Kinderbetreuung oder Teilzeitpensum nach der Schwangerschaft: Frauen mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Altersvorsorge geht. Fünf praktische Tipps, wie Sie Einkommenslücken minimieren und Ihre private und berufliche Vorsorge optimieren.
Zahlen lügen nicht. Und in Sachen Altersvorsorge sehen diese bei Frauen noch immer düster aus: Frauen erhalten durchschnittlich rund ein Drittel weniger Rente aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) als Männer. Teilzeitarbeit und geringeres Einkommen sind die Gründe dafür. Der grössere Teil dieses sogenannten Gender Pension Gap stammt aus der beruflichen Vorsorge. Hinzu kommt, dass Frauen in der Regel auch privat über weniger Geld, Vermögen und Einkünfte verfügen. Daher sparen sie seltener mit einer 3. Säule.
Doch das Bewusstsein für die drohende Einkommenslücke im Alter ist da: Rund ein Drittel der Frauen in der Schweiz macht sich Sorgen, ob das Geld nach der Pensionierung reicht. Das haben wir mit einer 2018 durchgeführten repräsentativen Umfrage bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern herausgefunden.
Ganz gleich, ob Sie nach der Geburt eine längere Babypause einlegen oder sich dafür entscheiden, Teilzeit zu arbeiten: Dadurch entstehen Lücken in Ihrer Altersvorsorge. Das bedeutet, dass Sie weniger für Ihren Ruhestand sparen und später eine tiefere Altersrente beziehen werden.
Verschaffen Sie sich deshalb zunächst einen Überblick über Ihre bisherigen Einzahlungen in die 1. und 2. Säule. Für die maximale AHV-Rente von monatlich CHF 2520 (Stand 2025) benötigen Sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720. Viele Teilzeitbeschäftigte erreichen dieses Einkommen nicht.
Noch gravierendere Folgen haben Beitragslücken: Jedes fehlende AHV-Beitragsjahr führt zu einer weiteren Kürzung der Rente um 2,3 Prozent. Um dies zu vermeiden, müssen Sie bei Erwerbspausen selbst die Initiative ergreifen: Zahlen Sie freiwillig den jährlichen Mindestbeitrag von derzeit CHF 530 (Stand 2025) in die AHV ein. Einen Auszug über Ihr persönliches AHV-Konto können Sie bei der Ausgleichskasse anfordern. Zahlungslücken lassen sich innerhalb von fünf Jahren durch Nachzahlung des Mindestbeitrags schliessen.
Wenn es um Vorsorgelücken geht, sollte auch immer die individuelle Situation einer Person berücksichtigt werden. Ob verheiratet, mit oder ohne Kinder – es gibt verschiedene Regelungen und Möglichkeiten. So gibt es beispielsweise Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder Sonderregelungen für nicht erwerbstätige Verheiratete. Beiträge von nicht erwerbstätigen Ehepartnerinnen und Ehepartnern gelten als bezahlt, wenn die Partnerin oder der Partner im Rahmen einer Erwerbstätigkeit Beiträge entrichtet, die das Doppelte des Mindestbeitrags erreichen. Dabei werden auch die Arbeitgeberbeiträge mitgezählt.
Erwerbstätige zahlen ab dem 01. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-Beiträge zu bezahlen. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 01. Januar nach dem 20. Geburtstag. Die drei Jahre, von 17 bis 20 werden als Jugendjahre bezeichnet.
Sollten später Beitragslücken entstehen, so können diese durch die Jugendjahre ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Um Lücken zu schliessen, die während der Familienzeit entstehen, gibt es die Säule 3a. Arbeitnehmerinnen mit einer Pensionskasse dürfen maximal CHF 7258 einzahlen (Stand 2025). Für selbstständig erwerbende Frauen ohne Pensionskasse ist die jährliche Einzahlung auf 20 Prozent des Nettoeinkommens, aber höchstens CHF 36'288 begrenzt (Stand 2025). Den einbezahlten Betrag können Sie von den Steuern abziehen. Mit der Säule 3a haben Sie zudem die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken von Invalidität oder Tod abzusichern.
Übrigens: Sie können auch dann in die 3. Säule einzahlen, wenn Sie nicht erwerbstätig sind – in diesem Fall in die Säule 3b.
Unfälle können überall passieren, sei es zu Hause oder in der Freizeit. Und selbst ein starkes Immunsystem schützt nicht vor allen Krankheiten. Wenn ein Familienmitglied ausfällt, kann dies zu erheblichen finanziellen Einbussen führen. Gleichzeitig bleiben wichtige Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben liegen. Mit 911'000 registrierten Berufs- und Freizeitunfällen im Jahr 2022 besteht statistisch gesehen eine Wahrscheinlichkeit von über 10 Prozent, dass Sie von einem solchen Ereignis betroffen sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese finanziellen Risiken zu minimieren:
Diese zusätzlichen Absicherungen sollten stets auf das Einkommen der Partnerin oder des Partners und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt werden. Eine persönliche Beratung lohnt sich.
Wichtig zu wissen: Frauen, die nicht erwerbstätig sind oder weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Sie müssen sich deshalb in der obligatorischen Krankenversicherung selber gegen Nichtbetriebsunfälle versichern. Wenn sie dann wieder für mindestens acht Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber in der Schweiz arbeiten, sind sie wieder voll nach UVG versichert und können die Unfalldeckung bei ihrer Krankenversicherung aufheben lassen.
Grundsätzlich gilt für Teilzeitbeschäftigte derselbe Koordinationsabzug wie für Vollzeitbeschäftigte. Es sei denn, Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat im Vorsorgereglement einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen.
Nehmen wir an, Sie kehren mit einem Teilzeitpensum von 60 Prozent an Ihren Arbeitsplatz zurück. Der Koordinationsabzug bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 (100-Prozent-Pensum) beträgt CHF 26'460 (Stand 2025), also fast ein Drittel. Bei einem 60-Prozent-Pensum ist es bereits mehr als die Hälfte. Sieht das Pensionskassenreglement einen reduzierten Koordinationsabzug vor, wird Ihr Abzug auf CHF 15'876 angepasst. So fällt Ihr versichertes Einkommen höher aus, und Sie zahlen auch bei einem niedrigen Jahreslohn deutlich mehr Geld in die Pensionskasse ein. Das Resultat: Sie sparen mehr fürs Alter. Dadurch schliesst sich zwar Ihre Einzahlungslücke noch nicht, doch immerhin wird sie nicht noch weiter vergrössert.
Sprechen Sie das Thema Koordinationsabzug bei Ihrem nächsten Bewerbungsgespräch für einen Teilzeitjob unbedingt an.
Der Koordinationsabzug ist ein fixer Abzug vom Bruttojahreslohn, um zu bestimmen, wie viel Einkommen bei der Pensionskasse versichert werden soll. Damit will der Gesetzgeber eine Doppelversicherung von Lohnbestandteilen in der 1. und 2. Säule verhindern. Mit anderen Worten: Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass nur der Teil des Lohns versichert wird, der nicht bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist. Im Jahr 2025 sind das CHF 26'460, was 7/8 der maximalen AHV-Rente entspricht.
Beispiel: Sie haben ein Bruttojahreseinkommen von CHF 80'000. Nach dem Koordinationsabzug liegt Ihr in der 2. Säule versichertes Einkommen noch bei CHF 53'540.
In Zeiten tiefer Zinsen auf Sparkonten oder klassischen 3a-Konten lohnt es sich, die private Vorsorge an den Finanzmärkten zu investieren. Denn Anlagefonds mit einem hohen Aktienanteil bieten deutlich höhere Renditechancen. Vor allem, wenn Sie mit langen Anlagehorizonten rechnen können.
Ein Beispiel auf Basis aktueller Zahlen: Andrea ist 41 Jahre alt, arbeitet in einem 60-Prozent-Pensum als Marketingspezialistin und verdient CHF 50'000 pro Jahr. Im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge weiss sie, dass sie noch rund 20 Jahre sparen kann. Sie plant, regelmässig Ende Monat CHF 500 auf die Seite zu legen. Aber welche Möglichkeiten hat sie? Mit einem Sparkonto und 1 Prozent Zins hat sie nach 20 Jahren CHF 132'830 für ihre Altersvorsorge. Mit einer 3a-Vorsorgelösung der AXA profitiert sie von 4,2 Prozent Rendite und spart zusätzlich CHF 18'000 Steuern. So wächst ihr Kapital auf CHF 204'572 an.
Je früher Sie mit dem Anlegen beginnen, desto profitabler: Frauen, die bis zur Pensionierung noch 20 Jahre oder länger sparen, erzielen je nachdem einen Mehrbetrag von über CHF 70'000. Dank einer 3. Säule mit Wertschriftenanteil lassen sich Vorsorgelücken also leicht reduzieren. Die Zeit spielt Ihnen in die Hände.
Sich viel Zeit für Familie und Kinder zu nehmen, ist wichtig. Aber genauso wichtig ist es, Altersarmut frühzeitig vorzubeugen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a und der Pensionskasse, um Vorsorgelücken zu schliessen. Prüfen Sie ebenfalls, welche Auswirkungen eine Wertschriftenlösung auf Ihr Altersguthaben hat – vor allem dann, wenn Sie mit einem längeren Anlagehorizont rechnen.