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Für Ihr Eigenheim Hypotheken

Attraktive Zinskonditionen
Beratung durch Immobilienexpertinnen und -experten
Nachhaltigkeitsrabatt für klimafreundliche Immobilien
Das Wichtigste in Kürze
  • Damit Ihr Wohntraum wahr wird: Für alle, die sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten.
  • Flexibel oder beständig: Sie haben die Wahl zwischen einer Festhypothek, SARON-Hypothek oder einer variablen Hypothek.
  • Günstig: Für Sie die Hypothek mit dem besten Zins.

Was Sie über Hypotheken wissen müssen

Eine Hypothek ist ein langfristiger Grundpfandkredit. Möchten Sie eine Hypothek aufnehmen, müssen Sie deren Aufbau verstehen, die Tragbarkeit sicherstellen und sich für eine Hypothekenart entscheiden. Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Aufbau einer Hypothek

Die 1. Hypothek entspricht 66,67 Prozent des Kaufpreises Ihres Eigenheims. Die 2. Hypothek sichert den Rest des Fremdkapitals ab. In der Regel sind das 13,33 Prozent. Die 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zum 65. Altersjahr vollständig amortisiert werden (bei der AXA bis zum 60. Altersjahr).

Tragbarkeit

Die Grundregel lautet: Finanzieren Sie 20 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie aus eigenen Mitteln und die restlichen 80 Prozent durch Fremdkapital. Je höher Ihr Eigenkapitalanteil ist, desto tiefer ist Ihre Zinsbelastung.

Zudem sollten die laufenden Ausgaben für Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht höher sein als ein Drittel Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Dazu zählen die Zinsen für die 1. und 2. Hypothek, die Nebenkosten und die Amortisation der 2. Hypothek.

Hypothekenarten

Ganz gleich, ob Sie eine Wohnung kaufen, ein Haus bauen oder Ihre bestehende Hypothek ablösen: Mit unseren Hypothekenlösungen finden Sie bestimmt die passende Finanzierung für Ihr Eigenheim. Setzen Sie lieber auf Beständigkeit oder möchten Sie flexibel sein? Mit der AXA haben Sie – wie bei einer Bank – die Wahl.

1. Festhypothek

Sie rechnen gerne mit fixen Zinskosten und möchten genau wissen, welche Zinsen auf Sie zukommen? Dann ist eine Festhypothek die richtige Lösung. Denn mit ihr können Sie sowohl die Laufzeit wie auch den Zinssatz festlegen. Danach zahlen Sie für den vereinbarten Zeitraum immer denselben Hypothekarzins. Aber: Sie sind vertraglich gebunden und können nicht von sinkenden Zinssätzen profitieren.

Der Mindestbetrag einer Festhypothekentranche beläuft sich auf CHF 100'000.

2. SARON-Hypothek

Fix planbare Zinskosten sind für Sie weniger wichtig? Gerne möchten Sie von sinkenden Zinsen profitieren und sind bereit, bei steigenden Zinsen mehr zu bezahlen? Die SARON-Hypothek orientiert sich am Geldmarkt und unterliegt täglichen Schwankungen. Demzufolge empfiehlt sich diese Hypothek insbesondere für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die von einem sinkenden oder mindestens gleichbleibenden Zinsniveau ausgehen. 

Mit der SARON-Hypothek bleiben Sie flexibel und können jeweils per Quartalsende kostenlos ganz oder teilweise in eine Festhypothek wechseln. Der Mindestbetrag einer SARON-Hypothek beträgt CHF 100'000.

3. Variable Hypothek

Bei den variablen Hypotheken ändert sich der Zinssatz je nach Situation am Geld- und Kapitalmarkt. Dabei sind Sie frei, denn Sie legen weder einen fixen Zinssatz noch eine fixe Laufzeit fest. Wer davon ausgeht, dass das Zinsniveau sinken könnte, und das Risiko von steigenden Zinsen nicht scheut, sollte auf eine variable Hypothek setzen. Diese Lösung eignet sich auch für Eigenheimbesitzerinnen und  besitzer, die z. B. in absehbarer Zeit ihre Immobilie verkaufen möchten.

Zinssätze: So viel kostet eine Hypothek bei der AXA

Unsere Zinssätze richten sich nach den Veränderungen des Schweizer Geld- und Kapitalmarkts. Ihre Zinskosten werden bei Vertragsabschluss Ihrer Hypothek fixiert. Auch die Bonität oder die Qualität der Deckung spielen dabei eine Rolle.

Dabei können Sie bei der AXA Ihre Zinsen bequem vierteljährlich bezahlen. Jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Der Minimalbetrag für die gesamte Hypothek eines Objekts liegt bei der AXA bei CHF 400'000. Unsere Zinssätze gelten für eine erstklassige Kundenbonität und eine tiefe Belehnung der Liegenschaft. Je nach Objektart, Standort der Liegenschaft und Auszahlungszeitpunkt können die Zinssätze variieren.

Die Geldmarkthypothek basiert auf dem SARON Compounded (3 Monate), hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren und kann jeweils per Quartalsende in eine Festhypothek umgewandelt werden. Die Mindestmarge beträgt 0.80 % p.a. 

Unser Nachhaltigkeitsrabatt für klimafreundliche Immobilien

Die AXA unterstützt Ihre Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft. Ob bei einem Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien, einer effizienteren Wärmedämmung, der Installation einer Photovoltaikanlage oder anderen Investitionen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses – wir fördern Ihr Vorhaben mit einem Rabatt:

  • Rabatt 0,4 % p.a. bei Festhypotheken (bis CHF 250'000, für max. 5 Jahre)
  • Rabatt 0,2 % p.a. bei Geldmarkthypotheken (bis CHF 250'000, für 3 Jahre)

Sie besitzen bereits ein Eigenheim mit einer energetisch optimierten Gebäudehülle, setzen bei der Wärmegewinnung auf erneuerbare Energien und möchten Ihre Finanzierung zu uns transferieren? Auch Ihnen gewähren wir den Nachhaltigkeitsrabatt.

Melden Sie sich bei uns. Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.

Amortisation: So zahlen Sie die Hypothek ab

Die Amortisation ist die Rückzahlung Ihrer Hypothek in Raten. Diese können Sie entweder direkt oder indirekt vollziehen – je nachdem, was besser zu Ihnen und Ihrer finanziellen Situation passt.

Direkte Amortisation

Die direkte Amortisation ist die jährliche Rückzahlung bzw. Amortisierung Ihres Eigenheims. Sie zahlen also Ihre Hypothek ab. Mit der sinkenden Hypothekarschuld nimmt aber auch Ihre steuerliche Belastung wieder zu.

Indirekte Amortisation

Die indirekte Amortisation läuft über Ihre Vorsorge. Sie zahlen Ihre Hypothek nicht ab, sondern investieren regelmässig in eine Vorsorgepolice. Zum Beispiel in die 3. Säule bei der AXA. Bei Ablauf der Hypothek werden die Hypothekarschulden mit diesem Vorsorgekapital zurückbezahlt. Ihr Vorteil: Mit dieser Amortisationsart profitieren Sie über die gesamte Laufzeit von Steuervorzügen.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Finanzierungsbeispiel

Sind Sie unsicher, ob Sie sich Ihre Hypothek leisten und die Kosten für Ihr Traumhaus langfristig tragen können? Mit unserem Beispiel können Sie Ihren finanziellen Spielraum präzise einschätzen und sehen, ob Sie sich Ihre Immobilie auch leisten können. 

Kosten

  • Kaufpreis: CHF 900'000
  • Eigenmittel (mind. 20 Prozent des Kaufpreises): CHF 180'000
  • 1. Hypothek (Fremdkapital): CHF 600'000
  • 2. Hypothek (Fremdkapital): CHF 120'000
  • Haushaltseinkommen: CHF 160'000

Zinssätze

  • Kalkulatorischer Zinssatz* für die Berechnung der Tragbarkeit der 1. Hypothek: 4,5 Prozent
  • Kalkulatorischer Zinssatz* für die Berechnung der Tragbarkeit der 2. Hypothek: 5 Prozent
  • Realistischer Zinssatz für die Berechnung der Kosten: 3 Prozent
  • Jährliche Nebenkosten / Unterhalt: 1,0 Prozent

Tragbarkeit und Kosten

Berechnung der Tragbarkeit

Berechnung der Tragbarkeit

Um herauszufinden, ob Sie sich Ihr Eigenheim langfristig leisten können, berechnen wir vor jeder Hypothekenvergabe die sogenannte Tragbarkeit. So stellen wir als Kreditgeberin sicher, dass Sie als Kreditnehmerin oder -nehmer die laufenden Finanzierungskosten tragen können – auch langfristig. Das macht eine Bank übrigens auch. Die Kosten der Liegenschaft sollten dabei nicht höher sein als ein Drittel Ihres Bruttohaushaltseinkommens.

  1. Kalkulatorische Kosten
  2. 1. Hypothek (CHF 600'000): 4,5 Prozent kalkulatorischer Zins* CHF 27'000.–
  3. 2. Hypothek (CHF 120'000): 5 Prozent kalkulatorischer Zins* CHF 6'000.–
  4. Amortisation 2. Hypothek** CHF 8'000.–
  5. Nebenkosten/Unterhalt (1 Prozent des Kaufpreises)*** CHF 9'000.–
  6. Total pro Jahr CHF 50'000.–
  7. Total pro Monat CHF 4'167.–
  8. Anteil Haushaltseinkommen: 31,25 Prozent
Ihre realen Finanzierungskosten

Ihre realen Finanzierungskosten

Um herauszufinden, was Ihr Eigenheim tatsächlich kostet, addieren Sie die Höhe der Hypothek, den effektiven Zinssatz, die Amortisationskosten sowie die monatlich anfallenden Kosten für den Unterhalt. Die Summe sollte ein Drittel Ihres Bruttohaushaltseinkommens nicht überschreiten.

  1. Realistische Kosten
  2. 1. Hypothek (CHF 600'000): 3 Prozent Beispielzinssatz**** CHF 18'000.–
  3. 2. Hypothek (CHF 120'000): 3 Prozent Beispielzinssatz**** CHF 3'600.–
  4. Amortisation 2. Hypothek** CHF 8'000.–
  5. Nebenkosten/Unterhalt (1 Prozent des Kaufpreises) CHF 9'000.–
  6. Total pro Jahr CHF 38'600.–
  7. Total pro Monat CHF 3'217.–
  8. Anteil Haushaltseinkommen: 24,1 Prozent

* Kalkulatorischer Zinssatz: Mit diesem fiktiven Zinssatz prüft die Kreditgeberin, ob Sie die Hypothek auch noch finanzieren können, falls die Zinsen stark steigen sollten.

** Amortisation: Die aufgenommene Hypothek wird quartalsweise in gleichbleibenden Beträgen zurückgezahlt. Für die 2. Hypothek gilt eine Amortisationspflicht: Sie muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zum 60. Lebensjahr amortisiert sein.

*** Nebenkosten: Als Faustregel gilt: 1 Prozent vom Liegenschaftswert sollte jährlich für anfallende Unterhalts- und Nebenkosten zurückgelegt werden.

**** Beispielzinssatz: Abhängig vom aktuellen Zinssatz der Kreditgeberin und der Laufzeit einer Hypothek. Im Beispiel haben wir der Einfachheit halber mit einem Zinssatz von 3 Prozent gerechnet.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da

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Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Wie viel Eigenkapital muss ich investieren?

    Die AXA arbeitet mit der 20:80-Regel: Dabei sollten Sie mindestens 20 Prozent des Kaufpreises Ihres Eigenheims selbst investieren. Maximal 80 Prozent finanzieren Sie mit Fremdkapital (1. und 2. Hypothek). Je höher Ihr Eigenkapitalanteil ausfällt, desto tiefer ist Ihre Zinsbelastung.

    Bei einer Finanzierung durch die AXA müssen Sie mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Liegenschaft aus Eigenmitteln erbringen, die nicht aus einem Vorbezug aus der 2. Säule oder weiteren Darlehen stammen. Eine Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule ist ausgeschlossen.

  • Wie zahle ich meine Hypothek zurück?

    Normalerweise zahlen Sie die Hypothek in Form von zwei unterschiedlichen Hypotheken zurück:

    • Die 1. Hypothek entspricht in der Regel 66,67 Prozent des Kaufpreises Ihres Eigenheims. Aus steuerlichen Überlegungen kann es durchaus sinnvoll sein, diese Hypothek nicht umgehend abzubezahlen.
    • Die 2. Hypothek sichert den Rest des Fremdkapitals, in der Regel sind dies 13,33 Prozent. Diese müssen Sie innert 15 Jahren oder spätestens bis zum 60. Altersjahr vollständig zurückzahlen.
  • Wie erstelle ich ein übersichtliches und sinnvolles Budget?

    Die laufenden Ausgaben für Ihr Eigenheim sollten ein Drittel Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Dazu zählen die Zinsen für die 1. und 2. Hypothek, die Nebenkosten sowie die Amortisation der 2. Hypothek.

  • Für welche Eigenheime gewährt die AXA Hypotheken?

    Die AXA gewährt – wie viele Banken auch – Hypotheken für Hauptwohnsitze von Eigentümerinnen oder Eigentümern (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit).

    Der Minimalbetrag für Hypotheken beträgt CHF 400'000.

  • Für welche Renditeliegenschaften gewährt die AXA Hypotheken?
    • Überwiegend an Dritte vermietete Wohn-, Büro- und Geschäftsliegenschaften mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit
    • Kurzfristiger Leerstand von max. 5 Prozent – 10 Prozent
    • Der Gastronomie-/Gewerbe-/Industrieanteil beträgt max. 30 Prozent des Mietertrags

    Der Minimalbetrag für eine Hypothek zur Finanzierung von Renditeliegenschaften beträgt CHF 800'000.

  • Für welche Objekte vergibt die AXA keine Hypothek?
    • Bauland bzw. Bauprojekte
    • Ferienliegenschaften (Ferienchalet, -wohnung, -haus)
    • Liegenschaften im Ausland
    • Finanzierung von nachrangigen Hypotheken
    • Liegenschaften in schlechtem Zustand
    • Liegenschaften für den Weiterverkauf
    • Spezialliegenschaften, z. B. für Landwirtschaft, Schulen, Heime, Hotels, Gastronomie, Gewerbe, Industrie
    • Projekte von Anwärterinnen und Anwärtern mit zweifelhafter oder intransparenter Bonität bzw. für die oder für deren Liegenschaften zwangsrechtliche Massnahmen existieren
  • Was geschieht mit meiner Hypothek, wenn ich sterbe?

    Ihre Hinterbliebenen müssen mit Ihrem Tod einen plötzlichen Erwerbsausfall hinnehmen. Diese Einkommenseinbussen gefährden die Hypothek. Im schlimmsten Fall muss Ihr Eigenheim verkauft werden. Mit einer Todesfallversicherung können Sie dies verhindern, denn so können Ihre Hinterbliebenen die Hypothekarschuld reduzieren. Damit bleibt die Zinsbelastung aus dem verbleibenden Einkommen tragbar.

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