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Achtung Unwetter: 6 Expertentipps für Sturm und Hochwasser

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Heftige Gewitter, Hagel und Stürme richten in der Schweiz immer häufiger grossen Schaden an. Wir erklären Ihnen, was Sie im Schadenfall tun müssen und welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Lesen Sie dazu unsere sechs Expertentipps für Mieterinnen, Eigentümer oder Unternehmen.

1. Behalten Sie das Wetter im Blick

Ist ein Unwetter im Anzug, gilt es zuerst, sich zu informieren. Bei instabiler Wetterlage warnen Medien oder Apps mit Push-Nachrichten schnell und standortgenau vor Stürmen, Hagel und Starkregen bzw. Gewittern.

  • Alertswiss: die offizielle App, mit der der Bund Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt via Push-Meldung absetzt
  • Wetter-Alarm: Wetter-App mit zeitnahen Push-Wetterwarnungen und über 222 Livecams
  • MeteoSchweiz: alles zum Wetter vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie –  inkl. Gefahrenkarten, Warnungen sowie Pollen-Prognose und UV-Index
  • Naturgefahrenportal: Informationen des Bundes über Naturgefahren und entsprechende Empfehlungen
  • PLANAT: die nationale Plattform für weiterführende Informationen zum Thema «Naturgefahren»

2. Die wichtigsten Tipps für Ihr Zuhause

Um sich und andere, aber auch das Haus und wichtige Gegenstände vor Schäden zu schützen, gilt es zudem, diese Tipps zu beachten:

Was Sie vor einem Unwetter alles beachten sollten

Besteht die Gefahr, dass bei Gewitter oder anhaltendem Starkregen Wasser ins Gebäude fliessen könnte, stellen Sie wertvolle Gegenstände sicherheitshalber weg bzw. in die Höhe. Wenn «die Flut schon kommt», dürfen die betroffenen Räume und Bereiche auf keinen Fall mehr betreten werden. Das könnte lebensgefährlich sein. 

3. Was tun im Schadenfall?

  • Grundsätzlich gilt: beschädigte Sachen retten, trocknen bzw. reinigen. Mit diesen Massnahmen verhindern Sie, dass sich die Schäden vergrössern. Sind verderbliche Sachen betroffen oder Gegenstände von kleinerem Wert, können diese entsorgt werden.
  • Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände und machen Sie Fotos. Teure Objekte sollten für eine allfällige Besichtigung durch die Fachpersonen zur Verfügung gehalten werden. 
  • Notieren Sie den Aufwand für Ihre Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten. Denn auch dafür gibt es eine Entschädigung. Die AXA stellt auf ihrer Unwetterseite nützliche Formulare zum Download zur Verfügung.

4. Welche Versicherung zahlt?

Bei einem Elementarschaden, wie Hochwasser, Hagel oder Überschwemmungen, sind – je nach den betroffenen Sachen – unterschiedliche Versicherungen zuständig.  

Eine Karte der Schweiz mit allen Kantonen und der Zuständigkeit bei der Gebäudeversicherung

GUSTAVO-Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden

Was ist ein Elementarschaden, was ein Wasserschaden?

Elementarschaden-Versicherung: weltweit einmaliges System 

Vom Begriff her ist ein Elementarereignis eine unberechenbare Naturgewalt, die mit unwiderstehlicher, plötzlicher Kraft über Menschen und Sachen hereinbricht. Für ein solches Ereignis kann man niemanden verantwortlich machen.

In der Schweiz sind Elementarschäden – durch Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Überschwemmung und Hochwasser – zwingend mit einer Feuerversicherung verbunden. Weil nahezu alle Häuser und Sachen gegen Feuer versichert werden, integrierten die Versicherungen einen automatischen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Aufgrund dieser «erzwungenen» Solidarität können die regional sehr unterschiedlich auftretenden Elementargefahren zu einem angemessenen und einheitlichen Preis versichert werden. Das Risiko wird auf mehr Versicherte verteilt. Dieses weltweit einmalige System bewährt sich. Ohne diese Solidarität liesse sich beispielsweise die Lawinengefahr in einer Bergregion kaum mehr versichern. 

Wasserschaden: Wasser ist nicht gleich Wasser

Versicherungstechnisch entscheidend bei Hochwasser oder Überschwemmung ist, ob es sich um einen Elementarschaden oder um einen Wasserschaden handelt. Diese Frage hat in der Vergangenheit zwischen den Versicherern oft zu Differenzen über die Zuständigkeit geführt — eine äusserst unangenehme Situation für alle, die unmittelbar von einem Schaden betroffen waren. Seit einigen Jahren regelt ein Abkommen, welche Versicherung wann für das Gebäude oder das Mobiliar und Einrichtungen zuständig ist. In der Regel gilt:

  • Wasserschäden: die privaten Versicherungsgesellschaften 
  • Elementarschäden an Gebäuden: meist die kantonalen Gebäudeversicherungen;
    Mobiliar und Einrichtungen sind hingegen in der Regel durch die privaten Versicherungen gedeckt.

Es kommt also darauf an, woher das Wasser kommt.

Zum Unterschied von Wasserschaden und Elementarschaden

5. Schadenmeldung am besten online

Bei grossen Unwettern raten wir, Schäden online zu melden. Wie es danach weitergeht, wird je nach Situation entschieden: Nicht mehr fahrbare Autos werden zur Beurteilung auf einen Sammelplatz verschoben. Grössere Gebäude- und Sachschäden besichtigt ein Schadenexperte vor Ort. Viele Schäden erledigen unsere Mitarbeitenden «vom Schreibtisch aus». Je klarer der Fall aufgrund der Dokumentation – Auflistung und Fotos –, desto schneller ist er erledigt. 

6. Schäden an Auto oder Lieferwagen? Im Drive-in wird schnell geholfen

Hagelzüge können immense Schäden anrichten, insbesondere an Motorfahrzeugen. Bei grossen Hagelereignissen organisiert die AXA ein lokales Drive-in. Dort können Sie nach einer Terminvereinbarung mit Ihrem Auto oder Lieferwagen schnell und unkompliziert vorbeifahren und erhalten vor Ort eine Schadenbeurteilung. 

So funktioniert die Schadenbeurteilung beim Drive-In

Auf der Seite «Unwetter- und Hagelschaden: Auto, Lieferwagen, Motorrad etc.» finden Sie mehr Informationen dazu, wie Sie bei Unwetterschäden an Ihrem Motorfahrzeug vorgehen.  

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