Herzlich willkommen auf der Informationsseite zur Pensionskasse der AXA für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier finden Sie Ihren direkten Zugang zum Vorsorgeportal auf myAXA, dem Portal für Ihre 2. Säule bei der AXA, unseren praktischen Formularservice sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule):
Möchten Sie einen Einkauf in die Pensionskasse beantragen? Hintergrundinformationen rund um die berufliche Vorsorge nachlesen? Oder wechseln Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse?
Ada, unsere digitale Assistentin, hilft Ihnen dabei, rasch die relevanten Informationen zu finden.
Benötigen Sie ein weiteres Formular, Merkblatt oder Dokument rund um Ihre Pensionskasse? Auf der Website Ihrer Pensionskasse finden Sie alle relevanten Dokumente und Formulare.
Der Pensionskassenausweis enthält Informationen zur Höhe Ihrer zukünftigen Rente und zu Ihrer Absicherung, beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit. Beim schnellen Auffinden der für Sie relevanten Informationen hilft unsere praktische Lesehilfe:
Mehr Zeit für Reisen, neue Hobbys und Sport, Enkelkinder und Freundschaften, und, und, und. Mit der Pensionierung beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten.
Lesen Sie mehr zum Thema Pensionierung planen.
Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist das Guthaben, das Sie laufend in der 2. Säule aufbauen. Ihr vorhandenes Altersguthaben setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Massgebend für die Höhe Ihres obligatorischen Altersguthabens sind ausschliesslich die Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung. Für die Verzinsung gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz.
Die Altersgutschriften dienen dem Aufbau von Altersguthaben. Sie setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Die Höhe der Altersgutschriften ist im Vorsorgereglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich prozentual anhand des versicherten Lohns. Gemäss BVG kommen folgende Prozentsätze zur Anwendung:
Die Angleichung des Referenzalters (früher: Rentenalter) auf 65 Jahre bedeutet, dass dieses Alter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Die Anhebung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Frauen mit Jahrgang 1960 oder älter sind von der Anhebung nicht betroffen. Das bedeutet, dass eine Frau mit Jahrgang 1962 im Jahr 2026 pensioniert wird und ein Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten hat.
Das Alterskapital entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ihr voraussichtliches Alterskapital finden Sie in Ihrem persönlichen Ausweis (Pensionskassenausweis). Der Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung des vorhandenen Altersguthabens auf der Basis Ihres aktuell versicherten Lohns, der reglementarischen Altersgutschriften und der aktuell garantierten Zinssätze.
Die jährliche Altersrente errechnen Sie, indem Sie das Altersguthaben bei Erreichen der Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multiplizieren.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Das Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen hat zum Ziel, die Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall finanziell abzusichern.
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule weitgehend schliessen.
Wer zuverlässig und langfristig Kapital für das Alter sparen möchte, fährt mit dem gezielten Investment in diversifizierten Aktien am besten.