Die AXA übernimmt Ihren Grundversicherungswechsel Krankenkassen-Wechselservice

Grundversicherungen unabhängig vergleichen
Kostenlosen Wechselservice nutzen
Im Schnitt CHF 515 pro Jahr sparen
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Das Wichtigste in Kürze
  • Mit wenigen Klicks erledigt: Über das Vergleichsportal der AXA wählen Sie Ihre neue Grundversicherung schnell, einfach und unabhängig.
  • Wir kümmern uns um alles: Wir bieten Ihnen einen Krankenkassen-Wechselservice – und zwar kostenlos.
  • Attraktive Prämienersparnis: Alle Grundversicherungen in der Schweiz bieten dieselben Leistungen, aber unterschiedliche Prämien. Mit dem Wechsel der Grundversicherung sparen Kundinnen und Kunden der AXA durchschnittlich CHF 515. 

Sie wollen bei der Grundversicherung sparen?

Mit dem Krankenkassen-Wechselservice der AXA wählen Sie mit wenigen Klicks Ihre neue Grundversicherung. Kündigung und Wechsel übernehmen wir für Sie. So sparen Sie im Schnitt CHF 515 pro Jahr. 

Sparen je nach Wohnkanton

Um bei den Krankenkassenprämien zu sparen, lohnt sich ein Blick auf die Kantone. 

Im Jahr 2024 sparen unsere Kundinnen und Kunden durchschnittlich CHF 515 bei ihren Prämien der Grundversicherung, wenn sie im Herbst 2023 den kostenlosen Krankenkassen-Wechselservice der AXA genutzt haben. In der Grafik sehen Sie, wie viel Sie in Ihrem Kanton bei den Krankenkassenprämien sparen können: 

Erfahren Sie mehr über die Einsparungen in unserem Merkblatt oder im vollständigen AXA Wechselreport.

Übersicht der durchschnittlichen Ersparnisse nach Kanton

Lesen Sie hier, von welchen durchschnittlichen Ersparnissen Sie 2024 in Ihrem Wohnkanton hätten profitieren können, wenn Sie 2023 den Wechselservice der AXA genutzt hätten.

Durchschnittliche Ersparnisse nach Kanton

Kanton Durchschnittliche Ersparnis
Aargau (AG) CHF 531
Appenzell Ausserrhoden (AR) CHF 483
Appenzell Innerrhoden (AI) CHF 361
Basel-Land (BL) CHF 604
Basel-Stadt (BS) CHF 529
Bern (BE) CHF 491
Freiburg (FR) CHF 481
Genf (GE) CHF 756
Glarus (GL) CHF 506
Graubünden (GR) CHF 478
Jura (JU) CHF 448
Luzern (LU) CHF 396
Neuenburg (NE) CHF 544
Nidwalden (NW) CHF 441
Obwalden (OW) CHF 415
St. Gallen (SG) CHF 462
Schaffhausen (SH) CHF 486
Schwyz (SZ) CHF 550
Solothurn (SO) CHF 439
Thurgau (TG) CHF 438
Ticino (TI) CHF 537
Uri (UR) CHF 383
Vaud (VD) CHF 573
Wallis (VS) CHF 559
Zug (ZG) CHF 424
Zürich (ZH) CHF 572

Wie kann ich meine Krankenkasse mit dem Service der AXA wechseln?

Preise vergleichen, Offerten einholen, Kündigungen schreiben – all das ist zeitaufwändig. Wenn Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung bei der AXA entscheiden, helfen wir Ihnen beim Wechsel der Grundversicherung. So einfach geht's: 

1. Prämien vergleichen

Alle Grundversicherungen in der Schweiz haben dieselben Leistungen, aber nicht die gleichen Prämien. Mit dem AXA Krankenkassenvergleich finden Sie das für Sie passende Modell. 

2. Neue Grundversicherung wählen

Entscheiden Sie sich für die Grundversicherung, die Ihren Bedürfnissen hinsichtlich Franchise, Servicequalität und Preis am besten entspricht.

3. Wechselservice nutzen

Lehnen Sie sich zurück – wir übernehmen den Rest für Sie. Mit unserem Wechselservice kümmern wir uns um die Kündigung und den Wechsel Ihrer Grundversicherung.

Die Zusatzversicherungen und Services der AXA

Entscheiden Sie sich für die mehrfach ausgezeichneten Zusatzversicherungen der AXA und profitieren Sie von einzigartigen Services.

FAQ zur Grundversicherung und zum Krankenkassen-Wechselservice

  • Was ist die obligatorische Grundversicherung?

    Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch.  Der Umfang der Leistungen ist dabei gesetzlich geregelt. Die Grundversicherung bezahlen versicherte Personen in monatlichen Prämien, die sich aus dem Alter, der Wohnregion und der Wahl des Versicherungsmodells ergeben. 

  • Welche Modelle gibt es bei der Grundversicherung?

    Die vier gängigsten Grundversicherungsmodelle sind die folgenden:

    Standardmodell

    Die Basisvariante der obligatorischen Grundversicherung ist das Standardmodell, das auch als traditionelles Modell bezeichnet wird. Hier haben Sie die freie Arztwahl, zahlen aber die höchste Prämie

    Hausarztmodell

    Im Hausarztmodell kontaktieren Sie – wie es der Name vermuten lässt – zuerst Ihre Hausarztpraxis. Von dieser Regel ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, augenärztliche Kontrollen oder Notfälle.

    Dieses Modell wählen Versicherte in der Schweiz am häufigsten.

    HMO-Modell

    Eine HMO-Praxis besteht aus Ärztinnen, Spezialisten, Allgemeinpraktikerinnen und Therapeuten, die die medizinische Behandlung übernehmen. Versicherte in diesem Modell kontaktieren zuerst ihre HMO-Praxis, profitieren dafür aber von tieferen Prämien.

    Telmed-Modell

    Im Telmed-Modell rufen Sie zuerst die Beratungshotline Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an. Diese verweist Sie bei Bedarf an eine Arztpraxis oder an ein Spital. 

  • Wie kann ich meine Kosten für die Krankenversicherung senken?

    Das grösste Sparpotenzial liegt im regelmässigen Wechsel zur günstigsten Grundversicherung. Leistungseinbussen gibt es dadurch keine. Denn obwohl die Leistungen gesetzlich geregelt und bei allen Grundversicherungen genau gleich sind, unterscheiden sich die Prämien teilweise markant. 

    Entscheiden Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung der AXA, finden wir für Sie jedes Jahr die günstigste Grundversicherung – und erledigen dank unseres kostenlosen Krankenkassen-Wechselservice auch Ihren Papierkram. 

    Mehr Tipps und Tricks erhalten Sie in unserem Blog zum Thema Krankenkassenprämien sparen

  • Kann ich meine Grundversicherung kündigen, ohne eine neue zu haben?

    Wie der Name bereits sagt, ist die obligatorische Krankenversicherung (OKP) für in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch. Wenn Sie sich also dafür entscheiden, Ihre aktuelle Krankenkasse zu kündigen, müssen Sie sich bis Ende des Jahres bei einer neuen Krankenkasse anmelden.

  • Welche Vorteile habe ich durch den Krankenkassen-Wechselservice der AXA?

    Nebst unserem attraktiven Angebot an Zusatzversicherungen unterstützen wir Sie bei der freien Wahl der Grundversicherung. Wir bieten keine Grundversicherung an, helfen Ihnen aber, jedes Jahr die preisgünstigste Lösung zu finden. Um dabei eine neutrale Beratung sicherzustellen, nehmen wir im Bereich der Grundversicherung keine Provisionen entgegen. 

  • Wann kann ich meine Grundversicherung kündigen?

    Die folgenden Stichtage gelten für den Wechsel Ihrer Grund- und Zusatzversicherung sowie für Anpassungen innerhalb Ihrer Versicherung: 

    Stichtage Grundversicherungwechsel

    • 30. November: Kündigung der bisherigen Grundversicherung per Ende Jahr
    • 31. Dezember: Anmeldung bei der neuen Grundversicherung per Anfang Jahr

    Stichtage Anpassungen in der Grundversicherung (ohne Krankenkassenwechsel)

    • 30. November: Senkung der Franchise und/oder Wechsel ins Standardmodell per Anfang Jahr
    • 31. Dezember: Erhöhung der Franchise per Anfang Jahr
    • Per 1. jeden Monats: Wechsel vom Standardmodell der Grundversicherung (freie Arztwahl und Franchise CHF 300) in ein Sparmodell

    Stichtage Zusatzversicherung

    • 30. August (Empfehlung): Antrag bei der per Anfang Jahr gewünschten Zusatzversicherung 
    • 30. September: Kündigung der bisherigen Zusatzversicherung per Ende Jahr
    • Per 1. jeden Monats: Antrag für zusätzliche Versicherungsprodukte (erneute Gesundheitsprüfung!)
  • Welche Franchise soll ich wählen?

    Die ordentliche Franchise definiert den Betrag Ihrer kassenpflichtigen Gesundheitskosten, den Sie selbst übernehmen. Als erwachsene Person haben Sie sechs Wahlmöglichkeiten zwischen CHF 300 und CHF 2500. Je höher Ihre Franchise, desto tiefer Ihre Versicherungsprämie und umgekehrt. Ein Tipp: Wählen Sie entweder die höchste oder die tiefste Franchise. Ändern können Sie Ihre Franchise jeweils zum Jahreswechsel.

Vertragsbedingungen

Sie wünschen mehr Informationen zu den allgemeinen Vertragsbedingungen und weiteren Bestimmungen rund um den Krankenkassen-Wechselservice? Anbei finden Sie eine Liste aller Vertragsbedingungen. 

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