Unbezahlte Rechnungen und Mahnungen – So gehen Sie vor

Sie haben von der AXA eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten? Möchten Sie einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung beantragen

Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan: Mit einem Zahlungsaufschub haben Sie länger Zeit, um Ihre Rechnung zu begleichen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass der Antrag für einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Wie Sie vorgehen können: 

  • Sie haben bereits ein Login für das myAXA Kundenportal? Dann beantragen Sie einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung schnell und einfach online.
  • Wenn Sie kein Login für das myAXA Kundenportal haben, können Sie einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung über die untenstehenden Formulare beantragen.
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    Behalten Sie den Überblick über Ihre Rechnungen: Mit eBill bezahlen Sie bequem online im eBanking. Alternativ erhalten Sie Ihre Rechnungen per E-Mail oder direkt im myAXA Kundenportal – statt per Post.

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Schilderrückzug für Ihr Motorfahrzeug 

Haben Sie die obligatorische Haftpflichtversicherung für Ihr Motorfahrzeug trotz Mahnung nicht bezahlt, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Es folgt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt. Das Amt verfügt, dass Ihr Fahrzeugausweis und Ihre Kontrollschilder eingezogen werden (dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben). In diesem Status ist es Ihnen als Kundin oder Kunde nicht mehr erlaubt, mit dem Fahrzeug zu fahren, auf das die Kontrollschilder eingelöst sind. Zudem können Ihnen bei einem Schilderrückzug vom Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons Gebühren von mehreren hundert Franken berechnet werden.

So stellen Sie Ihren Versicherungsschutz wieder her:

  • Begleichen Sie offene Prämien und Mahngebühren vollständig. Im myAXA Kundenportal sehen Sie den offenen Betrag und können direkt online bezahlen.
  • Ihr Versicherungsschutz (Versicherungsnachweis) wird innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang aktiviert. Falls Sie den Versicherungsschutz schneller benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater. Die Kontaktdaten finden Sie im myAXA Kundenportal.
  • Sobald der Versicherungsschutz wieder aktiv ist, wird der Versicherungsnachweis automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt. Ab diesem Moment dürfen Sie Ihr Fahrzeug wieder mit den eingelösten Kontrollschildern verwenden. Falls Ihre Kontrollschilder in der Zwischenzeit vom Strassenverkehrsamt eingezogen wurden, müssen Sie diese vor Ort erneut einlösen.

Immer für Sie da

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Bitte beachten Sie je nach Auswahl die entsprechenden Informationen zum Datenschutz.

Häufig gestellte Fragen zur Rechnung

  • Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig zahlen kann?

    Sollten Sie eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen, kann es zu einem Deckungsunterbruch kommen. Ein Deckungsunterbruch tritt einen Tag nach Ablauf des Mahndatums ein. 

    Beispiel: Sie haben eine Mahnung von uns erhalten mit dem Hinweis, den Rechnungsbetrag bis zum 31. März zu bezahlen. Wenn Sie die Rechnung bis zum genannten Datum nicht zahlen, haben Sie ab dem 1. April keinen Versicherungsschutz mehr.

    Damit Sie nicht in diese Lage kommen, empfehlen wir Ihnen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung im myAXA Kundenportal zu beantragen.

  • Mit welchen Gebühren muss ich bei einer Mahnung rechnen?

    Bei verspäteter Zahlung fallen bei einer Mahnung zusätzliche Gebühren in Höhe von CHF 5 bis CHF 50 an.

  • Wann erfolgt eine Betreibung?

    Bleiben Rechnungen trotz Erinnerung und rechtlicher Mahnung unbezahlt, behält sich die AXA das Recht vor, eine Betreibung auf den offenen Ausstand beim zuständigen Betreibungsamt anzufragen.

  • Wie muss ich bei einer Betreibung vorgehen?

    Bitte melden Sie sich beim Betreibungsamt an Ihrem Wohnsitz, um die offene Rechnung vollständig zu begleichen.

  • Wie kann ein Betreibungsregistereintrag gelöscht werden?

    Melden Sie sich online bei uns oder bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.

    Die AXA bietet zwei Möglichkeiten an, den Betreibungsregistereintrag löschen zu lassen:

    • Normale Variante: Sie erhalten eine Rechnung mit den Löschgebühren über CHF 52 per Post. Nachdem Sie die Rechnung bezahlt haben, erteilt die AXA einen Löschauftrag an das zuständige Betreibungsamt. Sobald die Auftragserteilung erfolgt ist, dauert es mindestens 24 Stunden, bis das Betreibungsamt den Eintrag gelöscht hat.
    • Express-Variante: Sie erhalten eine Rechnung mit den Express-Löschgebühren über CHF 72 per E-Mail. Zahlen Sie die Rechnung über den im E-Mail angezeigten QR-Code und senden Sie der AXA den Zahlungsnachweis elektronisch zu. Die AXA erteilt daraufhin einen Löschauftrag an das zuständige Betreibungsamt. Sobald die Auftragserteilung erfolgt ist, dauert es mindestens 24 Stunden, bis das Betreibungsamt den Eintrag gelöscht hat.
  • Was passiert bei einem Schilderrückzug meines Motorfahrzeugs?

    Wenn Sie die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung nicht bezahlen, erfolgt nach einem Erinnerungsschreiben und der rechtlichen Mahnung als weiterer Schritt der Schilderrückzug. In diesem Status ist es Ihnen als Kundin oder Kunde nicht mehr erlaubt, mit dem Fahrzeug zu fahren, auf das die Kontrollschilder eingelöst sind. Weitere Informationen finden Sie oben im Abschnitt «Schilderrückzug für Ihr Motorfahrzeug».

  • Wann erfolgt bei einem Schilderrückzug meines Motorfahrzeugs eine Betreibung?

    Sobald Ihre Motorfahrzeugversicherung sistiert ist (Ihre Kontrollschilder sind beim Strassenverkehrsamt hinterlegt), erhalten Sie eine neue Abrechnung. Bleibt diese Rechnung trotz Erinnerung und rechtlicher Mahnung unbezahlt, leitet die AXA eine Betreibung ein. 

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