Vorsorge

Tipps für die Altersvorsorge bei Frauen

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Langjährige Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit nach der Schwangerschaft: Frauen sind im Hinblick auf die Rente aus der AHV und der beruflichen Vorsorge oft schlechter dran als Männer. Dabei ist es sehr wichtig, dass ihre Vorsorge und Absicherung nicht zu kurz kommt. Wir zeigen Ihnen in diesem Blog, wie Sie Einkommenslücken reduzieren und Ihre Altersvorsorge optimieren können.

Es ist Zeit, die Statistik zu ändern

Zahlen lügen nie. Und in Sachen Altersvorsorge sehen diese im Jahr 2022 bei Frauen noch immer düster aus: Häufigere Arbeit in Teilzeit und geringeres Einkommen sind Gründe, warum Frauen durchschnittlich rund ein Drittel weniger Rente aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) als Männer erhalten.

Der grössere Teil dieses sogenannten Pension-Gender-Gaps stammt aus der beruflichen Vorsorge. Hinzu kommt, dass Frauen in der Regel auch privat über weniger Geld, Vermögen oder Einkünfte verfügen und daher seltener mit einer 3. Säule sparen. Ihnen fehlt schlichtweg das Geld.

Doch das Bewusstsein für die drohende Einkommenslücke im Alter ist da: Rund ein Drittel der Frauen in der Schweiz macht sich Sorgen, ob Geld und Vermögen reichen, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Das haben wir mit einer kürzlich durchgeführten repräsentativen Umfrage bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern herausgefunden.

Von der Vollzeitmutter zum Teilzeitpensum

Ganz gleich, ob eine Frau eine längere Auszeit vom Job einlegt oder sich nach der Geburt für eine Teilzeitstelle entscheidet: Es entstehen Einzahlungslücken. Mit einem Teilzeitpensum verdienen Sie weniger – und die Einzahlungen in die AHV und die Pensionskasse fallen geringer aus. Die Konsequenz: Sie sparen weniger für die Altersvorsorge und bekommen später eine kleinere Rente.

Was passiert bei einem Unfall oder einer Krankheit?

Apropos Erwerbsunfähigkeit: Unfälle gibt es zu Hause oder in der Freizeit und auch ein gutes Immunsystem schützt nicht zwingend vor Krankheit. Zudem kann eine Erwerbsunfähigkeit auf vielen Ebenen und für die ganze Familie belastend sein.

Ist die Person, die die Hauptverantwortung für die Care Arbeit und den Haushalt trägt, von heute auf morgen erwerbsunfähig? Dann stellt sich die Frage, wer diese Aufgaben nun übernimmt. Betrifft die Erwerbsunfähigkeit die Person, die am meisten zum Haushaltseinkommen beisteuert, können empfindliche finanzielle Einbussen entstehen. 

Angesichts der 850'000 registrierten Unfälle im Jahr 2019 besteht statistisch gesehen eine Möglichkeit von 10 Prozent, dass Sie von einem solchen Unfall betroffen sind. Bei einer Familie von drei oder mehr Personen steigt die Wahrscheinlichkeit. Möglichkeiten, die finanziellen Risiken zu minimieren gibt es auch hier. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie bei Invalidität eine Rente. Mit einer Krankenkassen-Zusatzversicherung erhalten Sie Beiträge für eine Haushaltshilfe oder für eine Kinderbetreuung während einer Krankheit. Und mit einer Todesfallversicherung sichern Sie Ihre Liebsten für den Fall ab, dass Sie sterben.

Solche zusätzlichen Absicherungen sollten dabei immer auf das Einkommen der Partnerin oder des Partners und auf die individuelle Situation abgestimmt werden. Eine persönliche Beratung lohnt sich. 

Die Krux mit dem Wiedereinstieg

Ein Wiedereinstieg in den Beruf ist mit einigem Organisationsaufwand verbunden: Tagesschul- und Betreuungsplätze, Notkontakte, Back-ups bei Krankheiten und so weiter. Je nach Dauer der Abwesenheit kann auch die sich schnell verändernde technische Entwicklung im Job eine Herausforderung darstellen. Übrigens auch für Männer.

Der Digitalisierungsschub in der Schweiz ist ungebremst: Arbeitswelten und -prozesse verändern sich rasend schnell. Wer nicht auf dem Laufenden bleibt, muss in der Regel vieles aufholen, um digital wieder fit zu sein. Ein paar Jahre Familienzeit können eine grosse Hürde für den Wiedereinstieg bilden.

Schliessen Sie Lücken bei Ihrer Rente

Sobald Sie Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, ist auch wieder mehr Geld in der Haushaltskasse. Ein Wellness-Weekend mit Freundinnen oder ein neues Sofa liegen nun wieder im Budget. Doch so toll es ist, sich lang ersehnte Dinge zu gönnen, so wichtig ist es jetzt, an die private Altersvorsorge zu denken.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre bisherigen Einzahlungen in die 1. und 2. Säule. Haben Sie bereits in der 3. Säule gespart, gehört natürlich auch diese zum Vorsorgekapital. Machen Sie sich bewusst, wo Sie gut aufgestellt sind und wo weniger. Und erstellen Sie einen Plan, wie Sie die entstandenen Lücken füllen wollen.

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Pensionskasse oder 3. Säule?

Eine Möglichkeit ist, dass Sie sich zusätzlich in die Pensionskasse einkaufen. So füllen Sie während der Familienpause entstandene Lücken wieder auf.

Eine weitere Option bietet die Säule 3a. Angestellte mit einer Pensionskasse dürfen 20 Prozent ihres Jahreseinkommens, maximal aber CHF 6883 (Stand: 2022) einzahlen und den eingezahlten Betrag von den Steuern abziehen. Bei der Säule 3a haben Sie zudem die Möglichkeit, die finanziellen Risiken einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls abzusichern. Gerade bei Familien kann das Wegfallen eines Einkommens erhebliche finanzielle Einbussen darstellen.

Noch ein Tipp: Auch ohne Berufstätigkeit können Sie in die 3. Säule einzahlen – in diesem Fall in die Säule 3b. 

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug koordiniert die Renten aus der 1. und 2. Säule und sorgt dafür, dass die einzelnen Sozialversicherungen innerhalb des Schweizer 3-Säulen-Systems aufeinander abgestimmt sind. Im Jahr 2023 beträgt er CHF 25'725.– und damit sieben Achtel der maximalen AHV-Rente.

Oder anders gesagt: Er beugt einer Überversicherung Ihres Lohns für die Altersvorsorge vor. Denn von Ihrem Lohn sind CHF 25'725 bereits in der 1. Säule versichert. Um diesen Lohnanteil in der 2. Säule nicht nochmals zu versichern, wird der Betrag bei der Berechnung Ihrer Beiträge an die Pensionskasse von Ihrem Bruttojahreslohn abgezogen.

Ein Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von CHF 80'000 läge Ihr versichertes Einkommen in der 2. Säule nach dem Koordinationsabzug von CHF 25’725 noch bei CHF 54'275.

Optimieren Sie den Koordinationsabzug

Angenommen, Sie steigen mit einem 60-Prozent-Pensum wieder ins Berufsleben ein. In diesem Fall sollten Sie unbedingt versuchen, den Koordinationsabzug zu optimieren. Denn wenn bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 (100-Prozent-Pensum) der Koordinationsabzug rund ein Drittel ausmacht, wären es bei einem 60-Prozent-Pensum bereits über die Hälfte.

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Beitrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Nach diesem versicherten Lohn richten sich PK-Beiträge, die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Teilzeitarbeitende zahlen denselben Koordinationsabzug wie Berufstätige in einem Vollzeitpensum. Ausser der Arbeitgeber hat einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitarbeitende in seinem Pensionskassenregelement.

Quelle: Eigene Darstellung

Gemäss der aktuellen Rechtslage wird immer der gesamte Koordinationsabzug geltend gemacht. Eine Pensionskasse kann jedoch ein Teilzeitpensum berücksichtigen. Wenn wir beim 60-Prozent-Pensum bleiben und den Koordinationsabzug entsprechend anpassen, wären es CHF 15'057 und damit rund ein Drittel Ihres Bruttojahreslohns.

So fällt Ihr versichertes Einkommen höher aus, und Sie zahlen auch bei einem niedrigen Jahreslohn deutlich mehr Geld in die Pensionskasse ein. Das Resultat: Sie sparen mehr fürs Alter. Zwar wird die Einzahlungslücke so nicht geschlossen, aber sie wird auch nicht vergrössert. Sprechen Sie das Thema bei Ihrem nächsten Einstellungsgespräch für eine Teilzeitanstellung unbedingt an.

Noch mehr rausholen: Anlegen für die Vorsorge

Auch wenn der Leitzins kürzlich wieder etwas angehoben wurde: Wer seine private Vorsorge auf einem klassischen 3a-Konto parkiert, erhält heute kaum Zins. Deutlich mehr Renditepotenzial bieten Anlagefonds mit hohem Aktienanteil. Vor allem dann, wenn Sie mit langen Anlagehorizonten rechnen können.

Andrea ist 41 Jahre alt, arbeitet in einem 60-Prozent-Pensum als Marketingspezialistin und verdient CHF 50 000.– pro Jahr.
Im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge weiss sie, dass sie noch rund 20 Jahre sparen kann. Sie plant, jeden Monat CHF 500.– auf die Seite zu legen. Aber welche Möglichkeiten hat sie?
Mit einem Sparkonto und 1 % Zins hat sie nach 20 Jahren CHF 132 830.– für ihre Altersvorsorge. Mit einer 3a Vorsorgelösung, 4.2 % Rendite sowie CHF 18 000.– gesparten Steuern hat sie CHF 204 572.– für sich.

Quelle: Eigene Darstellung

Je früher Sie mit dem Anlegen beginnen, desto profitabler: Für Frauen, die noch 20 Jahre oder mehr bis zur Pensionierung sparen, kann dies im Alter unter Umständen einen Unterschied von über CHF 70'000 ausmachen.

Sie sehen: Es braucht nicht viel Geld, um Vorsorgelücken mit einer 3. Säule mit Wertschriftenanteil zu reduzieren. Und die Zeit spielt Ihnen in die Hände.

Fazit: Familie und Vorsorge lassen sich vereinen

Sich Zeit für die Familie und Kindererziehung zu nehmen, ist wichtig. Aber genauso wichtig ist Ihre Altersvorsorge. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a und der Pensionskasse, um fürs Alter vorzusorgen und Vorsorgelücken zu schliessen. Prüfen Sie ebenfalls, welche Auswirkungen eine Wertschriftenlösung auf Ihr Altersguthaben hat – vor allem dann, wenn Sie mit einem längeren Anlagehorizont rechnen.

Ein weiteres wichtiges Thema: Halten Sie sich digital fit – auch wenn Sie längere Zeit nicht berufstätig sind. Indem Sie sich privat mit digitalen Medien auseinandersetzen, bleiben Sie à jour, und der Wiedereinstieg ins Berufsleben wird einfacher. Thematisieren Sie ausserdem beim nächsten Einstellungsgespräch den Koordinationsabzug. Das kommt Ihnen und Ihrem Altersguthaben zugute.

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