Vom AIA sind sowohl natürliche als auch juristische Personen betroffen, deren Steuerdomizil nicht ausschliesslich in der Schweiz liegt. Das Finanzinstitut muss deshalb bei allen Kunden abklären, wo diese ihr Steuerdomizil haben.
Zudem sind bei juristischen Personen die beherrschenden Personen ebenfalls vom AIA betroffen und müssen betreffend ihrer Steuerpflicht abgeklärt werden.
Die AXA Leben AG plant, die betroffenen Kunden jährlich über die gelieferten Daten zu informieren.