Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Die Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung, deckt Kosten für zahnmedizinische Behandlungen, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden.
Sie ist sinnvoll, wenn Sie sich ab dem 20. Lebensjahr regelmässig zahnärztlich behandeln lassen wollen. Denn die Grundversicherung übernimmt nur unfallbedingte Zahnschäden, während die ambulante Zusatzversicherung kieferorthopädische Behandlungen in der Regel bis zum 20. Lebensjahr abdeckt. Danach übernimmt nur noch die private Zahnversicherung die Behandlungskosten bei einer Zahnärztin oder einem Dentalhygieniker. Mit dieser Versicherung sparen Sie bei Zahnkontrollen, Dentalhygiene und Wurzelbehandlungen – und sind vor hohen Kosten geschützt.
Die Zahnbehandlungsversicherung der AXA gibt es in drei verschiedenen Varianten:
Leistungsumfang/Varianten | Zahn 1000 | Zahn 2000 | Zahn 3000 |
Zahnarztbehandlungen und Korrekturen von Zahnfehlstellungen | 50 % bis CHF 1000 pro Jahr | 75 % bis CHF 2000 pro Jahr | 75 % bis CHF 3000 pro Jahr |
Dentalhygiene und Bleaching | 50 % bis CHF 200 pro Jahr | 75 % bis CHF 300 pro Jahr | 75 % bis CHF 500 pro Jahr |
Maximale Kostenerstattung pro Jahr | CHF 1000 | CHF 2000 | CHF 3000 |
Dentalhygiene: Bei der professionellen Zahnreinigung wird Zahnstein entfernt und der Zahnfleischzustand kontrolliert.
Bleaching: Ist ein strahlend weisses Lächeln für Sie wichtig? Mit einem Bleaching können Sie Ihre Zähne aufhellen.
Kontrolluntersuchung: Bei einer Kontrolluntersuchung prüft die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zustand Ihrer Zähne, Füllungen und ob ein Zahnersatz noch richtig sitzt.
Kieferorthopädie: Es wird geprüft, ob Zahn- oder Kieferfehlstellungen vorliegen und diese werden korrigiert, z. B. mit Zahnspangen.
Zahnersatz: Zahnersatz wie Kronen oder Brücken können aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Karies.
Die Kosten sowie der Leistungsumfang hängen von der von Ihnen gewählten Variante ab. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung der AXA zwischen 50 und 75 Prozent der Kosten für Dentalhygiene, Bleaching, kieferorthopädische Behandlungen usw. Der maximale Deckungswert beträgt CHF 3 000 pro Kalenderjahr.
Die Zahnversicherung lohnt sich in der Schweiz für alle, die zahnmedizinische Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchten. Je nach Altersgruppe rücken dabei unterschiedliche Leistungen in den Vordergrund.
Kinder und Jugendliche profitieren in erster Linie von der Kostenbeteiligung der AXA bei kieferorthopädischen Massnahmen. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt bei Zahnspangen beispielsweise einen Teil der Kosten. Daher lohnt es sich, die Zahnversicherung möglichst früh abzuschliessen – noch vor dem fünften Geburtstag. Wird sie später abgeschlossen, benötigen Sie ein zahnärztliches Attest, aus dem hervorgeht, ob bereits etwaige Fehlstellungen vorliegen, Zähne fehlen oder Ähnliches.
Erwachsene profitieren vor allem von Leistungen wie Bleaching oder Dentalhygiene, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Regelmässige professionelle Zahnreinigungen sind empfehlenswert, um Zahnerkrankungen und Zahnstein vorzubeugen. Das Bleaching richtet sich an diejenigen, die unter Zahnverfärbungen leiden und deshalb ihre Zähne aufhellen möchten. Bei beiden Leistungen ist es auf Dauer sinnvoll, sofern Sie diese regelmässig in Anspruch nehmen, die Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung decken zu lassen.
Mit zunehmendem Alter häufen sich Zahnerkrankungen wie Parodontose, Karies und andere – durch regelmässige Hygienebehandlungen können Sie ihnen jedoch vorbeugen. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich also auch für ältere Menschen. Bei der AXA können Sie bis zum Alter von 65 Jahren eine Zahnversicherung abschliessen und von den attraktiven Leistungen profitieren.
Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Massnahmen verursachen schnell hohe Kosten und werden von der Grundversicherung oft nicht übernommen. Die Zahnzusatzversicherung hingegen beteiligt sich jedes Jahr an den Kosten.
Konkret bedeutet dies, dass die Zahnzusatzversicherung der AXA Beiträge für sämtliche zahnärztlichen Aufwendungen wie Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dentalhygiene, kieferorthopädische Behandlungen und mehr übernimmt.
Die Deckung der AXA variiert je nach gewähltem Produkt (Zahnzusatzversicherung 1000, 2000 oder 3000).
Die Wartezeit oder Karenzfrist der Zahnversicherung beträgt üblicherweise sechs Monate. Umgehen können Sie diese, wenn Sie von einer gleichwertigen Zusatzversicherung eines anderen Versicherers zur AXA wechseln. In diesem Fall entfällt die Karenzfrist und die Zahnzusatzversicherung greift sofort.
Grundsätzlich ist es zu spät, eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen, falls eine Behandlung bereits begonnen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese aber möglich.