurteilung und Intervention: Frau M. wird mehrere Monate stationär behandelt. Ihre Case Managerin übernimmt die Koordination mit der Invalidenversicherung und den involvierten Ärztinnen und Ärzten. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird der Zeitpunkt für einen Arbeitsversuch festgelegt.
  3. Berufliche Eingliederung in mehreren Schritten: Die Case Managerin veranlasst eine ergonomische Arbeitsplatzanpassung und leitet die Rückvergütung durch die IV in die Wege. Frau M. kehrt an ihren Arbeitsplatz in der Erwachsenenbildung zurück. Nach einem Start im 30-Prozent-Pensum wird die Präsenz schrittweise auf 50 Prozent im Unternehmen erhöht. Nach einem mehrmonatigen Arbeitsversuch wird deutlich, dass Frau M. nicht mehr an die frühere Leistungsfähigkeit anknüpfen kann.
  4. Suche nach Alternativen: Die Case Managerin initiiert eine Berufs- und Laufbahnberatung für Frau M. Die Beratung zeigt, dass Frau M. Interesse an der Arbeit im Informatikbereich hat. Die Case Managerin klärt Weiterbildungs-Optionen ab und koordiniert mit der IV für die Übernahme der Umschulungskosten. 
  5. Abschluss: Frau M. kehrt nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung in ihrer neuen Funktion im Bereich Informatik zu ihrer Arbeitgeberin zurück. Alle vorgesehenen Massnahmen wurden planmässig realisiert und die festgelegte Probezeit erfolgreich abgeschlossen. 

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Care Management und Case Management?

    Weder Care Management oder Case Management sind geschützte Begriffe. Deshalb können sie auch nicht eindeutig voneinander getrennt werden. Sowohl beim Care als auch beim Case Management erhalten Unternehmen und Mitarbeitende professionelle Unterstützung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach einer Erkrankung oder einem Unfall.  

    Bei der AXA wird je nach Situation entschieden, ob ein Fall vom Care Management oder Case Management betreut wird. 

  • Wer bezahlt das Case und Care Management?
    • Das Care Management ist Teil der AXA Krankentaggeldversicherung. Für AXA Kundinnen und Kunden mit einer entsprechenden Police fallen keine zusätzlichen Kosten an.
    • Bestehen bei einem Rehabilitations- und Eingliederungsprozess Erfolgsaussichten, ist das Case-Management-Angebot Teil der obligatorischen Unfallversicherung der AXA. Somit fallen keine zusätzlichen Kosten an.

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