Die minimale und maximale Altersrente für Einzelpersonen und Ehepaare kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Welche Altersrente Sie erhalten, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab sowie davon, ob Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zum Erreichen des Referenzalters lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben. Da die individuelle Berechnung kompliziert ist, können Sie ab dem 40. Altersjahr alle fünf Jahre eine kostenlose bei der AHV anfordern. Die Online-Rentenschätzung reicht für eine grobe Abschätzung Ihrer zukünftigen Altersrente aus.
Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, sollte pro Monat rund 80 % des letzten Bruttolohns zur Verfügung haben. Liegt nach der Pensionierung der monatlich ausbezahlte Betrag unter diesem Wert, spricht man von einer Vorsorgelücke. Vermeiden lassen sich Vorsorgelücken, indem man sich mit privaten Vorsorgelösungen auf die Zeit nach der Pensionierung finanziell vorbereitet. Auf diese Weise kann man übrigens nicht nur seine individuellen Sparziele erreichen, sondern gleichzeitig clever Steuern sparen.
Mit der Einführung der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird das bisherige ordentliche Rentenalter durch das Referenzalter abgelöst. Das Referenzalter definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Rentenbezug ohne Kürzung möglich ist. Dieses Referenzalter liegt nun für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Zu diesem Zweck wird das Referenzalter für Frauen ab 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht (Übergangsgeneration).
Mit der AHV-Reform 21 kann die AHV-Rente flexibel im Alter zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration ist der Bezug ab dem Alter 62 möglich.
Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten. Dieses gibt vor, welche Möglichkeiten Sie in der beruflichen Vorsorge haben. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab einem Alter von 59 Jahren pensionieren lassen, wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt. Um mehr Klarheit zu erhalten, sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen.
Ein Vorbezug der Altersleistungen wirkt sich sowohl auf die Höhe der AHV-Rente als auch auf die Rente der Pensionskasse aus. Bei einer vorzeitigen Pensionierung sind beide Renten tiefer als im Referenzalter. Die voraussichtliche Rentenleistung zum gewünschten Bezugszeitpunkt können Sie bei der AHV und Ihrer Pensionskasse online berechnen lassen.
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Das Schweizerische Vorsorge-System mit seinen 3 Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten.
Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung für das Leben im Alter, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall.
Durch die 2. Säule soll nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden können.