Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat diesen neuen globalen Standard im Juli 2014 verabschiedet. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) sieht vor, dass die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Informationen über Einkommen und Vermögenswerte von Steuerpflichtigen an andere Länder weitergeben. Damit soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Das Schweizer Parlament hat zwei Vorlagen verabschiedet, die den AIA bilateral mit anderen Staaten ermöglichen. Demnach werden Informationen gesammelt und jeweils im Folgejahr mit Partnerstaaten ausgetauscht. Hier finden Sie die Formulare der AXA zur Selbstauskunft.
Gestützt auf den OECD-Standard müssen Versicherungen von Steuerpflichtigen, die ihr Konto in einem anderen Land als ihrem Steuerdomizilland haben, folgende Informationen übermitteln:
Vom AIA sind sowohl natürliche als auch juristische Personen betroffen, deren Steuerdomizil nicht ausschliesslich in der Schweiz liegt. Das Finanzinstitut muss deshalb bei allen Kunden abklären, wo diese ihr Steuerdomizil haben.
Zudem sind bei juristischen Personen die beherrschenden Personen ebenfalls vom AIA betroffen und müssen betreffend ihrer Steuerpflicht abgeklärt werden.
Die AXA Leben AG plant, die betroffenen Kunden jährlich über die gelieferten Daten zu informieren.
Bei der Entscheidung, in welchem Land ein Arbeitnehmer steuerlich ansässig ist, und wo damit das Welteinkommen versteuert werden muss, werden folgende Kriterien herangezogen:
Die Schweiz hat bereits mit vielen Ländern den automatischen Informationsaustausch vereinbart. Mit weiteren ist der AIA geplant oder es gibt Verhandlungen zu dessen Einführung. Der aktuelle Status der einzelnen Länder kann beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen eingesehen werden.
Die Informationen des Steuerpflichtigen werden an die nationale Steuerbehörde übermittelt, die dann die Daten automatisch an die Steuerbehörden des Steuerpflichtigen weiterleitet.
Der automatische Informationsaustausch wurde in der Schweiz per 01.01.2017 mit den ersten Partnerstaaten eingeführt. Weitere Partnerstaaten folgten per 01.01.2018 und später. Die Meldungen erfolgen jeweils spätestens sechs Monate nach Ende des Berichtsjahres, circa Ende Juni.
Im Rahmen des wechselseitigen Austausches steuerlicher Informationen «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist die AXA gesetzlich verpflichtet, der amerikanischen Steuerbehörde Vermögenswerte ihrer amerikanischen Kunden zu übermitteln. Hier finden Sie die offiziellen Formulare der amerikanischen Steuerbehörde «Internal Revenue Service» (IRS), die Sie für die Steuerpflicht-Deklaration gegenüber der AXA benötigen.
Request for Taxpayer Identification Number and Certification
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die AXA über Ihre US-Steuerpflicht informieren und die amerikanische Steuernummer mitteilen möchten (U.S. Citizen, U.S. Person gemäss IRS-Definition).
Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Privatperson (natürliche Person) sind und die AXA über Ihre steuerliche Situation in den USA informieren möchten (Non-Resident Aliens gemäss IRS-Definition).
Certificate of Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding (Entities)
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie für ein Unternehmen (juristische Person) handeln und der AXA Informationen zur US-Steuerpflicht dieses Unternehmens mitteilen möchten.
Von FATCA betroffen sind alle natürlichen Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Zudem sind bei juristischen Personen die beherrschenden Personen ebenfalls von FATCA betroffen und müssen betreffend ihrer US-Steuerpflicht abgeklärt werden.
AXA
Koordinationsstelle AIA / FATCA
General-Guisan-Strasse 40
8401 Winterthur