Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Pflicht: Fallen Mitarbeitende wegen Krankheit oder Schwangerschaft am Arbeitsplatz aus, müssen Unternehmen Lohnfortzahlungen leisten.
  • Finanzielle Entlastung: Die Krankentaggeldversicherung trägt bei einer Arbeitsunfähigkeit die Kosten für die Löhne dieser Mitarbeitenden.
  • Rundum geschützt: In Kombination mit der Unfallversicherung sind Unternehmen und Angestellte bei krankheitsbedingten Absenzen bestens abgesichert.

Wer braucht die Krankentaggeldversicherung?

Wenn Angestellte wegen Krankheit oder Mutterschaft für längere Zeit arbeitsunfähig sind, kann die gesetzliche oder vertragliche Lohnfortzahlungspflicht Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Dieses Kostenrisiko möchten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber minimieren, Ihre Arbeitnehmenden wiederum wollen im Fall einer ernsthaften Erkrankung vor allem eins: ohne Existenzängste genesen. Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung der AXA deckt beide Bedürfnisse.

Gesetzeslage

Laut Gesetz müssen Arbeitgebende für bestimmte Zeit weiterhin Lohn an erkrankte Angestellte entrichten. Diese Regelung ist sozialpolitisch motiviert und leitet sich aus der Fürsorgepflicht von Unternehmen gegenüber ihrem Personal ab. Über die konkrete Länge der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht entscheiden – nebst einer vertraglichen Lohnfortzahlungsvereinbarung - die Anstellungsdauer sowie der Kanton, in dem ein Betrieb wirtschaftet. Drei Wochen sind es bei Mitarbeitenden im ersten Dienstjahr, bis zu 46 bei langjährigen Mitarbeitenden. Die Dauer wird mithilfe der Zürcher Berner oder Basler Skala ermittelt.

Finanzielle Entlastung für Arbeitgebende

Das Angebot der freiwilligen Krankentaggeldversicherung bewahrt Ihr Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen, die bei Arbeitsunfähigkeit des Personals entstehen können. Etwa, wenn Sie zusätzliche Aufwendungen für den Ersatz der Arbeitsleistung haben, während Sie weiterhin zur Lohnfortzahlung an arbeitsunfähige Mitarbeitende verpflichtet sind. Die AXA nimmt Ihnen dieses Risiko ab und zahlt nach Ablauf der durch Sie vereinbarten Wartefrist Geld (=Taggelder) aus.

Finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmende

Schwere Erkrankungen von Mitarbeitenden sind selten vorhersehbar und die Taggeldversicherung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin im Ernstfall ein Segen. Sie schützt Mitarbeitende finanziell deutlich länger und folglich besser als die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht und verhindert existenzielle Probleme. Bei der AXA besteht Anrecht auf bis zu 730 Taggelder und mindestens 80 % des Lohns.

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Was deckt die Krankentaggeldversicherung?

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit Ihres Personals bezahlt die AXA die vereinbarten Leistungen bis zu zwei Jahre (730 Tage). Über diese Leistungsdauer sowie die Höhe der Taggelder und die Länge der Wartefrist, bis diese Taggelder fällig werden, können Sie individuell bestimmen.

Wartefrist

Diese ist mit einem Selbstbehalt vergleichbar. Sie bestimmen darüber, wie lange Ihr Unternehmen selbst den vollen Lohn für erkranktes Personal zahlen möchte und ab wann die Versicherung greift. Bei der AXA können Sie zwischen 0 und 365 Tagen Wartefrist wählen.

Taggelder

Wie hoch soll die Versicherungsleistung nach Ablauf der Wartefrist ausfallen? Bei der AXA sind Taggelder zwischen 80 % und der Höhe des vollen Lohns Ihrer Mitarbeitenden möglich. 80 % entsprechen der durch das Gesetz anerkannten gleichwertigen Lösung zur Lohnfortzahlung, höhere Taggelder bieten zusätzliche Sicherheit für Ihre Angestellten.

Leistungsdauer

Abzüglich der Wartefrist beträgt die Leistungsdauer der AXA maximal 730 Tage, also rund zwei Jahre. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger andauert oder Invalidität besteht, werden die Leistungen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) koordiniert.

Prämien

Die Taggeldversicherung ist zum Vorteil von Arbeitgebenden und -nehmenden, weshalb die Prämien in der Praxis oft von beiden zur Hälfte getragen werden. Die Prämienhöhe  richtet sich nach der individuell festgelegten Leistung.

Schadenbeispiel

Ein Mitarbeiter im dritten Dienstjahr fällt krankheitsbedingt für vier Monate bei der Arbeit aus. Ist das Unternehmen nicht versichert, muss es den im Arbeitsvertrag vereinbarten Monatslohn von CHF 8000 laut Zürcher Skala für die Dauer von neun Wochen weiterzahlen – der Mitarbeiter hat anschliessend kein Recht auf Lohnfortzahlung mehr. Mit Versicherungsschutz zahlt die AXA nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist von 30 Tagen 80 % des versicherten Lohns – in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von CHF 19 200.–.

Support inklusive

Mit einer Krankentaggeldversicherung bei der AXA haben Sie Anspruch auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Diese Dienstleistung unterstützt Sie nicht nur dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern, Absenzen zu verringern und Invalidität zu vermeiden: Sie beinhaltet auch Case Management, Rechtsberatung und ein medizinisches Netzwerk zur Klärung von komplexen Fragestellungen.

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Ihre Versicherung lässt sich flexibel mit weiteren Angeboten der beruflichen Vorsorge kombinieren. Welche davon möchten Sie in Ihren Vertrag einschliessen? Wir erstellen Ihnen gerne eine Offerte für Sie. Ob spezielle Lösungen für Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen, werdende Mütter und Väter oder Selbständigerwerbende – wir finden den passenden Schutz.

Krankentaggeld für Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen

Auch Sie selbst als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebs können jederzeit ernsthaft erkranken – Besondere Umstände, für die das Krankentaggeld als Summen- oder Schadenversicherung abgeschlossen werden kann. Bei einer vereinbarten Summenversicherung kommt im Ernstfall die ganze Summe zur Auszahlung, unabhängig von Leistungen aus anderen Versicherungen (z. B. der IV).

Schutz für Selbständigerwerbende

Da für selbständigerwerbende Personen in der Schweiz weder Unfallversicherung noch Krankentaggeldversicherung obligatorisch sind, ist das Risiko von Lohnausfall für sie besonders gross. Die AXA ermöglicht Nichtangestellten den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung inklusive Unfalltaggeld.

Geburtentaggeld

Als komplementäre Lösung zur gesetzlichen Erwerbsersatzordnung (EO) können Sie Ihren schwangeren Mitarbeiterinnen eine Lohnfortzahlung gewähren, die in puncto Länge und Höhe über die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung hinausgeht. 

Vaterschaftstaggeld

Frischgebackene Väter haben bei einem 100 % Pensum einen gesetzlich vorgegebenen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen. Der Erwerbsausfall wird zu 80 % und bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 99 000 durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Mit der Krankentaggeldversicherung der AXA können Sie die Deckungslücken der gesetzlichen Erwerbsersatzordnung schliessen und eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs für Ihre Arbeitnehmer zusätzlich versichern. 

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Reicht die betriebliche Unfallversicherung nicht aus?

    Mit dieser versichern Sie den Arbeitsausfall des Personals bei einem Unfall oder Berufskrankheiten. Die finanziellen Folgen, die langwierige Krankheiten verursachen können, werden vom Versicherer nicht getragen. Bei der AXA können Sie die Krankentaggeld- und Unfallversicherung jedoch kombinieren und sparen so Kosten und administrativen Aufwand.

  • Darf ich als Arbeitgeber erkrankten Mitarbeitenden kündigen?

    Grundsätzlich ja. Es gilt dabei jedoch die gesetzliche Sperrfrist zu beachten, in der eine kranke Person Kündigungsschutz geniesst: Diese beträgt 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis und mit fünften Dienstjahr sowie 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Die Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Frist abgelaufen ist. Sie ist auch dann rechtsgültig, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Beendigung des Arbeitsvertrags noch andauert.

  • Wer zahlt, wenn ich gekündigt habe, unverschuldet krank werde und auch über die Kündigungsfrist hinaus arbeitsunfähig bin?

    Wenn der Arbeitgeber keine Versicherung hat, muss er entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Länge des Anstellungsverhältnisses, Arbeitsort) selbst der Lohnfortzahlungspflicht nachkommen. Mit der Krankentaggeldversicherung der AXA wird der Arbeitgeber nach Ablauf der individuell festgelegten Wartefrist von der Lohnfortzahlung befreit, und die Versicherung zahlt bis zur Genesung bzw. maximal 730 Taggelder – auch wenn die versicherte Person nicht mehr im Betrieb tätig ist bzw. ihr gekündigt wurde. 

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Summen- und einer Schadenversicherung?

    Bei der Summenversicherung ist die Höhe der Leistung der Versicherung vertraglich genau festgelegt. Tritt ein Schadenfall ein, erhält der Geschädigte die vertraglich vereinbarte Summe, unabhängig davon, ob tatsächlich entsprechende Kosten oder Verluste entstanden sind. Bei einer Schadenversicherung ersetzt der Versicherer im Versicherungsfall den entstandenen Schaden bzw. zahlt den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wobei Leistungen Dritter (z. B. IV) angerechnet werden.

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