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Leben als Patchworkfamilie: Darauf müssen Sie achten

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Die rechtliche und finanzielle Absicherung ist für Patchworkfamilien besonders wichtig, um alle Familienmitglieder bestmöglich zu schützen. Von Versicherungen über Erbrecht bis hin zu Konkubinatsverträgen: So gestalten Sie das Zusammenleben als Patchworkfamilie.

Patchworkfamilie: Was  bedeutet das?

Eine Patchworkfamilie (auch Stieffamilie) entsteht, wenn zwei Menschen zusammen mit ihren biologischen Kindern aus einer vorherigen Beziehung eine neue Familie gründen. Das bedeutet, dass die Kinder nicht mit der Partnerin oder dem Partner des eigenen Elternteils verwandt sind. 

Doch auch bei Wiederheirat der Eltern haben die Kinder keine Rechte und Verpflichtungen gegenüber der neuen Stiefmutter oder dem neuen Stiefvater. Die Stiefeltern sind jedoch dazu befugt und verpflichtet, ihre Partnerin oder ihren Partner in der elterlichen Verantwortung zu unterstützen. 

Wie gelingt das Zusammenleben als Patchworkfamilie?

In einer Patchworkfamilie leben Familienmitglieder in einer neuen Konstellation zusammen. Folgende Punkte können zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen:

  • Es hilft, die Rollen der Eltern und Stiefeltern zu klären und zu kommunizieren, um mögliche Spannungen zu vermeiden.
  • Es braucht gegenseitige Akzeptanz und viel Geduld, bis Vertrauen aufgebaut ist und sich alle Familienmitglieder in der Patchworkfamilie wohl fühlen.
  • Da die Kinder häufig zwischen den Haushalten ihrer biologischen Eltern wechseln, sind Organisation und Flexibilität gefragt.
  • Zum Wohle der Kinder ist eine gute Kommunikation und Koordination zwischen den biologischen Eltern wichtig. Nur so kann eine stabile Lebenssituation geschaffen werden.
  • Durch offene Kommunikation und ehrliche Gespräche können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden. Dies stärkt den Zusammenhalt einer Patchworkfamilie.
  • Gemeinsame Aktivitäten und Rituale sollten alle Familienmitglieder der Patchworkfamilie einbeziehen. Miteinander verbrachte Zeit fördert den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl.
  • Die individuellen Bedürfnisse und Eigenheiten aller Kinder dürfen nicht vernachlässigt werden. Sie müssen respektiert und die Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützt werden.

Patchworkfamilie: Vor- und Nachteile

Das Zusammenkommen und Leben in einer Patchworkfamilie bringt verschiedene Vor- und Nachteile beziehungsweise positive wie negative Aspekte mit sich:

Ein positiver Faktor ist, dass Kinder in der Patchworkfamilie von zusätzlichen Bezugspersonen in ihrem Leben profitieren. Sie lernen, flexibel und anpassungsfähig zu sein, was ihnen auch in anderen Lebensbereichen helfen kann. Die Zusammenlegung von zwei Haushalten kann ausserdem das Budget einer Patchworkfamilie entlasten. Auch die Entwicklung der Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten bereichert langfristig das Zusammenleben. Ebenso wie neue Beziehungen, die zwischen den Kindern entstehen können.

Natürlich birgt das Zusammenleben als Patchworkfamilie gewisse Herausforderungen. Die komplexen Familienstrukturen können für Kinder verwirrend sein und zu Spannungen führen. Unterschiedliche Erziehungsstile und Erwartungen erfordern viel Kommunikation, was emotional und zeitlich belastend sein kann. Kinder können zudem unter der Trennung ihrer leiblichen Eltern und der neuen Person an der Seite ihrer Mutter oder ihres Vaters leiden. Sie können sich emotional zerrissen fühlen, wenn sie glauben, dass sie sich zwischen ihren Eltern und/oder Stiefeltern entscheiden müssen.

Dazu kommt, dass die finanzielle Absicherung in einer Patchworkfamilie schwieriger ist. Damit im Ernstfall die ganze Patchworkfamilie versorgt ist, müssen Versicherungs- und Vorsorgelösungen überprüft und gegebenenfalls neu geregelt werden.

Die wichtigsten Versicherungsfragen zur Patchworkfamilie

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Welche Versicherungen sollte eine Patchworkfamilie unbedingt haben?

Wir empfehlen Patchworkfamilien die üblichen Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht, Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Zahnversicherung, und für selbstständigerwerbende Elternteile eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Als Ergänzung zu einem Testament empfehlen wir Patchworkfamilien eine Lebensversicherung, mit der sich bestimmen lässt, wer im Todesfall zu welchem Anteil begünstigt werden soll.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz Ihrer Patchworkfamilie erhalten Sie im Artikel «Die richtigen Versicherungen für Sie und Ihre Familie ».

Was müssen Patchworkfamilien beachten, damit sie weder unter- noch überversichert sind?

Wir raten Patchworkfamilien, ihre Versicherungspolicen im Hinblick auf die jeweils versicherten Personen zu kontrollieren: Oftmals ist der gemeinsame Wohnsitz dafür ausschlaggebend, wer wo versichert ist. Allenfalls muss ein Kind aus einer früheren Beziehung, das seinen Hauptwohnsitz beim anderen leiblichen Elternteil hat, zusätzlich in der Police aufgeführt werden, oder aber es ist über die Versicherungspolice des anderen leiblichen Elternteils voll mitversichert. Um sich abzusichern, ist für jedes Mitglied der Patchworkfamilie zu prüfen, ob es über eine der bestehenden Policen mitversichert ist oder ob eine Ergänzung vorgenommen werden muss.

Was sind drei typische Herausforderungen, die Patchworkfamilien im Zusammenhang mit Versicherungen beachten sollten? 

Viele Patchworkfamilien kennen beim Thema Begünstigung nur die testamentarischen Möglichkeiten. Im Bereich der 2. und 3. Säule gibt es jedoch ebenfalls diverse Absicherungsmöglichkeiten, die vielen Betroffenen nicht bewusst sind. Jede Pensionskasse hat ihr eigenes Reglement, und dementsprechend sind auch die Begünstigungen im Todesfall unterschiedlich geregelt. 

Bei der Zusammenlegung der Haushalte müssen Versicherungssummen neu überprüft werden. Diese Kontrolle dient der Absicherung, damit neu in den Haushalt der Patchworkfamilie eingebrachte Gegenstände wie Fernseher, Kleider, Musikanlage und Handy ebenfalls versichert sind. Es ist ohnehin empfehlenswert, mindestens alle drei Jahre die aktuelle Situation und die Versicherungssummen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ein weiterer Knackpunkt ist die Zahnversicherung der Kinder. Hier ist ein Abschluss im Kleinkindalter notwendig, da zu diesem Zeitpunkt meist noch keine Vorerkrankungen oder Fehlstellungen bekannt sind. Eine einmal abgeschlossene Zahnversicherung sollte im Falle einer Trennung nicht gekündigt und neu abgeschlossen werden, da sonst das Risiko besteht, dass dann (neu) bestehende Erkrankungen oder bekannte Fehlstellungen der Zähne als vorvertraglich gelten.

Patchworkfamilie: Das muss zusätzlich geregelt werden

In einer Patchworkfamilie sind rechtliche und finanzielle Regelungen besonders wichtig, um alle Familienmitglieder abzusichern. Themen wie Vorsorge für schlechte Zeiten, Altersvorsorge, Erbrecht, Konkubinatsverträge und passende Versicherungen sollten klar geregelt werden, damit spätere Konflikte vermieden werden können.

Was muss beachtet werden, wenn das Paar nicht verheiratet ist?

Bleibt ein Paar unverheiratet, ist eine frühzeitige Abklärung der Altersvorsorge zu empfehlen. Dabei sollte die Patchworkfamilie bei den drei Modellen AHV, BVG und private Vorsorge unterschiedliche Punkte beachten:

AHV (1. Säule): Unverheiratete Paare erwirtschaften ihre AHV-Rente selbstständig und unabhängig von der Partnerschaft. Konkubinatspaare haben im Todesfall keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wie dies bei Ehepaaren der Fall ist. Deshalb sollte die lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge für beide gewährleistet sein. Sobald ein Elternteil die eigene Vorsorge zugunsten von Haushalt und Kinderbetreuung vernachlässigt, sollte sich der arbeitstätige Elternteil solidarisch zeigen und die Vorsorgebeiträge übernehmen. Durch Kinderbetreuung entstandene Lücken werden von den Erziehungsgutschriften der AHV gedeckt.

BVG (2. Säule): Anders als bei verheirateten Paaren wird das während der gemeinsamen Zeit angesammelte Pensionskassenguthaben von unverheirateten Paaren im Trennungsfall nicht geteilt. Lediglich im Todesfall sind BVG-Leistungen für die hinterbliebene Person möglich, gesetzlich besteht darauf jedoch kein Anspruch. Vorsorgeeinrichtungen, die sogenannte Lebenspartnerrenten zusprechen, knüpfen diese häufig an eine bestimmte Konkubinatsdauer oder an die Sorge für gemeinsame Kinder. Um sich für diesen Fall abzusichern, sollte die Lebenspartnerschaft frühzeitig bei der Pensionskasse angemeldet werden. Gleichzeitig kann ein Konkubinatsvertrag aufgesetzt werden, der sich bei Bedarf als Beweismittel einsetzen lässt. Manche Pensionskassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch hinterbliebenen Stief- und Pflegekindern eine Rente aus. Die Bedingungen zur gegenseitigen Begünstigung müssen vom Paar bei der eigenen Pensionskasse abgeklärt werden.

3. Säule: Bei der steuerprivilegierten, gebundenen Vorsorge 3a gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Erbreihenfolge, an deren erster Stelle bei Unverheirateten leibliche Kinder stehen. Erst danach folgen Partnerin oder Partner und weitere Familienangehörige. Damit bei einer Patchworkfamilie im Todesfall Klarheit herrscht, sollte die Begünstigungsordnung und damit die Erbfolge für das 3a-Kapital bereits zu Lebzeiten beim Vorsorgeträger definiert werden. Die Vorsorge mit der freien Säule 3b ist dabei besonders für Konkubinatspaare geeignet. Ob Ersparnisse, Bankkonten, Lebensversicherungen, Obligationen, Geldmarktanlagen, Aktien, Wertpapierfonds oder Wohneigentum – alle Optionen können für die gegenseitige finanzielle Absicherung genutzt werden, denn die Begünstigung ist bis auf die gesetzlichen Pflichtteile frei wählbar. Art und Umfang muss in der Begünstigungsklausel, die schriftlich dem Versicherer mitgeteilt wird, festgehalten werden. Sinnvollerweise wird dies zusätzlich testamentarisch festgelegt.

Erfahren Sie im Beitrag «Familie: Mit der 3. Säule gegen Risiko absichern» mehr darüber, wie Sie sich als unverheiratetes Paar einer Patchworkfamilie optimal in der 3. Säule absichern können, und prüfen Sie mit der «Checkliste Konkubinat», dass kein wichtiger Punkt vergessen wird. 

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Wie sichert sich eine Patchworkfamilie für den Fall einer Trennung ab?  

Zur Absicherung von unverheirateten Paaren empfiehlt sich ein Konkubinatsvertrag. Folgende Punkte sollten darin geregelt werden:

  • Was gehört wem (Inventarliste)?
  • Bei Hauskauf: Miteigentum, Investitionsbeiträge
  • Wer bleibt nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung / im gemeinsamen Haus und welche Kündigungsfristen gelten?
  • Aufteilung Haushaltskosten
  • Monatliche Unterhaltsbeiträge, welche die finanzkräftigere Seite nach einer Trennung der wirtschaftlich schwächeren zahlt
  • Unterhaltsbeiträge für Kinder
  • Sorgerecht und Obhut sowie Besuchsrecht der Kinder
  • Wie wird das Vermögen geteilt und wie werden Einbussen bei der AHV- und Pensionskasse abgegolten?
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Was ist im Todesfall oder bei Invalidität zu beachten?

Für den Todesfall ist es ratsam, ein Testament aufzusetzen. In diesem werden neben den leiblichen Kindern auch die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner und, falls vorhanden und gewünscht, auch dessen bzw. deren Kinder berücksichtigt. Da leibliche Kinder immer einen Pflichtteil erhalten, lässt sich jeweils nur ein kleiner Teil des Vermögens frei vererben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die leiblichen Kinder einem Erb(verzichts)vertrag zustimmen und somit eine Aufteilung auf alle von der verstorbenen Person gewünschten Parteien erfolgt. Eventuell ist, wie vorangehend erwähnt, der Abschluss einer Lebensversicherung ratsam.

Im Fall von Unfall oder Erwerbsunfähigkeit der Partnerin oder des Partners sorgt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung dafür, dass die Familie weiterhin dem bisherigen Lebensstandard entsprechend versorgt ist. Bezüglich aller weiteren Versicherungen sind bei Trennung oder im Todesfall die bestehenden Policen zu prüfen und den neuen Umständen anzupassen.

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