Gesundheit

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

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Fast 80 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Damit lässt sich die obligatorische Grundversicherung mit weiteren Leistungen ergänzen. Welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind und was es beim Abschluss zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Der Aufbau des schweizerischen Gesundheitssystems kann kompliziert wirken. Besonders, wenn es um das Zusammenspiel zwischen der obligatorischen Grund- und der freiwilligen Zusatzversicherung geht. Einerseits möchte man umfassend geschützt sein, andererseits möchte man aber auch nicht für Leistungen bezahlen, die man nicht benötigt.

Der Prämienrechner hilft Ihnen, einen Überblick über die einzelnen Zusatzversicherungen, deren Leistungsumfang und Kosten zu gewinnen.

Was deckt die Grundversicherung ab?

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) muss von allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz abgeschlossen werden. Die Leistungen dieser Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Sie garantiert die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung und beinhaltet auch Präventionsmassnahmen. Der Leistungskatalog des Bundes definiert, was die Grundversicherung zahlen muss.

Weil sich die Versicherungsprämien der Krankenkassen je nach Alter und Wohnort stark unterscheiden, lohnt sich ein jährlicher Vergleich – am besten mit Hilfe eines unabhängigen Prämienrechners.

 

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Brauche ich wirklich eine Zusatzversicherung?

In der Grundversicherung sind viele Leistungen enthalten. Mit einer Zusatzversicherung versichern Sie aber auch Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung übernommen werden. Je nach Bedürfnis und Lebenssituation können deshalb unterschiedliche Zusatzversicherungen sinnvoll sein.
 
Hier einige Beispiele:

  • Sie sind oft auf Reisen und möchten einen optimalen Schutz – die Zusatzversicherung schützt Sie im Notfall vor hohen Folgekosten, die von der Grundversicherung unzureichend gedeckt sind.

  • Sie haben eine Sehschwäche und sind auf eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen – die Zusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten.

  • Sie möchten vom umfassenden Angebot der Komplementärmedizin profitieren – die Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Behandlungen.

Wechsel der Zusatzversicherung

Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Bestätigung einer neuen Versicherung haben. Vor dem Wechsel führen Krankenkassen einen Gesundheitscheck durch und können anschliessend gewisse Vorerkrankungen aus dem Schutz ausschliessen oder Ihren Antrag ganz ablehnen.

Welche Zusatzversicherungen lohnen sich?

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen ambulanten Zusatzversicherungen (ausserhalb des Spitalkontextes) und Spitalzusatzversicherungen (für stationäre Behandlungen). Darüber hinaus gibt es weitere Zusatzangebote wie zum Beispiel Zahnversicherungen, private Unfallversicherungen und Kapitalversicherungen.

Ambulante Zusatzversicherungen

Ambulante Zusatzversicherungen decken persönliche Gesundheitsbedürfnisse, die über die obligatorische Grundversicherung nicht oder nur bedingt versichert sind. Dazu gehören ambulante Leistungen, beispielsweise medizinisch nicht zwingende Vorsorgeuntersuchungen, oder Behandlungen aus der Komplementärmedizin, Beiträge an Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen. Auch Haushaltshilfen, medizinische Transporte und Hilfsmittel, nicht kassenpflichtige Medikamente usw. können mitversichert sein.

Hinweis: Jede Zusatzversicherung ist anders! Prüfen Sie den Leistungsumfang genau, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.

Wann ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Da sich sowohl Ihr Bedarf als auch die Leistungspakete der Zusatzversicherungen stark unterscheiden, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Für gesunde Personen können ambulante Zusatzversicherungen, wie die AXA sie anbietet, in folgenden Situationen interessant sein:

  • Sie nehmen gern komplementärmedizinische Behandlungen in Anspruch.

  • Sie trainieren regelmässig in Fitnessstudios, Gruppenkursen oder Vereinen.

  • Aufgrund einer Sehschwäche tragen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen.

Spitalzusatzversicherung

Die obligatorische Grundversicherung deckt den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton. Bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen übernimmt sie höchstens den Tarif, der am Wohnort gilt. Eine Spitalzusatzversicherung ermöglicht hingegen Behandlungen in den meisten Spitälern anderer Kantone oder, je nach Leistungspaket, auf der halbprivaten oder privaten Abteilung.

Wann ist eine Spitalzusatzversicherung sinnvoll?

Da jede Versicherung ihre Produktpakete selbst zusammenstellt, sind die Leistungen immer genau zu prüfen. Dies sind häufige Gründe für den Abschluss einer Spitalzusatzversicherung:

  • Sie möchten bei der Spitalwahl flexibel sein, auch über Ihren Wohnkanton hinaus.

  • Sie wünschen sich im Spital freie Arztwahl sowie mehr Komfort und Privatsphäre (halbprivat, privat).

  • Ihnen ist ein Beitrag an die Kosten Ihrer Begleitperson im Spital wichtig.

Private Unfallversicherung

Personen mit einem Anstellungsverhältnis in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Unternehmen arbeitet, ist zudem über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Nicht versichert sind Kinder, Studierende, Hausfrauen und -männer sowie Pensionierte. Diese Personen müssen sich über die obligatorische Grundversicherung gegen Unfälle versichern.

Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Das Problem bei der Unfalldeckung durch die Grundversicherung: Sie ist nicht für alle Personen und Lebenssituationen umfassend genug. Die Ergänzung durch eine private Unfallversicherung kann sich lohnen, um sich gegen hohe Kosten und Folgekosten bei Unfällen abzusichern. Dazu gehören beispielsweise Rettungsaktionen, Rehabilitation oder auch Kinderbetreuung während Ihres Spitalaufenthalts.

Zahnzusatzversicherung

In der Schweiz müssen Zahnärztin oder Zahnarzt und Kieferorthopäde selbst bezahlt werden (Ausnahme: Unfälle und extreme Fehlstellungen mit gesundheitlichen Folgen). Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten. Für Beiträge an zahnmedizinische Behandlungen brauchen Sie deshalb eine Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung genannt.

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

  • Möglicherweise ja, wenn Sie sich regelmässig bei einer Zahnärztin, einem Kieferorthopäden und/oder einer Dentalhygienikerin behandeln lassen möchten. Die Zahnzusatzversicherung deckt bei Erwachsenen einen Teil der Behandlungskosten.

  • Nein, wenn es um unfallbedingte Zahnschäden geht. Hier übernimmt die Unfallversicherung bzw. die Grundversicherung (falls Sie dort gegen Unfälle versichert sind).

  • Nein, wenn es sich um ein Kind handelt. Bei Kindern sind kieferorthopädische Behandlungen oft über die ambulante Zusatzversicherung gedeckt (bis zu einer bestimmten Altersgrenze).

Fazit: Diese Versicherungen sind sinnvoll

Das Angebot an Zusatzversicherungen ist riesig. Dazu kommt, dass die Leistungspakete je nach Versicherung unterschiedlich aufgebaut sind, was es schwierig macht, die einzelnen Zusatzversicherungen miteinander zu vergleichen. Doch es lohnt sich, Ihre Zusatzversicherung sehr sorgfältig auszuwählen bzw. zu prüfen, ob das aktuelle Versicherungsprodukt Ihren Bedürfnissen noch entspricht. Wer jung, gesund und frei von Vorerkrankungen ist, kann oft problemlos wechseln. Später ist es nicht mehr so einfach, von einer Zusatzversicherung vorbehaltlos aufgenommen zu werden.

Zusatzversicherung: die wichtigsten Leistungen

Mit Zusatzversicherungen, die sich modular und flexibel zusammenstellen lassen, verhindern Sie unnötige Kosten. Überlegen Sie sich, welche Bereiche für Sie relevant sind, und suchen Sie dann nach einem passenden Leistungspaket. Einige Beispiele:

  • Fitnessabo und Kursangebote

  • Brillen und Kontaktlinsen

  • Komplementärmedizinische Therapien (Osteopathie, medizinische Massagen usw.)

  • Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen

  • Zahnbehandlungen

  • Prävention (gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Screenings usw.)

  • Check-ups und Impfungen

  • Haushaltshilfen, Hausdienst und Krankenpflege

  • Rettung und Transporte im In- und Ausland

  • Behandlungen im Ausland

  • Aufenthalt in Rehaklinik oder psychiatrischer Klinik

  • Bade- und Erholungskur

  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz

  • Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung 

 

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