Gebäudeunterhalt – eine lästige Pflicht? Auf keinen Fall. Denn wer sein Haus regelmässig wartet und pflegt, profitiert selbst am meisten. Warum, erfahren Sie hier.
Eine angemessene Instandhaltung von Gebäuden ist zunächst einmal eine Frage der Sicherheit: Mensch und Umwelt müssen geschützt werden. Entsprechende Anforderungen sind im Gesetz verankert. Doch regelmässig in den Gebäudeunterhalt zu investieren, bringt auch finanzielle Vorteile – und ist deshalb wesentlich für alle, die Immobilien besitzen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass niemand unverschuldet durch Ihr Gebäude zu Schaden kommt. Zum Beispiel haften Sie unter Umständen, wenn jemand durch eine Dachlawine, einen abgebrochenen Ast oder einen vereisten Gehweg verletzt wird. Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung schützen Sie sich. In vielen Fällen erübrigt sich der Abschluss einer separaten Gebäudehaftpflichtversicherung, weil bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht. So bietet die Privathaftpflichtversicherung der AXA Versicherungsschutz für selbstbewohnte Liegenschaften mit höchstens drei Wohnungen.
Elektrische Installationen und Heizungen bergen besondere Risiken. Sie müssen deshalb regelmässig von Fachleuten kontrolliert und gewartet werden. Ihre Sorgfaltspflicht als Eigentümerin oder Eigentümer ist in der Schweiz gesetzlich verankert:
Ja, Gebäudeunterhalt kostet zuerst einmal Geld. Doch beim Unterhalt zu sparen, rechnet sich nicht – aus mehreren Gründen.
Tipp: Für Gebäudeunterhalt, Sanierungen und Renovationen benötigen Sie genügend Rücklagen. Berücksichtigen Sie dies bereits beim Planen der Finanzierung.
Ungefähr zehn Jahre nach Fertigstellung eines Gebäudes werden erste Unterhaltsarbeiten fällig. Ihr Haus ist brandneu? Legen Sie trotzdem jetzt schon regelmässig Geld beiseite. Der Gebäudeunterhalt kostet pro Jahr im Durchschnitt ca. 1 Prozent des Kaufpreises bzw. Verkehrswerts. Dies gilt allerdings nur für Immobilien in gutem Zustand. Ein altes oder vernachlässigtes Gebäude kommt teurer, hier rechnet man eher mit 2,5 Prozent. In den Unterhaltskosten einberechnet sind neben den Rücklagen für Reparaturen, Renovationen und grössere Investitionen übrigens auch die Nebenkosten.
Auch wenn Sie noch so gut zu Ihrem Haus Sorge tragen – es bleiben Risiken, die sich nicht kontrollieren lassen. Hier springen Versicherungen in die Bresche. In den meisten Schweizer Kantonen ist die kantonale Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Deren Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Zu Feuer gehören auch Brand, Explosion und Blitzschlag. Elementarereignisse sind beispielsweise Hagel, Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen. Zusätzliche Deckungen lassen sich optional bei privaten Versicherungen abschliessen.
Die sogenannten GUSTAVO-Kantone haben keine kantonale Gebäudeversicherung.
Der Auftrag der Gebäudeversicherung ist es, unverschuldete Schadenkosten nach plötzlichen Einwirkungen von aussen zu tragen. Versicherungen decken daher keine Schäden, die durch mangelhaften Gebäudeunterhalt entstanden sind. Bei Bauteilen in einem auffällig schlechten Zustand riskieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine (teilweise) Deckungsablehnung. Im Interesse aller Versicherten ist eine Versicherungsgesellschaft sogar dazu verpflichtet, solche Ansprüche abzuweisen: Es wäre unfair, die Sanierung eines Bauteils zu finanzieren, die bereits seit Jahren fällig war.
In den GUSTAVO-Kantonen (siehe oben) wählen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einfach eine private Versicherung. Diese beinhaltet sowohl die Feuer- und Elementarschäden sowie die gewünschten zusätzlichen Deckungen.
In allen anderen Kantonen haben Sie mit zwei verschiedenen Versicherungen zu tun:
Um sich vor teuren Gebäudeschäden umfassend zu schützen, gibt es im Rahmen der Gebäudeversicherung eine Reihe optionaler Bausteine. Einige Beispiele: