Vorsorge

Tipps für die Altersvorsorge von Frauen

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Langjährige Kinderbetreuung oder Teilzeitpensum nach der Schwangerschaft: Frauen mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Altersvorsorge geht. Fünf praktische Tipps, wie Sie Einkommenslücken minimieren und Ihre private und berufliche Vorsorge optimieren.

Zahlen lügen nie. Und in Sachen Altersvorsorge sehen diese bei Frauen noch immer düster aus: Frauen erhalten durchschnittlich rund ein Drittel weniger Rente aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) als Männer. Teilzeitarbeit und geringeres Einkommen sind die Gründe dafür. Der grössere Teil dieses sogenannten Gender Pension Gap stammt aus der beruflichen Vorsorge. Hinzu kommt, dass Frauen in der Regel auch privat über weniger Geld, Vermögen und Einkünfte verfügen. Daher sparen sie seltener mit einer 3. Säule.

Doch das Bewusstsein für die drohende Einkommenslücke im Alter ist da: Rund ein Drittel der Frauen in der Schweiz macht sich Sorgen, ob das Geld nach der Pensionierung reicht. Das haben wir mit einer kürzlich durchgeführten repräsentativen Umfrage bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern herausgefunden.

1. Tipp: Schliessen Sie Ihre Vorsorgelücken

Ganz gleich, ob Sie nach der Geburt eine längere Babypause einlegen oder sich dafür entscheiden, Teilzeit zu arbeiten: Dadurch entstehen Lücken in Ihrer Altersvorsorge. Das bedeutet, dass Sie weniger für Ihren Ruhestand sparen und später eine tiefere Altersrente beziehen werden.

Verschaffen Sie sich deshalb zunächst einmal Übersicht über Ihre bisherigen Einzahlungen in die 1. und 2. Säule. Für die maximale AHV-Rente von monatlich CHF 2450 (Stand 2024) benötigen Sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 88'200. Viele Teilzeitbeschäftigte erreichen dieses Einkommen nicht. 

Noch gravierendere Folgen haben Beitragslücken: Jedes fehlende AHV-Beitragsjahr führt zu einer weiteren Kürzung der Rente um 2,3 Prozent. Um dies zu vermeiden, müssen Sie bei Erwerbspausen selbst die Initiative ergreifen: Zahlen Sie freiwillig den jährlichen Mindestbeitrag von derzeit CHF 514 (Stand 2024) in die AHV ein. Einen Auszug über Ihr persönliches AHV-Konto können Sie bei der Ausgleichskasse anfordern. Zahlungslücken lassen sich innerhalb von fünf Jahren durch Nachzahlung des Mindestbeitrags schliessen.

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    Teilzeitarbeit: Vorsicht, Vorsorgelücke!

    Ein reduziertes Arbeitspensum hat grosse Auswirkungen auf Ihre Pensionskasse. Erfahren Sie mehr über die Altersvorsorge und die Risiken von Vorsorgelücken.

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2. Tipp: Zahlen Sie in die 3. Säule ein

Um Lücken zu schliessen, die während der Familienzeit entstehen, gibt es die Säule 3a. Arbeitnehmerinnen mit einer Pensionskasse dürfen 20 Prozent ihres Jahreseinkommens, maximal CHF 7056 (Stand 2024), einzahlen. Für selbstständig erwerbende Frauen ist die jährliche Einzahlung auf CHF 35'280 begrenzt. Den einbezahlten Betrag können Sie von den Steuern abziehen. Mit der Säule 3a haben Sie zudem die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken von Invalidität oder Tod abzusichern.

Übrigens: Sie können auch dann in die 3. Säule einzahlen, wenn Sie nicht erwerbstätig sind – in diesem Fall in die Säule 3b.

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    Sichern Sie sich finanziell ab

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3. Tipp: Sichern Sie sich bei Unfall oder Krankheit ab

Unfälle können überall passieren, sei es zu Hause oder in der Freizeit. Und selbst ein starkes Immunsystem schützt nicht vor allen Krankheiten. Wenn ein Familienmitglied ausfällt, kann dies zu erheblichen finanziellen Einbussen führen. Gleichzeitig bleiben wichtige Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben liegen.

Mit 911'000 registrierten Berufs- und Freizeitunfällen im Jahr 2022 besteht statistisch gesehen eine Wahrscheinlichkeit von über 10 Prozent, dass Sie von einem solchen Ereignis betroffen sind. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese finanziellen Risiken zu minimieren:

Diese zusätzlichen Absicherungen sollten stets auf das Einkommen der Partnerin oder des Partners und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt werden. Eine persönliche Beratung lohnt sich. 

4. Tipp: Optimieren Sie den Koordinationsabzug

Grundsätzlich gilt für Teilzeitbeschäftigte derselbe Koordinationsabzug wie für Vollzeitbeschäftigte. Es sei denn, Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat im Vorsorgereglement einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen. 

Nehmen wir an, Sie kehren mit einem Teilzeitpensum von 60 Prozent an Ihren Arbeitsplatz zurück. Der Koordinationsabzug bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 (100-Prozent-Pensum) beträgt CHF 25'725, also fast ein Drittel. Bei einem 60-Prozent-Pensum ist es bereits mehr als die Hälfte. Sieht das Pensionskassenreglement einen reduzierten Koordinationsabzug vor, wird Ihr Abzug auf CHF 15'057 angepasst. So fällt Ihr versichertes Einkommen höher aus, und Sie zahlen auch bei einem niedrigen Jahreslohn deutlich mehr Geld in die Pensionskasse ein. Das Resultat: Sie sparen mehr fürs Alter. Dadurch schliesst sich zwar Ihre Einzahlungslücke noch nicht, doch immerhin wird sie nicht noch weiter vergrössert.

Sprechen Sie das Thema Koordinationsabzug bei Ihrem nächsten Bewerbungsgespräch für einen Teilzeitjob unbedingt an.

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Beitrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Nach diesem versicherten Lohn richten sich PK-Beiträge, die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Teilzeitarbeitende zahlen denselben Koordinationsabzug wie Berufstätige in einem Vollzeitpensum. Ausser der Arbeitgeber hat einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitarbeitende in seinem Pensionskassenregelement.

Quelle: Eigene Darstellung

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Abzug vom Bruttojahreslohn, um zu bestimmen, wie viel Einkommen bei der Pensionskasse versichert werden soll. So wird eine Überversicherung verhindert. Mit anderen Worten: Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass nur der Teil des Lohns versichert wird, der nicht bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist. Im Jahr 2024 sind das CHF 25'725, was 7/8 der maximalen AHV-Rente entspricht.

Beispiel: Sie haben ein Bruttojahreseinkommen von CHF 80'000. Nach dem Koordinationsabzug liegt Ihr in der 2. Säule versichertes Einkommen noch bei CHF 54'275.

5. Tipp: Legen Sie Ihr Alterskapital an

In Zeiten niedriger Zinsen auf Sparkonten oder klassischen 3a-Konten lohnt es sich, Ihre private Vorsorge an den Finanzmärkten zu investieren. Denn Anlagefonds mit einem hohen Aktienanteil bieten deutlich höhere Renditechancen. Vor allem, wenn Sie mit langen Anlagehorizonten rechnen können.

Ein Beispiel: Andrea ist 41 Jahre alt, arbeitet in einem 60-Prozent-Pensum als Marketingspezialistin und verdient CHF 50'000 pro Jahr. Im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge weiss sie, dass sie noch rund 20 Jahre sparen kann. Sie plant, regelmässig Ende Monat CHF 500 auf die Seite zu legen. Aber welche Möglichkeiten hat sie? Mit einem Sparkonto und 1 Prozent Zins hat sie nach 20 Jahren CHF 132'830 für ihre Altersvorsorge. Mit einer 3a-Vorsorgelösung profitiert sie von 4,2 Prozent Rendite und spart zusätzlich CHF 18'000 Steuern. So wächst ihr Kapital auf CHF 204'572 an.

Je früher Sie mit dem Anlegen beginnen, desto profitabler: Frauen, die bis zur Pensionierung noch 20 Jahre oder länger sparen, erzielen je nachdem einen Mehrbetrag von über CHF 70'000. Dank einer 3. Säule mit Wertschriftenanteil lassen sich Vorsorgelücken also leicht reduzieren. Die Zeit spielt Ihnen in die Hände.

Andrea ist 41 Jahre alt, arbeitet in einem 60-Prozent-Pensum als Marketingspezialistin und verdient CHF 50 000.– pro Jahr.
Im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge weiss sie, dass sie noch rund 20 Jahre sparen kann. Sie plant, jeden Monat CHF 500.– auf die Seite zu legen. Aber welche Möglichkeiten hat sie?
Mit einem Sparkonto und 1 % Zins hat sie nach 20 Jahren CHF 132 830.– für ihre Altersvorsorge. Mit einer 3a Vorsorgelösung, 4.2 % Rendite sowie CHF 18 000.– gesparten Steuern hat sie CHF 204 572.– für sich.

Quelle: Eigene Darstellung

Fazit: Familie und Vorsorge lassen sich vereinen

Sich viel Zeit für Familie und Kinder zu nehmen, ist wichtig. Aber genauso wichtig ist es, Altersarmut frühzeitig vorzubeugen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a und der Pensionskasse, um Vorsorgelücken zu schliessen. Prüfen Sie ebenfalls, welche Auswirkungen eine Wertschriftenlösung auf Ihr Altersguthaben hat – vor allem dann, wenn Sie mit einem längeren Anlagehorizont rechnen.

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