Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken

Transparenter, umfassender Versicherungsschutz
Branchenspezifische Lösungen
Entschädigung des effektiven Ertragsausfalls während maximal 90 Tagen
Das Wichtigste in Kürze
  • Finanziell abgesichert: Wenn eine Behörde einen versicherten Erreger übertragbarer Krankheiten in Ihrem Betrieb feststellt, deckt die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken die finanziellen Folgen.
  • Umfassende Deckung: Die Versicherung ist im Fall von Ertragsausfall, Tätigkeitsverbot und Warenschäden für Sie da – und erstattet zusätzliche Kosten für z. B. Reinigung und Desinfektion.
  • Gewappnet für alle Fälle: Sie eignet sich für Firmen aus Lebensmittelproduktion und -handel, Restaurationsbetriebe und Hotellerie und dem Gesundheitswesen sowie für Betreuungs- und Pflegeheime.

Kaufberatung: 052 269 21 60

Welche Ursachen sind durch die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken gedeckt?

Die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken der AXA bietet Ihnen Schutz bei Schäden infolge eines Betriebsunterbruchs oder Warenschadens, wenn eine zuständige Behörde bestimmte Erreger übertragbarer Krankheiten im versicherten Betrieb festgestellt hat und Massnahmen anordnet. Dazu gehören:

  • Schliessung oder Quarantäne von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Beseitigung von Ware
  • individuelles Tätigkeitsverbot
  • Verbot der Belieferung von Kunden
  • Schliessung von direkten Zulieferern oder Abnehmern (CH/FL)

Versichert sind ausschliesslich Ausfälle aufgrund von folgenden Krankheiten: E.Coli-Infektion, Legionellose, Listeriose, Masern, Norovirus-Infektion, Salmonellose, Shigellose, Staphylokokken-Infektion, Tuberkulose.

Wichtig: Für Käsereien, Betriebe des Gesundheitswesens oder Heime bestehen Speziallösungen. Ihre AXA Beraterin oder Ihr AXA Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Welche Leistungen erbringt die AXA?

Die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken der AXA bietet Branchen und Betrieben mit Infektionsrisiken einen optimalen Versicherungsschutz.

Ertragsausfall

Vergütet wird der effektive Ertragsausfall aufgrund einer behördlich verfügten Betriebsschliessung sowie die effektiv anfallenden Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes während max. 90 Tagen ab Inkrafttreten der versicherten Massnahme.

Tätigkeitsverbot

Mehrkosten infolge eines Tätigkeitsverbots betroffener im Betrieb tätiger Personen während max. 90 Tagen ab Inkrafttreten der versicherten Massnahme.

Warenschäden

Ersatz des durch die Beseitigung oder Aufbereitung kontaminierter oder kontaminationsverdächtiger Waren entstandenen Schadens. Versichert sind auch Waren, die bereits an Kunden ausgeliefert wurden, und Waren von Dritten. 

Zusätzliche Kosten

Die AXA übernimmt im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis zusätzlich die Kosten für Reinigung und Desinfektion des Betriebs und die Entsorgung der versicherten Sachen.

Nicht versicherbar sind zum Beispiel Schäden

  • infolge von Massnahmen, die im Zusammenhang mit einer «besonderen» oder «ausserordentlichen» Lage im Sinne des schweizerischen Epidemiengesetzes erlassen werden
  • infolge natürlichen Verderbs von Waren
  • infolge eines Befalls mit Schädlingen oder Parasiten

Für welche Branche eignet sich die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken?

  • Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Lebensmittelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Gesundheitswesen
  • Betreuungs- und Pflegeheime
  • Kindertagesstätten

Weitergehende Informationen zum genauen Leistungsumfang entnehmen Sie unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken.

Dokumente zur Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login GaragenHub Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG